Bereinigung alter Schulden nach dem Gesetz vom 17. August 1938 nebst Ausführungsvorschriften und Formularen Erläutert von Oe. Franz Hennig Rechtsanwalt in Berlin Da« SchulbenbercinigungSgesetz liquidiert die vergangene Notzeit, in dem cö den Opfern der Wirtschaftskrise eine Entlastung von den alten Schulden ermöglicht. Soweit eine freiwillige Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger nicht möglich ist, leisten die Amtsgerichte Vertragshilfe. Die zahlreichen Einzelsragen, die da« Gesetz aufwirst, sind von dem durch seine Schriften zum EntschuldungSrcchl bekann ten Verfasser gründlich, klar und allgcmeinvcrständlich erläutert. Ein besonderer Vorzug de« Buche« besteh« darin, daß der Verfasser eingehende Formular- für AntrLge u. dergl. auSgearb-it-t hat. Hierdurch wird dem Benutzer manche Erleichterung geboten. Die amt liche Erläuterung und di- AuSführungSvorschriftcn sind mit aus genommen. Auch ein ausführliche« Sachregister ist bcigefügt. Da« Buch wird für Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Berufs- Vertretungen, Vcrmög-nSv-rwalt-r, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer' Banken, Kreditinstitute und überhaupt für all- betroffenen Gläubiger und Schuldner ein unentbehrlicher Ratgeber sein " 120 Setten / Preis RM g.6o Verlag für Sozialpolitik. Wirtschaft und Statistik Berlin SW M ^ t^e 6^6 Vas rLeulscke k',nr»NLV,un«1er visQSlökssckostung tür 6sn6su»L«ksnV/'>ft;6iosl50us56''s,ung von Prof. vr. Prion. ftskonnien Vi/öftrungsfocttmonn Qstt. pf/i 2,80 1. lousonkl Vorgriff«!, 2. 7ous«n«i vorgrMon 2. lousonei v,ir«> ousgoiiosor» ». Ious«n6 iin vruck vsr Sinsoki für ttisso kocftintsrsssonfs Settrift loftnt rickl Vsrlog: vor ksfristrsv/ift lftonieo 8» Lo. ksr>in-V/ilmorr6ors 1 «2« ». D.u.,«en ^ ^ ^ ^ c 1V88 S801