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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1892
- Sprache
- Deutsch
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56L2 Sprechsaal. 224, 26. September 1892. schlaggebcndcr Bedeutung ist, vor die Frage nämlich, ob wir unsere Vcrbandseinrichtungen selbständig für sich bestehen lassen wollen, ode^ ob wir, aus Rücksicht auf die vcrsichcrungSpflichtigen Mitglieder, unsere Krankenkasse aus dem Organismus der Verbandseinrichtungcn heraus reiße.i und dem Krankcnversicherungsgesetz unterstellen wollen. Machen wir uns zunächst klar, welches die Folgen sind, wenn wir im Anschluß an das Krankenversichcrungsgesetz unsere Krankenkasse in eine eingeschriebene Hilfskassc umwandcln: Das Gesetz verlangt, daß wir vom Beginn der Krankheit an ärzt liche Behandlung. Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder u. s. w , außerdem im Falle der Erwerbsunfähigkeit ein Krankengeld in Höhe der Hälfte des -ortsüblichen Tagelohns, gewähren. Wir sind also gezwungen, in den verschiedenen Städten Kassenärzte anzustcllen, die zu konsultieren jedes Mitglied verpflichtet ist, — eine unleidliche Beschränkung, die, ab gesehen von erheblich höheren Kosten für die Kasse, eine Menge Weit läufigkeiten, Scherereien und Laufereien für die Mitglieder mit sich bringt. (Jeder, der als Kassenangehöriger mit einem Kassenarzt zu thun gehabt hat. weiß, was das sagen will!) Wir setzen uns ferner, wenn wir uns dem Gesetz anfügen, den größten Scherereien in Bezug auf Anmeldepflicht und Krankenhauszwang, in Fällen, wo freie Arztwahl gestattet ist, der Notwendigkeit, über jede Konsultation, über jedes bißchen Arznei Quittung beizubringen, endlich der größten Abhängigkeit von den Behörden, deren Kontrolle über unsere Mittel, dem Zwang, alle möglichen Berichte und Rechenschaft über jede Kleinigkeit zu liefern, kurz allen möglichen Widerwärtigkeiten aus. Dann ist zu berücksichtigen, daß die bisherigen Beiträge für eine eingeschriebene Hilfskasse nicht ausrcichen, vielmehr erheblich höhere Bei träge nötig werden. Selbst wenn wir für die Mitglieder, die nicht ver- sichcrungspflichtig sind, die Unterstützung in barem Gelbe leisten könnten, so würde für uns doch die Notwendigkeit eintreten, um so höhere Mittel für die Versicherungspflichtigen Mitglieder aufzuwenden. Weitere Schwierigkeiten erwachsen uns der Behörde gegenüber aus der Thatsache, daß wir auch Mitglieder, welche außerhalb des Deutschen Reiches wohnen, zu den Unsrigen zählen. An eine Bestätigung der Verbandskasse als eingeschriebene Hilfskasse seitens des Reichskanzlers ist unter diesen Umständen gar nicht zu denken, und es besteht die Gefahr, daß die Rechte unserer auswärtigen Mitglieder erheblich geschädigt werden könnten. Schließlich müssen wir erwarten, daß die Fesseln, die den freien Kassen geschlagen worden sind, in kürzester Zeit noch verschärft werden; ja voraussichtlich werden die Ortskrankcnkassen und eingeschriebenen Hilfs kassen noch vor Ablauf eines Jahrzehnts verstaatlicht werden! Als die für das Verbandsleben einschneidendste Folge ist dann noch hervorzuheben, daß beim Anschluß an das Krankenversicherungsgesetz unsere Krankenkasse von der Witwen- und Waisenkasse und der Alters zuschußkasse vollständig getrennt werden muß und die Lebensfähigkeit der letzteren dadurch möglicherweise in Frage gestellt wird. Denn sobald erst die Trennung der Krankenkasse von den beiden andern Kassen erfolgt ist, wie es das Gesetz vorschrcibt, und kein Zwang mehr zur Beteiligung an den Nebenkassen besteht, es mithin den jüngcrn Mitgliedern freistcht, sich an den Nebenkassen nicht zu beteiligen wird cs manchem nicht cin- fallen, Beiträge für die Witwen- und Waisen- und die Alterszuschußkasse zu leisten. Der Vorstand hat in § 3 der für den Anschluß an das neue Krankenversicherungs-Gesetz entworfenen Satzungen (Tagesordnung zur 23. Hauptversammlung Seite 2) die Bestimmung vorgeschlagen: Auf nahmefähig sind nur Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Buchhand- lungs-Gehilfen-Verbandcs. Aber der Zwang zum Beitritt zu den Nebenkasscn, der sich hierunter verbirgt, wird von den Behörden kaum gebilligt werden. Aber auch ein massenhafter Beitritt Versicherungs- Pflichtiger Kollegen, im Fall der Anschluß an daS Krankenversicherungs- Gesetz erfolgt, ist nicht zu erwarten; das haben die geringen Beitritts- Weise schließlich das Gegenteil von dem erreichen, was der Verband erstrebt, und statt unsere Nebenkassen stärker und lebensfähiger zu machen sie nur schwächen, ja ihre Existenz auf die Dauer in Frage stellen. Ganz anders liegt die Sache, wenn der Verband sich von den ge setzlichen Fesseln sreihält, die Verbandseinrichtungen also unverändert bestehen bleiben lediglich mit der Einschränkung, daß denjenigen Mit gliedern, welche der Krankenvcrsicherungspflicht unterliegen,*) die Zu gehörigkeit zum Verband dadurch ermöglicht bezw. erleichtert wird, daß sie mit einem geringern Beitrag unserer Krankenkasse angehören, wie cS auch der Vorstand auf Seite 16 der Tagesordnung für die 23. Haupt versammlung im Fall der Ablehnung der Eingeschriebenen Hilfskasse vorschlägt. Wird beispielsweise für die versichcrungspflichtigen Mitglieder der Beitrag zur Krankenkasse um 9 also von 15 ^ auf 6 ^ ver ringert, so daß ihr jährlicher Beitrag zum Verband für alle Kassen nur 15 ^ beträgt, so behalten die betr. Mitglieder ihre Zugehörigkeit zu den sämtlichen Kassen des Verbandes und erhalten im Sinne unseres Vorschlages in Krankheitsfällen noch den sehr annehmbaren Zuschuß von 6 ^ wöchent lich. Unsere Krankenkasse würde in solchen Fällen nur als Zuschußkassc zu^bctrachten sein, während den Betreffenden trotz der geringeren Leistung das Anrecht an allen Einrichtungen des Verbandes erhalten bliebe. Für unfern Verband ist das einzige Heil darin zu finden, daß er den Weiterausbau seiner Kassen energisch fördert und den Zutritt neuer Mitglieder nach Möglichkeit erleichtert; alle die oben angeführten Schwierigkeiten und Gefahren für den Verband werden dann vermieden, und jedem Mitgliede ist es möglich, für sich und die Scinigen von den segensreichen Einrichtungen des Verbandes wirklich Nutzen zu ziehen. Unsere Parole soll und muß also sein: kein Anschluß an das Gesetz, keine eingeschriebene Hilfs kasse, keine Trennung der Krankenkasse von den übrigen Kassen, sondern Weitercntwickelung des Verbandes auf der Basis des Beschlusses vom 17. Juli 1892! Auch die Mitglieder unserer Krankenkaffe sollen, nachdem wir unsere Nebenkosten auf Grund des Zwanges für alle Kassen aufgebaut haben, wie bisher dazu beitragen, alle diese Kaffen lebensfähig zu erhalten, damit sie, nachdem die Vcrsichcrungspslicht erloschen ist, in uneinge schränktem Maße die Vorteile der sämtlichen Kaffen genießen können. Nur so allein ist cs möglich, den Grundsatz, der unfern Verband zur Blüte gebracht hat: »Einer für Alle und Alle für Einen» voll und ganz aufrecht zu erhalten! Die Mitglieder des Kreises Brandenburg. Im Austräger Albert Drcssel, Carl Grosse, Richard Krahl, Emil Kupfer, Ernst Schultze. *) Versicherungspflichtig ist vom l. Januar 1893 ab jeder Hand lungsgehilfe, der unter 2000 ^ Einkommen hat, wenn durch Vertrag die ihm nach Artikel 60 des Handelsgesetzbuches zustehenden Rechte (An spruch auf sechs Wochen Gehalt in Krankheitsfällen) aufgehoben und be schränkt sind, ferner jeder, der an einem Orte wohnt, dessen Behörde den Versicherungszwang auch auf alle die Handlungsgehilfen ausgedehnt hat, die noch nicht 2000 ^ Gehalt beziehen und Anspruch ans sechs Wochen Ge halt in Krankheitsfällen haben. Anzeigeülatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. >»7704, "A. Hierdurch teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß die bisher im Verlage von A. Haast in Berlin erschienene Halbmonatsschrift Deutsche Dichtung. Herausgeber- Karl Emil Franzos. mit dem XIII. Bande vom I. Oktober d. I. ab in unserem Berlage weiter erscheinen wird. Inhalt, Format und Ausstattung der Deutschen Dichtung, bleiben wie bisher. Preis des Vierteljahres von 6 Heften, in 22'/2 Bogen kl. Folio-Format 4 ord., 3 n. bar. Freiexemplare 7/6. Nicht abgcsetzte Exemplare nehmen wir im Lause der ersten zwei QnartalSmonate bei vor heriger Abbestellung zurück. Daß die „Deutsche Dichtung" nicht bloß ein ungemein reichhaltiges Unterhaltnngsblatt ersten Ranges, sondern auch eine der wert vollsten und gediegensten deutschen Zeitschriften ist, brauchen wir nicht erst zu betonen. Der neue Jahrgang wird seine Vorgänger noch weitaus überbietcn, wie folgende Inhaltsüber sicht des in den nächsten Tagen erscheinenden l. Oltoberhestes beweist: I Wilhelm Jense», Heimkunst. Roman. Hermann Sudrrmann. Mein crst-S Drama. Autobiographische Skizze. Ludwig Fulda. Die gelehrten Frauen In deutschen Versen nach Molidre. Felix Dahn, Münchener Erinnerungen. Größere Dichtungen von Friedrich Spiel- Hagen, Paul Hehsc, Hermann Sndermalln. Die Frage der Theater-Censnr. Von K. E. Franzos, Heinrich Bulthaupt, Adolph L'Arronge. Lyrisches von Hermann Lingg, Roguette u A. Kritische«. Literarische Notizen u. >. w. Eine Versendung der Probenummer mit solchem^Inhalt an Ihre gebildeten Kunden-
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