Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1938
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- 1938-11-29
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- 29.11.1938
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Seiten starke, mit -farbigem und schwarzem Bildmaterial reich ausge stattete Chronik -des Welt-, Land- und Stadtgeschehens vor allem auch ein imposantes Dokument fiir die Vormachtstellung Leipzigs auf den Gebieten des Buch- und Druckwesens. Es .gibt nichts, was während des Jahres 1938 in irgendwelchem Bezug zu Leipzig stand, was nicht im Spiegel des Zeitgeschehens aufgefangen wurde. Dies Jahrbuch blickt aber nicht nur zurück, wie etwa bei der Erinnerung an die Leipziger Gutenbergfeier 1840, für die an der Stelle, wo heute am Augustusplatz das Museum der bildenden Künste steht, der »Festsalon« zur vierten Säkularfeier der Erfindung der Buchdrucker kunst errichtet wurde, sondern es schaut auch vorwärts, wozu ihm die kommende Gutenberg-Reichsausstellung Leipzig 1910 bedeutsame Ge legenheit gibt. Der Betrachter des Bauplan-Modells gegenüber dem dann auch vollendeten Richard-Wagner-Nationaldenkmal am Elster- staubeckcn darf mit Staunen sehen, wie dann ein ganzer neuer herr licher Stadtteil erstanden sein wird. Nett ist es gegenüber diesen gigantischen Entwürfen unserer Zeit, von der altväterischen Art und Weise zu erfahren, mit der vor hundert Jahren die Erinuerung an das Ereignis festgehalten werden sollte. Es gab nicht nur »Guten berg-Seife«, wohlriechende, mit dem Porträt des unsterblichen Bahn brechers der Schwarzen Kunst. Auch baumwollene Taschentücher mit Abbildungen des »Festsalons« sowie »Gutenberg-Strohhüte für Her ren, Damen und Kinder« wurden feilgeboten, und nach dem »Guten-- berg-Salon-Walizer« und »Gutenberg-Salon-Galopp« kon-nte man tanzen, in das nächste Jahrhundert hinein. Diesen Rückblick nur als eine Probe dafür, mit ivelcher Liebe und bisweilen auch mit welchem Humor alle Beiträge zum »Leipziger Jahrbuch« durchgearbeitet und aufgezogen sind. Nur der den gegenwärtigen Leipziger Dichtern von der Meisterschule für das graphische Gewerbe gespendete Bogen mit Beiträgen von ihnen sei noch besonders erwähnt. G. H. Steuerfreiheit freiwillig gezahlter Abgangs entschädigung Steuerfrei sind bekanntlich nach § 3 Ziffer 7 des Einkommen- Steuergesetzcs Entschädigungen wegen Entlassung aus einem Dienst verhältnis auf Grund des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Ar beit (AOG). Notwendig ist hierbei, das; die Voraussetzungen der §8 56 ff. des AOG. vorliegen, das heißt, der Betriebsführer muß dem Mitarbeiter gekündigt haben, der Gefolgsmann muß mindestens ein Jahr im Betrieb tätig gewesen sein, es muß sich um einen Betrieb mit in der Regel mehr als zehn Gefolgschaftsmitgliedern handeln, die im gerichtlichen Vergleich gewährte oder vom Arbeitsgericht von Amts wegen festgesetzte Entschädigung darf °/l, des letzten Jahresarbeits- Verdienstes und bei sogenannter Willkürkündigung des letzten Jahresarbeitsverdicnstes nicht übersteigen. Erfreulicherweise geht die Zahl der arbeitsgerichtlichen Klagen wegen erfolgter Kündigungen durch die ausgleichende, vermittelnde Tätigkeit der Dienststellen der Deutschen Arbeitsfront mehr und mehr zurück. In vielen Fällen tritt an die Stelle der früher vom Betriebs führer einseitig ausgesprochenen Kündigung eine freiwillige Verein barung zwischen den Beteiligten, nach welcher das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkte als gelöst angesehen werden soll und der Gefolgsmann eine entsprechende Abfindung zugebilligt erhält, deren Höhe sich nach der wirtschaftlichen Lage des Gefolgsmannes, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes, der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Erfahrungen richtete, die man im Laufe der Zeit bei den arbettsgerichtlichcn Entschädigungsfestsetzungen in ähnlich gelagerten Fällen gesammelt hatte. Die Finanzbehörden haben vielfach die in solcher Weise auf freiwilliger Grundlage zustandege- kommcnen Abgangsentschädigungen als steuerpflichtig angesehen. In einer Entscheidung vom 24. Mai 1937, Aktenzeichen: F. G. la 120/37, hat sich nunmehr das Finanzgericht beim Oberfinanzpräsidcnten Hannover zu der Auffassung bekannt, daß auch in solchen Fällen Steuerfreiheit anzunchmen ist. Voraussetzung ist, daß das Gesolg- schastsmitglied ernstlich damit rechnen mußte, vom Betriebssichrer gekündigt zu werden, wenn es einer gütlichen Vereinbarung über die Lösung des Dienstverhältnisses nicht zustimmen würde. Im übrigen müssen natürlich die sonstigen Voraussetzungen des AOG., insbesondere die mehr als einjährige Betriebszugehörigkeit, erfüllt sein, und die beiden oberen Grenzen der Entschädigungshöhe dürfen nicht überschritten werden. In solchen Fällen bedarf es also zukünftig nicht mehr der for mellen, stets bitter wirkenden Kündigungserklärung, sondern es reicht eine ernsthafte und wahrheitsentsprechende Vereinbarung aus, um die Steuerfreiheit der vereinbarten oder gewährten Abgangsentschädi- gung auszulösen. Im Hinblick auf das berechtigte Interesse der Finanzbehördcn und deren Nachprüfungspflicht wird man eine kurze Vereinbarung dieserhalb am besten irgendwie schriftlich niederlegen oder bestätigen. W. M.-L. Veranstaltungen der Gruppe Buchhandel Frankfurt am Main Fachschaft Angestellte Unser letzter Buchbesprechungsaben-d findet am Donnerstag, dem 1. Dezember, 20.30 Uhr im Haus des Landeskultur walters, Kaiserstraße32, 3. Stock statt. Landesfachberater Hans Köster wird einen Überblick über wichtige historische Bio graphien, die in diesem Jahre erschienen sind, geben. Die Fachschaftsarbeit wird im nächsten Jahre fortgesetzt. Nähere Mitteilungen folgen zu gegebener Zeit. Willi Klein, Ortsfachberater. Reichspropagandaämter Das im Börsenblatt Nr. 201 vom 30. August veröffentlichte Ver zeichnis der Neichspropagandaämter ist folgendermaßen zu be richtigen: Neichspropagandaamt Schlesien: Leiter vr. Hans Werner Fischer, Breslau 13, Charlottcnstraße 28 I, Fernruf 848 45. Hund-rtfünfuodzwanzlg Jahre Ramdohrsche Buchhandlung in Braunschweig Am LI. November beging die Ramdohrsche Buchhandlung in Braunschweig im festlichen Rahmen im Kreise ihrer zahlreichen Freunde die Feier ihres hundertfünfundzwanzigjährigen Bestehens. Von dem Kunsthändler Schenk 1819 ins Leben gerufen kam sie 1828 an Wilhelm Ramdohr. Schon der Gründer hatte neben der Kunst die Literatur gepflegt, und dieser Zweig wurde besonders von Rudolf Ramdohr, der nach dem Tode seines Vaters 1864 Inhaber wurde, stark ausgebaut. Er teilte die Firma 1870 und übergab die Buchhandlung Emil Kallmeyer. 1918 kam sie an Bernhard Dieftel- mann, der sie nach zwanzigjähriger Jnhaberschaft im Jubiläums jahr 1938 an Meinhard Engelke und Bernhard Zuckschwerdt verkaufte. Die auch von der Heimatpresse stark beachtete Jubelfeier wurde eingeleitet von Ansprachen der Inhaber, die den Weg des Unter nehmens im Laufe der hunüertfünfundzwanzig Jahre kurz skizzierten. Sie fand ihren Höhepunkt in einer Dichterlesung des Spielleiters des Braunschweigischen Staatstheaters Günther Rumpel, die von Goethe bis in unsere Tage führte. Warenvertrieb bei Behörden In Nr. 231 vom 4. Oktober veröffentlichten wir den Runderlaß des Neichsinnenministers über Sammlungen und Warenvertrieb in den Diensträumen der Behörden. Dazu wird bekanntgegeben, daß sich die Bestimmung: »Händlern, Hausierern usw. ist das Betreten von Dienstgebäu den zum Zwecke des Vertriebs von Waren jeder Art, insbesondere von Druckwerken (Büchern, Zeitschriften, Karten usw.), verboten« nur auf den Vertrieb von Waren an Gefolgschaftsmitglie der für deren eigenen Bedarf bezieht, dagegen nicht auf die Abgabe von Angeboten und Entgegennahme von Bestellungen zur Deckung des Geschäftsbedarfs der Behörden und Betriebe. Freigabe nationalsozialistischer Literatur in Litauen Die litauische Regierung hat das Verbot des Führer-Buches »Mein Kampf« sowie des Buches »Mythus des 20. Jahrhunderts« von Rosenberg aufgehoben. Wie uns aus Kowno dazu mitgeteilt wird, dürften nach Freigabe dieser allein bisher verbotenen Bücher gegen die Einfuhr aller an deren nationalsozialistischen Literatur keine Hindernisse mehr be stehen. Gestohlen Einem Verlagsvertreter sind in Hamburg aus seinem Auto eine Reihe von Büchern gestohlen worden, darunter Exemplar Nr. 56 des bibliophilen Druckes: »Eine hübsche histori von der kuniglichcn stadt troy / wie sie zerstoeret ward«. Sollte das Buch angeboten werden, so ist der Verkäufer fcstzustellcn. Nachrichten an den Verlag Die Rabenpresse, Berlin-Charlottenburg 2, Schillerstraße 128. Verkehrsnachrichten Umbenennung des Sandschaks Alexandretta in Hatay Der in Syrien gelegene Sandschak Alexandretta ist in Hatay um benannt wovden. Briefsendungen nach den in diesem Gebiet gelegenen Postorlen Alexandretta, Antiochia, Arsouz, Atik, Beylan, Bitias, Chcikh-Keuy, El-Ordou, Kessab, Kheder-bey, Kirik-Han, Narguislik, Nihani6, Saoukolouk und Soueidiö sollen fortan die Bezeichnung Hatay oder Staat Hatay tragen. 935
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