Neuordnung des Besprechungswesens auch im Lande Österreich Wie schon im red. Teile in Nr. 157 mitgeteilt wurde, hat der Präsident der Reichspreffekammer die „Gemeinsame Anordnung" vom VI. 19z 5 auch für das Land Österreich in Kraft gesetzt. Damit ergibt sich auch für den Verlag in der Ostmark die Notwendigkeit, den Vordruck III bei der Versendung der Besprechungsstücke zu verwenden (s. nebenstehende Anzeige). Wir empfehlen ferner das Werk: Geordnete Buchbesprechung Ein Handbuch für Presse und Verlag Erläuterungen zu der gemeinsamen Anordnung der Präsidenten der ReickS- fchrifttumskammer und der Reichspressekammer vom ;. Juni IYZ5 von Kurt O. Fr. Metzner Umfang 6!4 Bogen. Ladenpreis steif brofch. RM 2.;o, in Ganzleinen geb. RM z.so Die Ordnung regelt bestimmte, sich immer wiederholende Vorgänge auf dem Gebiete des Be- sprechungswcscnS einheitlich für die gesamte deutsche Presse und beseitigt dadurch die zahlreichen bekannten Übelstände, die sich immer wieder bei Versendung dcrNeuerscheinungen zuBesprechungS- zwecken ergeben. Dieses Verfahren wird um so reibungsloser vor sich gehen, je besser jeder Be teiligte über die Einzelheiten der Verrichtungen und Vorgänge Bescheid weiß. Der Besitz des kleinen Handbuches ist deshalb nicht nur für den Verlagsbuchhandel, sondern auch für die Schristleitungen von großem Nutzen. Aus einer Besprechung: besprcchung sein und leisten soll und welch große Verantwortung der Referent mit ihr übernimmt Man. ersieht aus seinen Ausführungen, daß er die Praxis kennt . . . und man liest mit ganz besonderem Interesse, was er über den Wahrheits charakter und die psychologische Wirksamkeit deö Waschzettels sagt und mit welchen Gründen er den unmittelbaren Verkehr des Buchverlegers mit der Schriftleitung statt mit einzelnen freien oder wilden Besprechern empfiehlt, auch wie er mit guten Gründen das Recht des Verlegers, des Verfassers und des Besprechers am Besprechungsstück auöeinandcrhält." l)r. Mexailder Elster in Archiv für „Urheber-, Film- und Theaterrecht", Band 9, Heft 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Umschlag zu Nr. 199, Sonnabend, den 37. August 1938