Anfang April erscheint in meinem Verlage: Das Reichsgesetz Zur Wekampkung des unlauterenMettbexverbes vom 27. Mai 1S96 nebst dem IKechte an iDamen G l2 WSW.) und 8 626 WSW. Erläutert von Landgerichtsrat. Lwette Auflage. VI und H02 Seiten Lex.-8«. Geheftet 9 R!., in Halbfranz gebunden ss M. Das Buch verfolgt znnächst den Zweck, die frühere Bearbeitung des Wettbewerbsgesetzes mit der überaus ergiebigen Recht sprechung und der Literatur in Einklang zu setzen. Sodann will es zu K 8 des Wettbewerbsgesetzes eine Darstellung des Rechtes an N a m e n überhaupt geben. Endlich erschien es erforderlich, H 826 BGB., dessen Bedeutung für das ganze verkehrsleben immer mehr hervortritt, nicht nur bei den einzelnen Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzcs zu verwerten, sondern auch in einem Anhänge einer besonderen Auslegung zu unterziehen. Kurz, Her Kommentar bietet sich tvieaer In einer aem gegenwSrtigen Stsnae aer Ullskenschstt u„a Kecbtsprechung entsprechen»!,, Sestaii äs«', um ciem juristischen Vraiitiker, »en ssanckelr- un» Sewerbekammern, arm gewerbeireibenüen Publikum wie bisher ein brauch- bsre; Hilfsmittel ru sein Gleichzeitig bringe ich in Erinnerung: (Am so. März tgoü als Neuigkeit versandt.s Das Reichsgesetz zun, Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. LDai 1S94 nebst den Auskührungsbetttmmungen und dem internationalen Marenbezeichnungsrecht. Erläutert von Landgerichtsrat. --- - - -- Zweite» vollständig umgearbeitete Auflage. ---- 1906. Vlil und 606 Seiten Lex.-8°. Geheftet 13 rn., in Halbfranz gebunden 15 M. „Fingers Buch bildet ein Pendant zu dem im gleichen Verlage erschienenen patentgesehkommentar von Isay und stellt gleich diesem eine bei hoher praktischer Brauchbarkeit zugleich wissenschaftlich vertiefte und selbständig gehaltene Leistung dar. Die Darstellung ist so aus führlich gehalten, daß sie wohl kaum in einem noch so minutiösen Punkt den Besitzer im Stich lassen wird. Praxis und Literatur sind überall ausgiebig benutzt und unter voller Wahrung des eigenen Standpunkts in die Darstellung hinein verwoben. Klier in allem ist »SS Luch in »er jetzt voriiegenSen Sestsit ein Musterlrommentsr, »essen Senutzung sis siir jeüen Interessenten*) recht empfehlenswert. wo nicht als unentbehrlich bezeichnet wer»en stark." (Archiv für bürgerliches Recht. XXIX, 2.) beteiligten Behörden, das Patentamt, die Straf- und Zivilgerichte, die Handels- und Gewerbe ^ " d kammern, die zur Mitarbeit berufenen Rechtsanwälte, Patentanwälte und Sachverständigen, ferner die in der Praxis des Industrielebens stehenden Personen, welche von dem Schutze des Gesetzes erfolgreich Gebrauch machen wollen, insbesondere jene Handel- und Gewerbetreibenden, welche mit großen Werten in Warenumsätzen auf die Dauer zu rechnen haben oder mehrfach in die Lage kommen können, den Schutz des Gesetzes zu suchen oder zu behaupten. üesugzbeaingllngen für beiSe Äerker Rabatt in Rechnung 25«/« und 13/12, gegen bar 30°/o und 9/8. Ich bitte zu verlangen. VerltN, den 25. März fS07. Franz Wahlen