Mitte Januar 1839 erscheint: Oie Neugestaltung deutscher Städte Kommentar zum Gesetz vom 4. Oktober 4931 nebst allen Durchführungsverordnungen und einschlägigen Gesehen und Verordnungen von Or. Gerhard Frank Or. Werner Hempfing Magistralsrat, Rechtsreferent des Generalbau- und Rechtsanwalt und Notar in Berlin, Mit- inspektors für die Reichshauptstadt Berlin glied der Akademie für Deutsches Recht Mit einer Einleitung von Professor Albert 6>peer, Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt Etwa 160 Seiten Landausgabenformat. Loseblattausgabe. In Leinenordner etwa NM 6.50 Inhalt: Erlaffe über einen Generalbauinspektor nebst Ausführungsverordnungen, Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte sowie die Verordnungen über die Neugestaltung der Reichshauptstadl Berlin nebst Ausführung«- und Durchführungsverordnungen. Erlasse über städte bauliche Maßnahmen in Nürnberg, Fallersleben und Lamburg. Durchführungsverordnungen des Präsidenten der Durchführungsstelle, Be reichserklärungen des Generalbauinspektors, Enteignungsgesetze, Wohnstedlungsgesetz, Abbruchsverordnung. Das Werk wird durch Ergänzungsblätter je nach Bedarf auf dem lausenden gehalten. Preis je Blatt etwa 5 Tlpf. Dieses maßgebliche Erläuterungswerk eröffnet der Generalbauinspeklor der Reichshauptstadt Berlin, Professor Speer, mit einer Ein leitung über die Bedeutung des Städtebaues in Vergangenheit und Gegenwart sowie über die wesentlichsten Gesichtspunkte des nationalsozialistischen Bauwillens, der in der Gesetzgebung einen starken Niederschlag gefunden hat. Alle diese Gesetze und Verord nungen sind in dem Werk zur Klarstellung von Zweifelsfragen knapp, aber erschöpfend erläutert. Dabei find auch die weitergeltenden früheren Rechtsvorschriften berücksichtigt, weil das Gesetz vom 4. Oktober 1SZ7 den bestehenden Rechtezustand nur ändern will, soweit es die Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen erfordert. Besonders wertvoll ist in diesem Zusammenhang der Abschnitt Ent eignungsrecht, der unter Verwertung von Rechtsprechung und Schrifttum schnell Uber jede Einzelheit des geltenden Rechts und seine Aus' legung vom heutigen Standpunkt aus unterrichtet. Das Werk gibt zugleich einen Überblick über die bisherige Auswirkung des Gesetzes im Reich und wird den an der Neugestaltung deutscher Städte beteiligten Gemeinde- und Verwaltungsbehörden, Rechtsanwälten, Bauunternehmern, Laus- und Grundbesitzern ein zu verlässiger Berater in allen Rechtsfragen sein. T C.H.Beck'sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin lZcfcstäftlicste Einriüttungen und Veränderungen Sitte beeckten t jVleine ^usUekerunA ist vom 28. bis 30. Osrsmbsr 1338 vvex-en I-llAerbestsnOssusnlllime ^escliiossen. k. Uissnsctimiclt Vsrlogsbuckkoncllung, kerlin »IV/ 7, dliitslslr. 13 tsssuptvertriebsstelle Oes kksicftssmts kür LsriOes- sufrilltime, kerün An die österreichischen Buchhandlungen! Unsere Auslieferung in Österreich hat die Verlags- und Kommissionsbuchhandlung Rudolf Lechner L Sohn, Wien I., Scilcrstätte ;, übernommen. Wir bitten also die österreichischen Sortimente in Ankunft ihre Bestellung auf unsere Verlagswerke an die Firma Rudolf rech ne r ch Sohn, Wien I., Scilerstätte 5, zu richten. F. C. Mayer Verlag, München, Sparkasienstr. 11 Nr. 296/297 Donnerstag, den 22. Dezember 1938 7851