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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1939
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
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Berufsausbildung befanden, müssen das Pflicht jahr a b l e i st e n, wenn sie eine Arbeit außerhalb der Land- und Hauswirtschaft aufnehmen wollen. Wer kann Ausnahmen zu lassen? Das Arbeitsamt kann, wenn besonders wichtige Gründe vorlicgen (z. V. bei geistigen oder körperlichen Gebrechen, die an der Aus übung von land- und hauswirtschaftlichen Arbeiten hindern), Aus nahmen zulassen. Es bescheinigt die Befreiung vom Pflichtjahr im Arbeitsbuch. Wann i st das Pflichtjahr a b z u l e i st e n? Das Pflichtjahr muß vor Aufnahme des ersten nicht land- oder haudwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisses abgcleistet sein. Bei Ab schluß eines Lehrvertrages von mindestens zwei jähriger Dauer kann es auch unmittelbar nach der Lehrzeit abgcleistet werden. Zweckmäßig ist jedoch, auch in diesem Falle das Pflichtjahr vor der Lehre abz uleisten, um nach der beruflichen Ausbildung ohne Unterbrechung tätig sein zu können. Wo kann das Pflichtjahr abgeleistet werden? Vom Lande stammende Mädchen müssen (auch wenn die Eltern keine Landwirtschaft betreiben) das Pflichtjahr auf dem Lande ableisten. Städtische Arbeitsuchende sollen es nach Möglichkeit tun. In welcher Form kann das Pflichtjahr abgeleistet iv e r d e n? 1. Im ländlichen Haushalt: a) im freien Arbeitsverhältnis mit tariflicher Bezahlung. Um Stadtmädchen den Übergang in freie Arbeit auf dem Lande zu erleichtern, sind in vielen Bezirken landwirtschaftliche Um schulungslager eingerichtet, in denen die Mädchen sechs bis acht Wochen unentgeltlich geschult werden. Diese Zeit wird auf das Pflichtjahr angerechnet: k) im Hauswirtschaftlichen Jahr sauf dem Lande) mit Taschengeld, c) in der Ländlichen Hausarbeitslehre mit tariflicher Bezahlung (Abschluß eines Lehrvertrages) oder — nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres — in der zweijährigen Ländlichen Hauswirtschaftslehre, 6) im Landbienst der Hitler-Jugend mit tariflicher Bezahlung und Unterbringung in Lagern. 2. Im Städtischen Haushalt: 3) im freien Arbeitsverhältnis mit ortsüblicher Bezahlung, b) im Hauswirtschaftlichen Jahr (in der Stabt) mit Taschengeld, o) in der zweijährigen Hauswirtschaftlichen Lehre mit Taschen geld (Abschluß eines Lehrvertrages). Für Mädchen, die das siebzehnte bzw. achtzehnte Lebensjahr bereits vollendet haben: 3. Im Arbeitsdienst sechs Monate, die übrigen sechs Monate im freien Arbeitsverhältnis (vgl. 1a und 2 a). 4. Im zweijährigen Frauenhilfsdienst des Deutschen Frauenwerks zur Entlastung von Krankenpflegerinnen, Volkspflegerinnen und Kindergärtnerinnen. Eine nicht arbeitsbuchpflichtige Tätigkeit im Elternhaus oder bei Ver wandten wird als Pflichtjahrtätigkeit angercchnet, wenn es sich um Familien mit vier oder mehr Kindern unter vierzehn Jahren handelt. Das »Landjahr« wird bis zur Dauer eines halben Jahres auf das Pflichtjahr angerechnet. Der Besuch einer staatlich anerkannten land- oder hauswirtschaft- lichcn Schule kann bis zur Dauer eines halben Jahres angerechnet werden, wenn das Arbeitsamt vor Beginn des Schulbesuches der Ableistung des Pflichtjahres in dieser Form zugestimmt hat. Wie wird die Arbeitsstelle gefunden? 3) Geeignete Stellen in der Land- und Hauswirtschaft weist das Arbeitsamt nach. b) Persönliche Beziehungen zum Lande oder zu Familien mit Kindern in der Stadt können auf dem Wege eigener Stellensuche ausgenußt werden. In jedem Falle muß vor Antritt der Arbeitsstelle die Zustimmung des Arbeitsamtes zur Ableistung des Pflichtjahres in dieser Stelle eingeholt und ein Arbeitsbuch beantragt werden. Was ist noch zu beachten? Das Beschäftigungsverhältnis muß ordnungsgemäß in das Arbeits buch eingetragen werden. Nach Beendigung des Pslichtjahres wird auf Wunsch die Ableistung vom Arbeitsamt durch Stempel im Ar beitsbuch bestätigt. Auskunft in allen Zweifelsfragen erteilt bas Arbeitsamt. Die Betriebsführer des Buchhandels werden besonders auf den zweiten und vierten Absatz des Merkblattes »Welche Mäd chen leisten das Pflichtjahr ab?« und »Wann ist das Pflichtjahr abzuleisten?« aufmerksam gemacht. Danach müssen alle weiblichen Lehrlinge, die ihre Ausbildung nach dem l. März 1938 begonnen haben, noch das Pflichtjahr für Mädchen durchlaufen. Au ßerdem kommen dafür natürlich sämtliche weib lichen Lehrlinge in Betracht, die künftig im Buchhandel ausgebildet werden, soweit sie unter fünfundzwanzig Jahre alt sind und nicht vom Pflichtjahr befreit werden. Auch für den Buchhandel wird es zweifellos zweckmäßig sein, wenn das Pflichtjahr vor der Lehrzeit des weiblichen Lehrlings abgeleistet wurde. Denn einmal würde dann der Lehrling seine Ausbil dungsaufgaben einschließlich Reichsschulbesuch und Gehilfenprü fung weitaus aufgeschlossener anfassen und zum anderen könnte er ohne Unterbrechung in den Beruf hineinwachsen. Stn. Die Bücherei des alpinen Schrifttums Die deutsche Alpenvercinsbücherei Die Möglichkeiten des Wintersports, die Urlaubs- und Er holungsfahrten in die deutsche Bergwelt, gelegentliche Sonder fenster des Buchhandels haben in der letzten Zeit das besondere Interesse der Öffentlichkeit auf Bücher gelenkt, die in diese Welt einführen. Damit verbindet sich auch das Interesse für die Arbeit des Deutschen Alpenvereins, dessen Führung der Reichsstatthalter der Ostmark übernommen hat. In Bergsteigerkrcisen ist die Ar beit bekannt, bekannt ist auch, daß eine einmalige Bücherei des alpinen Schrifttums besteht, dessen Sammlung und Zusammen fassung ebenso eine Kulturtat darstellt wie etwa die große Sammlung des deutschen militärischen Schrifttums in der Deut schen Heeresbücherei. Am l. Oktober 1902 wurde die heutige -Alpenver ein s b ü ch erei- als eine -Zentralbibliothek» eröffnet. Sie hatte zunächst keinen bestimmten Aufgabenkreis, ihr Haupt bestand war die große Buchstiftung von vr. e. h. W. Rickmer- Rickmers, die etwa 5000 Bände umfaßte. Der damalige Leiter der »Zentralbibliothek», vr. A. Drehers, baute die Sammlung aus zu einer Weltfachbücherei, fein Nachfolger, vr. Bühler, hat das scinige dazugetan, diesen Ruf immer weiter zu festigen und zu erhärten. Schon 1905 konnte darangegangen werden, eine Bücherei- und Benutzungsordnung zu erstellen, 1929 erfolgte eine Erweiterung der Satzungen, entsprechend den immer größer gewordenen Aufgaben der Bücherei und der Entwicklung des alpinen Gedankens. Im Punkt 4 dieser Satzungen wurden auch die Aufgaben der sich rasch erweiternden Bücherei festgelegt. Es heißt hier: »Die Alpenvereinsbücherei ist eine alpine Fachbibliothek, in erster Liniebestimmt zur Sammlung der touristischen Literatur, welche alles umfaßt, was für den Bergsteiger behufs verständnisvoller Bereisung der Al pen und auch anderer Hochgebirge von prakti schem Wert und Nutzen ist». Es wurden in diesem Zu sammenhang Grundsätze festgelegt, die den Aus- und Aufbau der Nr. 38 Dienstag, den 14. Februar 108» 129
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