Zur Seaciitungl Setr.: flusliekerung des Lesebuches öoukler, Kampf um Oeutsckland kür alle Schulgattungen eingekükrt durch Erlsö des Iteichserzickungsminilters kIIa Nr. 11S1 k III (a) vom L0. S. Z8 als „von ledem Volkslchüler spätestens zu Seginn des s. Schuljskres und von den Schülern der Mittelschule und der köderen Schule beim Eintritt in die 5. Matte zu erwerben. In vielem Schuljakr ilt das Such nach Erscheinen von den betr. Schülern zu beschatten." flusliekerung für Srok-Serlln: Zentrslverlsg der NSDMP., Erz. Eker Nach». 6mblä„ Serlin Swss, Ztmmerltr. 87/si kür Sayern: „ „ „ „ „ „ „ München sr, Lkierschltrsöe 11 kür das übrige Ncich: Nobert liottmsnn, Leipzig und koöi, Nett L vetinger, Stuttgart. Partiebestellungen ttnd zwechlos und werden nicht susgekükrt. Rabatt Nabsttgewäkrung an Schulen ist unzulässig. (Oie flbkommcn des Sörlenvereins betr. Lieserung von Volksschulbüchern an städtische Sekörden iSckanntmachung des Vorltekers vom L7. Z. ZS, Sbl. Nr. 84 vom 8. 4. ZSl und mit der Stadt Serlin, betr. Lieferung von Schulbüchern an unbemittelte Schüler vom iS. S.ZS sind jedoch zu beachten.) freistücke dürfen SN Volksschulen nicht geliefert werden, da das Such dem Neichslelebuch gleich- zuachten ist, ledoch an ködere Schulen dis zu s^> des sewciligen Sezuges. Sie Ereiltüche werden durch die ausliekernde Stelle mitgeliekert, wenn mit Stempel verlekene Seltellung der lewcillgen flnltslt vorliegt. Die in der Sckanntmschung des Sörsenvereins vom 1. Zuli betr. Sewäkrung von Erei- Itüchen bei Lieferung von Lekrbüchcrn an ködere Schulen vorgesekenen Sutscheine sind dem Such: Soukler, Kampf um Deutschland, nicht bcigelegt, da es kür alle Schul- gattungen bestimmt ilt. flls Ereiltüchc dürfen in Zukunst nur solche Eremplsre weitergegeben werden, die durch einen Stempel entsprechend ausgewielen ttnd. kanpftücke werden nur direkt vom Verlag an die Schulen geliefert, flnkorderungen ttnd SN den Zentrslverlsg der NSDflp., Nbteilung Suchverlag, Serlin SM S8, zu verweilen. Da die umfangreiche Auslieferung einen Schriftwechsel kicrüber nicht gestattet, wird bei flnkragen aus unsere kcutigc flnzetge Sezug genommen. Serlin, den 1. September i-zs ^ Zentralverlas der NSOZP., frz. klier Naclik. 6.m.b.6. ^ 430«