Bereinigung alier Schulden Erläuterung zu dem Gesetz vom 17. August 1938 von Or. Erwin pätzold Ministerialrat im Reichsjustizministerium Mitglied des Reichserbhofgerichts Etwa 120 Seiten Handausgabenformat. Kartoniert etwa RM 2.80 Das neue Gesetz verschafft Volksgenossen, die früher eine Landwirtschaft, einen Handwerksbetrieb, ein kaufmännisches oder anderes Gewerbe, ein Eigenheim, eine Siedlerstelle oder sonstigen Haus- und Grundbesitz hatten und diese wirtschaftliche Grundlage ihrer Lebenshaltung unter dem Druck der Wirtschaftsnot zur Befriedigung ihrer Gläubiger haben hingebcn muffen, aber trotzdem ver schuldet geblieben sind, die Möglichkeit, eine Bereinigung dieser alten Schuldenlast herbcizuführen, um eine neue Lebensstellung auf bauen zu können Die Durchführung ist den Amtsgerichten in einem besonderen Verfahren übertragen. Zn dem vorliegenden Er läuterungswerk führt der Verfasser, der als Sachbearbeiter des Reichsjustizministeriums an den Vorarbeiten des Gesetzes beteiligt war, in die Grundgedanken der neuen, sozialpolitisch höchst bedeutsamen Bestimmungen ein und behandelt ausführlich die rechtlich schwierigen Fragen der Neuregelung des Verfahrens. Ein Anhang mit allen einschlägigen Vorschriften und ein ausführliches Sachverzeichnis erleichtern die Benutzung. Käufer sind: Justizbehörden, Beamte der Justizverwaltung, Rechtsanwälte, Notare, Banken und sonstige Kreditinstitute insbesondere Sparkassen, Hypothekenanstalten, ferner Syndici, Wirtschaftsprüfer, Vermögensverwalter aller Art, Reichs-, Landes- und Kommunal behörden sowie alle Volksgenossen, die an der Bereinigung jener Schulden interessiert sind. In Kürze erscheint: Gesetz über die Errichtung von und Erbverträgen vom 31. Juli 1938 Textausgabe mit Verweisungen Etwa 100 Seiten Taschenformat. Rot kartoniert etwa NM 1.20 Durch das neue Gesetz sind die bisherigen Vorschriften des BGB und des österreichischen ABGB größtenteils mit sofortiger Wir kung weitgehend geändert worden. Die vorliegende „rote" Ausgabe enthält den Gesetzestext mit der bei den einzelnen Paragraphen jeweils eingeschalteten amtlichen Begründung, die Ausführungsvorschriften, die noch in Kraft gebliebenen einschlägigen Bestimmungen des BGB, die Vorschriften über die Militär- und Konsulartestamente usw. Zahlreiche Verweisungen sowie eine vergleichende Gegenüberstellung der alten mit den neuen Vorschriften erhöhen den Wert der preiswerten Ausgabe. Käufer sind: Gerichte, Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger und -beistände, deutsche Konsulate, Bürgermeister usw. L.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin 4160 Nr. 1S9 Sonnabend, den 27. August 1SS8