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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1938
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- 1938-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1938
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- Deutsch
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2660. Tiefe Betriebe beschäftigten zusammen 55 744 Gefolgschafts- Mitglieder <33 989 männliche und 24 755 weibliche). Tie Zahl der papiererzengenden Betriebe betrug an diesem Tage 379. Sie be schäftigten 30 669 Gcfolgschaftsmitglieder (21426 männliche und 9243 weibliche). Insgesamt waren zur angegebenen Zeit in Sachsen 3069 papiererzcngende, drucktechnische und papierveravbeitende Betriebe vorhanden, die 86 413 Gesolgschastsmitglieder beschäftigten (55 415 männliche und 30 998 weibliche). Die Welterzcngung an Z e i t n n g s d r n ck p a p i c r im Jahre 1937 belief sich nach de» Berechnungen des News ?rint Lerviee Uuieau ans 8,97 gegen 8,21 Millionen Tonnen im Jahre 1936 und nur 6,27 Millionen Tonnen im Deprcssionsjahr 1932. Von der Pro duktion im Jahre 1937 entfallen 41°/» ans Kanada, 12°/o ans Groß britannien, 11°/o ans die Vereinigten Staaten Nordamerikas, 6°/« ans Deutschland, je 5°/o ans Finnland, Frankreich und Japan, 4"/» ans Neufundland und zusammen 11°/o ans alle übrigen Länder. Den Hanptanteil der Mehrerzengnng des vergangenen Jahres lieferte Kanada, das seine Produktion gegenüber 1936 um 15°/« erhöht hat. Das News ?rint Levviee Uureau ist der Ansicht, daß der Welt verbranch an Zeitnngspapier im Jahre 1937 ungefähr um 5"/o ge ringer war als die Erzeugung. Die dadurch bedingte Zunahme der Vorräte um etwa 450 000 Tonnen dürfte im lausenden Jahre (1938) ans die Entwicklung der Produktion nicht ohne Einfluß bleiben. Es wird aber auch darauf hingewiescn, daß ausschlaggebend allerdings nur die weitere Gestaltung der weltwirtschaftlichen Konjunktur sein wird. Mit Zustimmung des Neichswirtschastsministcrs hat die Uber- wachungsstelle für unedle Metalle ungeordnet (Anordnung 43), daß Atzplattcn aus K u p f e r, Z i n k u n d deren Legier.un - gen zur Herstellung von Strichätzungen jeder Art für Drnck- zwecke sowie für Autotypien jeder Art — mit Ausnahme von Autotypien für Mehrfarbendruck — nicht mehr verwendet werden dürfen. (Auslandlieferungen fallen nicht unter dieses Verbot.) In einzelnen besonders begründeten Fällen können Ausnahmen genehmigt werden. -Für die Durchführung dieses Verwcndnngsverbotes sind ge wisse Ubergangsfristen vorgesehen. Anträge betreffs Genehmigung von Ausnahmen von Hem Verwendnngsvevbot sind mit eingehender Begründung und Mengenangabe vom Besteller (z. B. .Verlagsanstalt, Druckerei) ausschließlich über die Fachgruppe 3 (Chemigraphie und Tiefdruck) der Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitnng, Berlin W 35, Ludendorffstraße 27, an die Uberwachungsstelle für unedle Metalle zu richten. Vor Erteilung der Ausnahmegcnehmigung ist die Verwendung der vorgenannten Metalle nicht zulässig. — Die Anordnung 43 betrifft nicht das Land Österreich. Nach einer Erklärung der Neichsstellc für Wirtschaftsausbau be ruht die Herstellung v o u Z c i t u n g s r o t a t i o n s s a r b e n — ans -der Basis von rein deutschen Rohstoffen — hauptsächlich aus drei Rohstoffen, nämlich Knmaronharz, Snlfatpech und Sulfitablange. Diese drei Rohstoffe sind in Deutschland in genügender Menge vorhanden. Sie sind teils allein, teils in Mischungen miteinander imstande, den Gehalt an ausländischen Harzen (Amerika-Harzen) in schwarzen Zeitungsdrncksarbcn zu ersetzen. Im ganzen genommen sind heute schon etwa 40"/» der schwarzen Zeitnngsrotationssarbcn ans rein deutsche Rohstoffe nmgestellt worden. Die Neichsstellc für Wirt- schaftsausbau seht sich in Zusammenarbeit mit der Druckfarben erzeugenden und verbrauchenden Industrie in stärkster Form dafür ein, daß auch der Nest der noch nicht ans deutscher Rohstoffgrund lage hergestellten Zcitungssarben in möglichst kurzer Zeit auf rein deutsche Nohstofsc nmgestellt wird. Vom 16. bis 18. Juli tagte in Augsburg der N e i chs innungs verband des B n ch b i n d e r h a n d w e r k s. Rund 500 Mit glieder des Verbandes als Vertreter von 117 Innungen, die ins gesamt 7000 Betriebe umfassen, hatten sich eingefundcn. Den Auftakt bildete die Eröffnung einer Ausstellung im Lndwigsban, die Arbeiten des Meisterwettbewcrbs, des Gesellenwettbcwerbs um die Wilhelm- Valentin-Stiftnng und des Lehrlingswettbewerbes »Der Bnchbindcr- lehrling im Festgewand« zeigte. Auf Anordnung des Ncichswirtschaftsministers sind im vorigen Jahr der Jnnnngsverband des Bnchdruckerhandwerks und die ihm angeschlossencn Innungen in die Wirtschaftsgruppe Druck und Papier- verardeitung eingegliedert worden. Die kürzlich ergangene Verord nung zur Änderung der Gewerbeordnung hat den Betrieb des B u ch d r u ck c r g e w e r b e s vom Besitz eines Prüfungs- zengnisscs anhängig gemacht. Zur Erhaltung des Leistungs standes des ehemals handwerklichen Gewerbes hat der Neichswirt- schaftsminister jetzt bestimmt, daß Lehrlinge des graphischen Ge werbes grundsätzlich nur dann in die Lehrlingsrollc einzutragen find, wenn der Führer des Betriebes oder ein für die Ausbildung ver antwortlicher Vertreter zur Anleitung von Lehrlingen befugt ist. Die Befugnis steht denjenigen Personen zu, die entweder eine Meister prüfung bestanden haben oder nach der Überleitung eine Lehrmeister- prüfnng bei der Industrie- und Handelskammer. Ter Hanptvorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins E. V. er nannte den Buchdruckereibesitzer und Verleger A l e x a n d e r O l d e n- b o u r g i. Fa. N. Oldcnbonrg, München, znm Ehrenmitglied. Nach neunzehnjähriger sehr verdienstvoller Tätigkeit als Leiter des Be zirks Bayern legte Herr Oldcnbonrg dieses Ehrenamt aus gesund heitlichen Gründen nieder. Dem scheidenden Bezirkslcitcr wurden eine künstlerisch ausgestattetc Urkunde sowie eine Ehrengabe überreicht. Wie die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« mitteilt, haben Beirat und Vorstand des D e u t s ch e n B n ch d r n ck e r - V e r e i n s beschlossen, die diesjährige Hauptversammlung nicht wie ge plant in Wien abzuhalten, sondern in einem anderen Ort Deutsch lands, dessen Bestimmung dem Vereinsvorsitzenden überlassen bleibt. Kürzlich tagte in Stockholm der V e r w a l t u n g s r a t des Internationalen Büros der Buchöruckcreibesitzer (gegründet 1923). Ans den Beschlüssen dieser Tagung sei vor allem erwähnt, daß der nächste Internationale Kongreß der Buchdruckerei besitzer im Jahre 1940 in Leipzig abgehalten wird. Tie Stadt Leipzig soll bei der gleichzeitig stattfindenden Gutenberg-Ausstellung unterstützt werden. Ans den Ausführungen des Sekretärs ging her vor, daß das Internationale Büro (Sitz Berlin) namentlich beim Erfahrungsaustausch ans technischen, wirtschaftlichen und anderen Gebieten tätig war. Als vierte Amtssprache wird denn Inter nationalen Büro nun auch die italienische Sprache eingeführt. Der Austausch an Prinzipalssöhnen und Gehilfen soll gefördert werden. In Oslo findet am 5. und 6. August d. I. eine Sitzung der Ge schäftsführer der dem Internationalen Büro angeschlossenen Organi sationen statt, während die nächste Konferenz desselben im Jahre 1939 in Bern abgehalten wird. Zur Frage des Urheberrechts an Entwürfen In Nr. 269 des Börsenblattes vom 20. November 1937 war auf ein Urteil des Landgerichts München hingewiesen worden, in dem zu der Frage der Bezahlung von Probedrucken und Entwürfen Stel lung genommen wurde. In der Regel wird die Lage des jeweiligen Falles entscheidend sein, und von diesem Gesichtspunkte aus ist auch die erfolgte Verurteilung zu verstehen, für die Anfertigung von drei Entwürfen 60.— NM zu zahlen. Aber abgesehen von der Bezahlung der Entwürfe an und für sich spielt das vielfach umstrittene Ur heberrecht an ihnen oft eine wesentliche Nolle. Von besonderem Interesse ist daher die Stellungnahme der Zeitschrift »Wirtschafts werbung« bzw. des Wcrberates der deutschen Wirtschaft zu dieser An gelegenheit (März 1938), in der auf eine frühere Verlautbarung in der gleichen Sache Bezug genommen wurde (Seite 91 des Jahr gangs 1936) und in der empfohlen wird, bei Bestellung werblicher Entwürfe aller Art ausdrücklich zu vereinbaren, daß die Urheber rechte nach Bezahlung der Entwürfe uneingeschränkt an den Besteller übergehen. Es wird dann bemerkt, daß von seiten der graphischen Kunstanstalten darauf hingewiesen wurde, daß verschiedene Werbnng- treibendc auf Grund dieser Empfehlung dazu übergegangcn seien, auch den Kunstanstaltcn beim Erwerb der von diesen freiwillig vorgelegtcn Entwürfe eine diesbezügliche Bedingung aufznstellen. Eine solche Bedingung sei aber nicht berechtigt, wenn es sich nur um verhältnismäßig kleine Aufträge oder Probeaufträge handle. Bestelle der Kunde seine Entwürfe unmittelbar bei einem Graphiker, so habe er diesem nach den geltenden Bestimmungen auch die Kosten für die Entwürfe zu zahlen. Lediglich den Kunstanstalten sei cs durch die Fünfte Anordnung der Neichskunstkammer gestattet, Vorentwürfe kostenlos vorzulegen. Eine Bezahlung derselben erfolge erst, wenn diese Entwürfe von einem Auftraggeber erworben würden. Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat des weiteren der Auffassung zugcstimmt, daß, wenn die Kosten für Skizzen, Vorent-würfe und Entwürfe in keinem Verhältnis zu dem Umfang des Druckanftrags stehen, es häufig unbillig erscheinen werde, einen uneingeschränkten Übergang der Urheberrechte an den Auftraggeber zu verlangen. In diesem Zusammenhang seien mehrere Aufsätze in der »Zeit schrift für Deutschlands Buchdrucker« erwähnt, die sich mit dem Ur heberrecht an Entwürfen beschäftigen. In Nr. 30/1937 wird unter der Überschrift »Wem gehört das Urheberrecht an Entwürfen?« auf eine Kritik der Zeitschrift »Die Pharmazeutische Industrie« des näheren eingegangen, die sich mit der Bestimmung der Lieferungs-- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Buchdrucker-Vereins ans- einandersetzt, nach der das Urheberrecht an Entwürfen auch für den Fall der Bezahlung der Druckerei verbleibt. Am Schlüsse dieses Aufsatzes, der ans dem Standpunkt fußt, daß die in Rede stehende um;
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