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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1892
- Sprache
- Deutsch
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HS 224, 26. September 18S2. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 5651 welche ergaben, daß eine ungenügende, der genialen Nonchalance des Künstlers aber allemal genügende Vertragsabfassung die Ur sache schwerer Schädigungen war. Wenn der Buchstabe des Gesetzes nicht mehr ausreicht und alle Logik zusammenstürzt, so muß in einem solchen Falle wie dieser peinliche Prozeß Allers contra Schönthan die Menschlich keit ein entscheidendes Wort mitsprechen. Meine freundlichen Beziehungen zu dem vortrefflichen v. Schönthan haben meiner Feder diese Worte geliehen. München, 21. September 1892. Friedrich Adolf Ackermann. Vermischtes. Bitte um Bücherspenden nach Hamburg. — Die schwere Heimsuchung, unter der die Stadt Hamburg zu leiden hat, hat in der sonst so blühenden Stadt recht traurige Verhältnisse geschaffen. Unter diesen Umständen rechtfertigt sich gewiß die im Anzeigenteile der heutigen Nummer (Seite 5672) ausgesprochene Bitte deS Herrn Otto Meißner dort, daß die deutschen Verleger dem Hamburger Notstandskomitee mit Bücherspenden für dieKranken und Genesenden und die vielen bedauerns werten Waisen freigebig zu Hilfe kommen möchten. Die bereits ausgiebig geübte Hilfe der Buchhändler Hamburgs reicht nicht aus, den großen und so unerwartet gekommenen Anforderungen in wünschenswertem Maße zu entsprechen. Besonders erbeten werden Bilderbücher, Jugcndschriftcn, biblische Geschichtsbücher, gute, leicht verständliche Belletristik und Humo- ristika. Herr Otto Meißner, der sich für diesen Zweck mit dem Notstands- komitcc in Verbindung gesetzt hat, wird solche Schenkungen gern ent- gegcnnchmcn Soll aber der Zweck derselben vollkommen erreicht werden, so müßte die Uebersendung sofort und auf dem schnellsten Wege (mög lichst durch die Post) geschehen. — Zur Linderung des tief beklagens werten Notstandes auch an seinem Teile beizutragen, wird dem deutschen Buchhandel gewiß eine liebe und gern geübte Pflicht sein. Neue Bücher, Zeitschriften. Gelegenheitsschriften. Kata loge re. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. ^2^/6 °50 I.08eiipLl.i6r io Donau vförtü. 8". 34 8. 1145 8. 6ius in Neapel. 8°. 80 8. 875 Nrn. Vom Postwesen. — Bekanntmachung. Die Bestimmungen in der Bekanntmachung vom 12. September (Nr^ 2i6 des Reichs-Anzeigers*)), betreffend die Beschränkung des Postverkehrs aus Anlaß der Choleragefahr, finden von heute ab auf Harburg (Elbe) nicht mehr Anwendung. Hiernach können in Harburg Pakete wieder unbeschränkt und ohne An gabe des Inhalts zur Postbeförderung eingeliefert werden. Berlin den 20. September 1892. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. *) Börsenblatt 1892 Nr. 221. »Eingeschriebene- oder 'freie- Hilfskasse? (Bergl. Börsenblatt 2ÜS, 212, 2IS, 218,) V. Die hochwichtige Entscheidung vor die der »Allgemeine Deutsche Buch- handlungs-Gehilfenverband« bezüglich seiner Krankenkasse gestellt ist, dreht sich in allen Punkten um die Frage-. wird der Verband und seine Kasse durch die Umwandlung in eine eingeschriebene Hilfskasse die ans Grund des Krankenversicherungs gesetzes versichernngspflichtigen Buchhandlungsgehilfen als Mitglieder gewinnen, oder entgegengesetzten Falles die bereits vorhandenen ver- stcherungspflichtigen Mitglieder verlieren? Beide Fragen muß man bei genauer Betrachtung der ganzen Sach lage unbedingt verneinen. Die Freunde der eingeschriebenen Hilfs kaffe scheinen zu glauben, die versicherungspflichtigen Herren kämen nun scharenweise zum Verband gelaufen, um der Einverleibung in eine Zwangs kasse zu entgehen. Das wird aber durchaus nicht der Fall sein, aus dem einfachen Grunde, weil der Eintritt in eine auf Grund des Krankenver sicherungsgesetzes errichtete Zwangskasse leichter und mit geringeren Kosten verbunden ist. Die Zwangskassen müssen alle VersicherungsPflich tigen ohne Unterschied aufnehmen und zwar ohne ärztliche Gesund heitsbescheinigung, die dem Gehilfen immerhin erhebliche Kosten ver ursacht, und meistens ohne Einschreibegeld. Die Anmeldung durch den jeweiligen Prinzipal genügt. Dann aber zahlt das der-Zwangskasse ungehörige Mitglied nur zwei Drittel der Beiträge, während der Prinzipal das dritte Drittel zu zahlen verpflichtet ist. Das sind erhebliche Vor teile gegenüber dem Eintritt in unfern Verband mit seinen hohen Ein schreibegebühren und der vollen Beitragspflicht. Bleibt nun der Verband, d. h. die Krankenkasse wie bisher eine freie Hilfskasse, so werden schwerlich die versicherungspflichtigen Gehilfen austreten und ihre durch langjährige Beiträge wohlerworbenen Rechte aufaeben, weil sie der Zwangskasse beitreten müssen; sondern sie werden größtenteils Mitglieder unseres Verbandes bleiben, und die kaum ins Ge wicht fallenden Beiträge der Zwangskasse mit übernehmen, sofern dies überhaupt von ihnen verlangt wird. Bekanntlich sind die Prinzi pale verpflichtet, die v o l l e n Beiträge an die Zwangskasse zu zahlen, und berechtigt, von den versicherungspflichtigen Gehilfen zwei Drittel dieser für sie zu zahlenden Beiträge vom Gehalt abzuziehen. Ich glaube jedoch an- nehmcn zu dürfen, daß die meisten Prinzipale von dieser Berechtigung keinen Gebrauch machen, sondern den vollen Beitrag aus eigenen Mitteln zahlen werden. (Im übrigen würde ein hierauf gerichtetes warmes Rundschreiben seitens des Verbandes an die Prinzipale gewiß von Er folg sein.) Anders liegt der Fall bei der Umwandlung in eine eingeschriebene Hilfskasse. Welche Arbeitsvermehrung, welche Aufregung, welche Nörge leien seitens der aufsichtführenden Behörden und vor allem: welche I vermehrten Lasten stehen da dem Verband bevor! Die Aerzte- und ' Apotheker-Rechnungen werden naturgemäß von Jahr zu Jahr steigen. Schon jetzt haben die zur Erreichung höherer Preise ins Leben getretenen Aerzte- und Apotheker-Ringe mancher Kasse unangenehme finanzielle Er fahrungen bereitet, die Ringe nehmen aber jedes Jahr an Ausdehnung zu. Was ist nun die notwendige Folge der immer mehr steigenden Lasten der Kasse? Antwort: Erhöhung der Mitgliederbeiträgel Da, scheint mir, ist eher die Befürchtung zu hegen, daß die Mitglieder sich von uns nach und nach zurückziehen werden, weil es schließlich andere, vorteil haftere Kassen giebt. Ferner liegt aber auch in der Umwandlung in eine eingeschriebene Hilfskaffe eine große Gefahr für die beiden anderen Kassen: die-Witwen- und Waisenkasse- und die -Alters-Zuschußkassc-. Die jüngeren, unver heirateten Mitglieder, die jetzt zu allen drei Kassen beisteuern, können dann später ruhig aus dem Verband als solchem, sowie den beiden letztgenannten Kassen austreten, um nur Mitglied der Kranken- und Sterbekasse zu bleiben; denn nach § 15 des Gesetzes betr. die eingeschriebenen Hilfskassen kann dies dem Mitglicde nicht verwehrt werden, sofern es bereits zwei Jahre der Krankenkasse angehört*). Damit wäre der Fortbestand des ganzen Verbandes in Frage gestellt. Ich komme deshalb zum Schluß meiner Betrachtung: Fort mit der eingeschriebenen Hilfskasse! Diese »E. H.« sind nach dem Urteil aller Sachverständigen dem langsamen, aber sicheren Untergang geweiht! Ersparen wir uns die riesige Arbeit, die durch Abrechnung mit Aerzten und Apotheken entsteht! Ersparen wir uns die unvermeidlichen Plackereien der Aufsichtsbehörde; verhüten wir endlich das Anschwellen der Lasten und bleiben wir, was wir früher waren: eine reine Zuschußkasse! I. Schmitz. VI. Berlin, im September 1892. An unsere Verbandsgenossen! Die Sächsische Staatsbehörde hat es abgclehnt, gemäß tz 75, Absatz 4 des KrankcnvcrsicherungSgesetzcs die freien Hilfskassen ferner als Kassen, die dem Krankenversicherungsgesetz genügen, anzucrkenncn. Da unser Verband im Königreich Sachsen domiziliert ist, so sind w'.r damit vor eine Frage gestellt, deren Lösung für die Zukunft unserer Kasse von aus- *) Dieser Paragraph bestimmt: »Wegen des Austrittes oder Ausschlusses aus einer Gesellschaft oder einem Verein können Mitglieder (der betr. eingeschriebenen Hilfskasse) nicht ausgeschlossen werden, jwenn sie der Kasse bereits zwei Jahre angehört haben.» 767»
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