Die „juristische Wochenschrift" wird vom 1. April 1YZY ob mit der leitschrikt „Deutsches Kecht" vereinigt und erscheint im Deutschen kechts- verlag 6mbbl., 6erlin-l.eiprig->Vien unter demlitel „Deutsches Kecht" vereinigt mit „juristische Mchenschrikt" Die leitlchrikt bringt den inbait der „juristischen V/ochenschritt" an Ausladen, 5chrikttum und kechtlprechung, ergänrt aus dem Inbait der bisherigen Zeit schrift „Deutsches Kccht". Diese Ausgestaltung bürgt dafür, datz die leitschrikt in Fortsetzung der Iradition der „juristischen Wochenschrift" das bachblatt für die juristische Praxis ist. Das brlcheinen bleibt wöchentlich 8onnabends. Der öerugopreis beträgt unverändert monatlich klVl. ?.50 und der Vorzugspreis kür 8tudenten, kekerendare und Assessoren im Vorbereitungsdienst sowie kür Gerichts behörden K/VI. Die Lieferung an die öerieher der juristischen >Vochenschri^ wird in der bisherigen Mile fortgesetzt. Die Auslieferung erfolgt auch weiterhin in beipzig. Alle öestellungen sind ru richten an den Deutschen Kechtsveclag (Zmbbl., beiprig L1, lnlelstr. 10. V^./VioelerZuchhandlung - Deutscher Kechtoverlag (Zmb>->. Leipzig L I keriin - leiprig ->Vien 266* Nr. 68 Dienstag, öen 21. März 1S3S 17VS