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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1938
- Strukturtyp
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- 1938-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1938
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- Deutsch
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Bestimmung ihre Stühe im Gesetz finde und wirtschaftlich gut be gründet sei, wird gesagt, wenn ein Auftraggeber ans besonderen Gründen die völlig freie Verfügung über einen Entwurf haben wolle, so stehe einer diesbezüglichen Vereinbarung nichts im Wege. — In einem Aufsätze »Urheberrecht an Entwürfen« (Nr. 66/1937) wird zu dieser Bestimmung in den Lieferungs- und Zahlungs bedingungen erneut Stellung genommen und dabei auf ein Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Ja nuar 1934 in Sachen eines Briefkopfentwurfs hingewiesen, das ganz im Sinne der Ausführungen des vorerwähnten Aufsatzes in Nr. 36 der »Zeitschrift« stehe. — Neuerdings befaßt sich ein Aussatz »Ge tarnte Urhcberrechtsverletzuugen« (Nr. 46/1938) mit diesem wich tigen Thema. N. Kein Ausschluß aus der Neichsschrifttumskammer Wie wir hören, entspricht die in Nr. 161 veröffentlichte Nach richt über den Ausschluß des Schriftstellers Paul Kettel aus der Neichsschrifttumskammer nicht den Tatsachen. Jubiläum Am 1. August kann die Firma Otto Stopp in Geyer auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. Bereits zehn Jahre nach der Gründung konnte Otto Stopp sein Geschäft, das außer dem Buch- und Zeitschriftenhaudel auch die Nebenzweige Musikalicn, Schreibwareu und Schulbedarfsartikel umfaßt, in das eigene Ge schäftshaus verlegen. Nach einem arbeitsreichen Leben starb er im Januar dieses Jahres. Seitdem führt seine Witwe, Frau Selma Stopp, die Firma als alleinige Inhaberin in unveränderter Weise weiter. Reichssteuerzahlungen im Monat August 1938 5. Abführung der Lohnsteuer und Wehr st euer für Lohn zahlungen in der Zeit vom 16. bis 31. Juli (bzw. vom 1. bis 31. Juli, wenn die für die Zeit vom 1. bis 13. Juli eiubehaltene Lohnsteuer weniger als 266 NM betrug) und Abgabe der Lohn steuer- und Wehrsteueraumclduug für den Monat Juli. 5. Abführung der Bürger st euer für Lohnzahlungen im Monat Juli. 16. Fälligkeit der von den Lohnsteuerpflichtigen durch Einbehaltcn eines Lohnteils zu erhebenden Bürgersteuer in Höhe von einem Zwölftel des aus der Steuerkarte augeforderten Bürger- steuerjahrcsbetrags, wenn der Arbeitslohn für einen Zeitraum von mehr als einer Woche gezahlt wird, bzw. von einem Vier- uudzwanzigstel des Jahresbetrags, wenn der Arbeitslohn für einen Zeitraum von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. Zahlung eines Viertels des Jahresbetrags der Bürgerstener durch diejenigen Steuerpflichtigen, deren Bürgerstener mit Steuer bescheid angefordert wird. 16. Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Monatszahler auf Grund der Umsätze des Monats Juli. 16. V e r m ö g e u st e u e r z a h l u u g in Höhe von einem Viertel des ' Jahresbetrags. 16. Erste Hälfte der A u f b r i n g u n g s u m l a g e 4938. (14.) 15. Entrichtung der Werbeabgabe für Werbeeinnahmen im Juli. 15. Zahlung der G e w e r b e e r t r a g - u n d G e w e r b c k a p i t a l - steue r in Höhe eines Vierteljahresbetrags. 15. Grundsteuer für Monatszahler mit einem Zwölftel des Jahresbetrags, für Vierteljahreszahler mit einem Viertel des Jahresbetrags und bei Kleinbeträgen über 16 NM bis zu 26 NM ein Viertel des Jahresbetrags. 15. L o h n s u m m e n st e u c r für den Monat Juli, soweit in der Gemeinde eine solche eingeführt ist. 26. Abführung der Lohnsteuer und Wehrsteuer für Lohn zahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. August, wenn die Lohnsteuer mehr als 266 NM beträgt. 24. Fälligkeit der von den Lohnsteuerpflichtigen durch Eiubehalten eines Lohuteils zu erhebenden Bttrgersteue r in Höhe von einem Vierundzwanzigstel des auf der Steuerkarte augeforderteu Bllrgersteucrjahresbetrags, wenn der Arbeitslohn für nicht mehr als eine Woche gezahlt wird. Betriebsbericht Der soeben veröffentlichte Geschäftsabschluß der U n i v e r s i t a s, Deutsche Verlags -Aktiengesellschaft, Berlin, zum 31. Dezember 1937 weist eine recht erfreuliche Aufwärtsentwicklung des Unternehmens auf. Wie aus der nachstehenden Erfolgsrechnung ersichtlich ist, haben sich die Betriebscrgebnisse gegenüber dem Vor jahr erheblich gebessert. Es wurden erzielt I. Ersolgsrechnung: in Betriebserträge Sonstige Erträge 1937 1666 NM 65.8 6.3 1936 in 1666 NM 1262 4.6 4- > > > mehr- weniger 66.4 3.7 66.1 136.2 — 64.1 Betriebsaufweubungen 59.6 131.4 — 71.8 Betricbserirag bzw. Verlust -I- K.5 — 1L 4- 7.7 66.1 136.2 - 64.1 Jahrcöcrgebnis: Betriebsertrag bzw. Verlust ! 6.5 — 1.2 -i- 7.7 Abschreibungen u. Wert berichtigung 5.9 2.4 4- 3.5 Jahresreiugcwinn bzw. Verlust 1 6.6 3.6 4- 4.2 Verlustvortrag v. Vorjahre 16.8 7.2 4- 3.6 Gesamtverlust 16.2 16.8 -- 6.6 II. Vermögenslage: Anlagewerte 3.3 5.6 2.3 Betriebswertc 242.6 216.9 4- 31.1 Verlust 16.2 16.8 — 6.6 Sa. 255.5 227.3 "4- 28.2 Eigene Mittel S8.4 65.6 > 2.8 Langfrist. Verpflichtgu. 19.6 13.6 6.6 Laufende Vcrpflichtgn. 167.9 148.2 19.7 Nechnungsabgr.-Posten 6.2 6.5 — 6.3 Sa. 255.5 227.3 4- 28.2 III. Zahlungsbereitschast (Betriebsliquidität): Flüssige Mittel u. Außenstände 160.8 84.8 4- 16.6 Laufende Verpflichtgu. 1S7.!> 148L 4- lg.7 Minderdeckuug letzterer mit 67.1 63.4 4- 3.7 Warenvorräte 125.8 IW.g 4- 16.7 Betriebsmittel-Überschuß 58.5 45.5 4- 13.6 Hinsichtlich der Vermögenslage ist eine wesentliche Veränderung nicht eingetreten, während sich bei der Zahlungsbereitschast (Betriebs- liguidität) der Betriebsmittel-Überschuß in erfreulicher Weise erhöht hat. In den Aufsichtsrat des Unternehmens wurden gewählt: Pius Schund, Schmöckwitz: W. Föllmer, Werder; Hans Reepen, Berlin; I)r. Hans-Otto Mayer, Düsseldorf. Letzterer ist aus dem Vorstand ausgeschiedeu. N. Verkehrsnachrichten Ermäßigung der LufLpostzuschläge für Briefsendungen Vom 1. August 1W8 au werden die Luftpoftzuschläge für Luftpost- briefseudungen im Inland und nach europäischen Ländern ermäßigt. Es werden neben den gewöhnlichen Gebühren erhoben a) im Inland und nach der Freien Stadt Danzig für Briefscndungen jeder Art je 26 8 5 Npf., b) nach den europäischen Ländern (ohne die Freie Stadt Danzig) sowie für die Nachbringeflüge Köln—Cherbourg fürBriefsenduugen jeder Art je 26 A 16 Npf. Von demselben Zeitpunkt an fällt die Erhebung eines Mindest zuschlags von 15 Npf. für Sendungen der geringsten Gewichtsstufe nach folgenden außereuropäischen Ländern weg: Ägypten, Algerien. Libyen, Marokko, Tunis, Vereinigte Staaten von Amerika, Saudisch Arabien, Levantestaaten, Palästina, Ostjordanland, Nhodns und Sporaden. Für Sendungen im Oiewicht bis zu 5 § nach diesen Ländern ist also nur ein Luftpostzuschlag von 16 Npf. zu erheben. Außerdem ermäßigt sich der Luftpostzuschlag für Drucksachen, Ge schäftspapiere usw. nach Algerien, Marokko, Tunis, den Levantestaaten, Nhodus und Sporaden für je 25 § von 15 Npf. auf 16 Rps. Für die im Lande Österreich aufgelicserten Briefscndungen gelten vom 1. August 1938 an dieselben Lustpostzuschläge wie im alten Reichsgebiet. Hauptschriftleitcr: vr. Hellmuth Langcnbucher, Schömberg. — Stellvcrtr. d. Hauptschrtftlcitcrs: i. V. C u r t S t r e u b e l, L c i p zi g. Vcrantw. Anzcigenleiter: Walter Herfurth. Leipzig. — Verlag: Verlag des Börsen Vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schristleitung und Expe dition: Leipzig 6 1, Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/75. — Druck: Ernst Hedrich Nachf., Leipzig 0 1. Hospitalstraste 11a—13. — DA. 7000/Vl. Davon 6440 durchschnittlich mit Angeboten«: und Gesuchte Bücher. — Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! 1Z04 Nr. 175 Sonnabend, den 30. Juli 1038
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