Ourck die öerücksickliguns der Cntwickluns der Zusendscliutzgesetzsebuns bis Mär) 1YZY M unsere Veröffentlickuns von besonderer öedeutung. Das ZaaeaMatzaM für die Praxis erläutert von Dr. Karl Gell Landgerlchlsdireltor / Vorsitzender beim Landesarbeilsgerlcht Äerlin Das Iugendschuhgeseh stellt ein überaus wichtiges Stück der neuen deutschen Arbeitsverfaffung dar und ist von grundlegender Bedeutung auch für den weiteren Ausbau der nationalsozialisti schen Arbeitsgesetzgebung. Die genaue Kenntnis des Gesetzes u. seiner Zusammenhänge sowie der zahlreichen Ausführungsbestimmungen ist für Betriebsführer, GefolgschastSmitglieder,Iugenl>- walter, Reichstreuhänder der Arbeit, Gewerbeaufsichtsbeamte, Kammern und Gruppen, kurz alle, die irgendwie mit den berufstätigen Jugendlichen in ihrem Arbeitsleben in Berührung kommen, unerläßlich. Die vorliegende Ausgabe gibt allen Beteiligten ein für ihre tägliche Arbeit notwendiges Taschenbuch an die Hand, das alle einschlägigen Bestimmungen, und die nötigen Erläuterungen und Hinweise auf die Begründung und die Zusammenhänge des Gesetzes und die Ergebnisse der Rechtslehre u. der Rechtsprechung, namentlich des Reichsarbeitsgerichts, enthält. Oie Ausgabe enthüll nach der Wiedergabe des Gesetzestextes: 1. eine den Bedürfnissen -er Praxis gerecht werdende Erläuterung der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen; 2. die wichtige Ausführungsverordnung vom 12. Dezember 1938 mit einem Verzeichnis der höheren Ver waltungsbehörden, einem Verzeichnis der für Kinder im Familienbetriebe verbotenen Arbeiten, Mustern für den Antrag auf Ausstellung einer Arbeitskarte und der Arbeitskarte sowie verschiedener Verzeichnisse; 3. die Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 nebst Begründung; 4. die Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung vom 12. Dezember 1938; 5. die Verordnung über die Beschäftigung Jugendlicher in der Eisenschaffenden Industrie vom 23. Dez. 1938; 6. die Verordnung über Glashütten, Glasschleisereien, Glasätzereien, Glasmalereien, Glashasenfabriken und verwandte Betriebe (Glashüttenverordnung) vom 23. Dezember 1938; 2. die Verordnung über die Beschäftigung Jugendlicher in bergbaulichen Betrieben vom 20. Januar 1939; 8. die Verordnung über die Einführung von Arbeitszeitvorschristen in den sudetendeutschen Gebieten vom 31. Januar 1939; 9. die Verordnung zur Einführung von Arbeitszeitvorschristen im Lande Österreich vom 2. Februar 1939; 10. mehrere wichtige Erlasse des Reichsarbeitsministers; 11. das Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936; 12. einen Auszug aus der Gewerbeordnung; 13. einen Auszug aus dem Handelsgesetzbuch. Welse« Sie bitte aus die Vollständigkeit und ÄuvevlSssiokeit ausdvü«rii«b bin. Broschiert RM z.yo / Werbemittel: Buchkarten. A Ilru.78c« vciri^o vvuki6Ulro-^ukiuni.k 284* Nr. 73 Sonnabend, den 23. März 1939 1SS7