/ E> vie UsiiMsllie: kine Wie kiiMM-Meinie! Von vr. LuZe» Vesper 2., we8enl1ie1i veränderte und erweiterte ^nüa^e Nit 82 ^dbildnußen / Rrei3 I^art. RN 2.60 kvEr kmpksng mit einisüien und billigen Mein Von Or. LuAell Vesper Nit 60 ^kdiläullßell / kreis Kart. RN 2.— kerMlM von üenie! Die VorßäuA« beim Rern8e1i6n k^ür jedermann ver- 8tändlieli d3r^68te11t von IoK. Otto Xappelnra^er Nit 40 ^I)6i1dunA6n / Rrei8 i^art. RN 2.— kür jeäermuim verstäncilicti ist, liegt mit äer Hauptvvert Reske/irettei mir ^orLUAsbedi/rZunAen /ie§r bei/ keorg 8i6M6N8,dL verlinM 68 vr. Heinz Oeftering Regierungsrat im Reichsfinanzministerium Das Wehrsteuergeseh vom 20. Juli I9Z7 Erläuterungsband mit einer Wehrsteuertabelle. 264 Seiten gebunden 6.80 RM Das Wehrsteuerrecht hat durch die zweite Durchführungs verordnung und die neuen Richtlinien, vor allem aber durch die Erfahrungen bei seiner praktischen An wendung eine wesentliche Vertiefung erfahren. Daraus ergibt sich von selbst eine Bereicherung und Erweiterung des Buches, * Das gesamte Lohnsteuerrecht 2. Auflage. Ausgabe Ende August. Umfang etwa 480 Seiten. Etwa 12 RM Dieser Erläuterungsband ist schon ein fester Bestandteil für die tägliche Arbeit der Finanzbehörden, Gemeinde behörden sowie der zahlreichen Lohnabteilungen mittlerer und großer Firmen aus Industrie und Handel geworden. Innerhalb eines Jahres konnte die erste große Auflage untergebracht werden. Etwa noch im Handel befindliche Ausgaben von beiden Büchern erwarten wir umgehend zurück. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller Eberswalde 37»?