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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1892
- Sprache
- Deutsch
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am 21. Februar 1892 Franz Wittenhagen in Stettin, im Alter von 47 Jahren. „ 2. Miirz 1892 Otto Glagau, Besitzer der Firma Expe dition des Kulturkämpfer in Berlin, im Alter von 58 Jahren. „ 29, März 1892 August Leineweber, in Firma Leine weber LAWcise in Frankfurt a/M., im Alter von 31. Jahren. „ 20. März 1892 Georg Ludwig Lang in Speyer, im 80. Lebensjahre. „ 6. April 1892 Heinrich Münchmeyer in Dresden. „ 9. April 1892 Otto Löbelt, in Firma F. Winckler in Lübben. „ 17. April 1892 Hans Metzer, in Firma Th. Blaesings Univ.-Buchhandlung in Erlangen, im 48. Lebensjahre. In Sydney Williams, Besitzer der Firma Williams L Norgate in London, der am 1. September 1891 im 75. Lebens jahre verstarb, zeigte sich, was der praktische Verstand des Eng länders zu erreichen vermag, wenn ihm der durch deutsche Er ziehung erworbene Sin» für das Ideale verbunden ist. Die in Hamburg verlebten 17 Jugcndjahre drückten seinem Bildungs gänge und seiner Geschäftsführung ein besonderes tiefes Gepräge aus. Wie es seine verlegerische Hauptaufgabe war, die Ergebnisse deutscher Wissenschaft seinen englischen Landsleuten nutzbar zu machen, so ist hinwiederum die große Verbreitung englischer Lit- teratur in Deutschland zum größten Teile seiner stets bereiten Vermittelung zu danken. Ein anderer Nestor des Buchhandels, August Velhagen, starb am 22. September 1891 im fast vollendeten 82. Lebens jahre zu Bielefeld. Von seiner außergewöhnlichen in mehr als fünfzigjähriger Arbeit erprobten Tüchtigkeit legte nicht nur der greise Mitbegründer seines Geschäftes, August Klasing, ein ehren volles Freundeszeugnis ab, die Ausdehnung und die Blüte der hochangesehenen Firma Velhagen L Klasing sind ebenfalls Beweise, uud die besten, für die zielbewußte Thätigkeit, die ehrenhafte Denkart des Verstorbenen. Als anfangs dieses Jahres Felix List gelegentlich des Aus trittes seines Freundes Hermann Francke aus der gemeinsam be triebenen Firma List L Francke mitteilte, daß er dem Geschäfte seine Thätigkeit widmen werde, so lange es seine Kräfte erlauben sollten, da konnte niemand ahnen, daß schon kurze 5 Wochen später, am 6, Februar, der Tod diesem Leben voll Thätigkeit ein Ziel setzen würde. List hat gearbeitet aus Bedürfnis nach Arbeit, nach Verwertung seiner umfassenden Kenntnisse und seiner zähen Kräfte. Die Freude an der Arbeit war ihm der schönste Lohn derselben; stets bereit, mit seiner reichen Erfahrung auszuhelfen, hat er sie auch in den Dienst unsers Vereins gestellt, dessen Aus schüsse für das Börsenblatt er mehrere Jahre hindurch angehörte. Noch eines Mannes haben wir zu gedenken, der zwar dem j Börsenverein nicht als Mitglied, aber seit 50 Jahren als Be-i amler desselben treu ergebenen Sinnes angehörte. Am 11. No vember 1891 starb im 82. Lebensjahre Samuel Friedrich Bogen, von 1843 bis 1888 Kastellan der Deutschen Buchhändler börse, seit 1888 vom Börsenverein zwar pensioniert, aber, eine vollständige Arbeitsruhe ablehnend, immer noch im Dienste des Vereins der Buchhändler zu Leipzig thätig. Nachdem er so lange Jahre als kontrollierender Beamter an den Haupversammlungen teil genommen, loird ihm die heutige Versammlung gewiß gern einen stillen Dank für treue Anhänglichkeit Nachrufen und wir werden unscrm „alten Bogen" ein treues Andenken bewahren. Zu ihrem fünfzigjährigen Berufs- bezw. Geschäfts- Jubiläum hat der Vorstand in diesem Jahre die Glückwünsche des deutschen Buchhandels dargebracht am 19. Juni 1891 Herrn Christian Schmidt, in Firma Fritz Schick's Buchhandlung in Homburg v. d. Höhe. „ I. Juli 1891 Herrn Gustav Heinrich Brauns, in Firma Gustav Brauns in Leipzig, am 12. Oktober 1891 Herrn Georg Conrad Hampe, in Firma Eduard Hampe in Bremen, „ 1. Januar 1892 Herrn Nicolai Georg Kymmel MN., in Firma N. Kymmel's Verlag in Riga. „ 23. April 1892 Herr Carl Klincksieck in Firma C Klincksieck in Paris. „ 10. Mai 1892 den Herren Ferdinand und Fritz Springer, in Firma Julius Springer in Berlin. Zum 100 jährigen Bestehen ihrer Firmen beglückwünschte der Vorstand am 1. August 1891 die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig, „ I. Januar 1892 Herrn Richard Schroedel, in Firma Schroedel L Simon in Halle a/S , „ 4. Januar 1892 Herrn vr. jur. I. A. Baumgärtner in Firma Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. „ 26. März 1892 Herrn Bruno Gerstenberg, in Firma Gerstenberg'sche Buchhandlung in Hildesheim. Ferner zum 150jährigen Bestehen des Geschäfts am 20. Oktober 1891 Herrn Ludwig Pistor, in Firma Baereckesche Hosbuchhandlung in Eisenach. Auch an dieser Stelle sei der Wunsch wiederholt, es möchte den Jubilaren vergönnt sein, sich noch lange Jahre der Früchte ihrer Arbeit zu erfreuen. Die fortschreitende Entwicklung der staatlichen Verkehrsein- richlungcn, der stete Wechsel in der Beschaffenheit und Ausdeh nung der buchhändlerischen Betriebe, die Schlüffe, die aus der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte mit Notwendigkeit zu ziehen sind, bringen es mit sich, daß die Usancen des deutschen Buchhandels nicht unveränderlich sind, sondern daß sie, umspült von nicht vorherzusehenden Strömungen, allmählich verschwimmen und deshalb von Zeit zu Zeit in eine neue, feste, den An schauungen der Gegenwart möglichst entsprechende Gestalt gefaßt werden müssen. Daß mit der in der letzten Hauptversammlung angenommenen neuen Verkehrsordnung die allgemein noch gültigen Usancen in eine zweckmäßige Form gebracht und mit den dem heutigen Rechtsbewußtsein entsprechenden Gebräuchen zu einem Regulativ verschmolzen worden sind, das voraussichtlich auf Jahre hinaus sich der Rechtssicherheit als höchst förderlich erweisen wird, dafür zeugt nicht allein die Thatsache, daß sie auch von 1163 Nicht mitgliedern des Börsenvereins als verbindlich für den geschäftlichen Verkehr anerkannt worden ist, sondern auch der erfreuliche Umstand, daß bei allen zur Kenntnis des Vorstandes im Lause dieses Jahres gekommenen, den geschäftlichen Verkehr der Buch händler unter einander betreffenden Differenzen der Hinweis aus die Bestimmungen der Verkchrsordnung genügte, um die Rechts frage klar zu stellen. Es ist einleuchtend, daß ein Regulativ, das den ausge sprochenen Zweck hat, der Willkür Schranken zu setzen und in gutem Glauben erworbene Rechte zu schützen, dort seine Grenze finden muß, wo das Gebiet des gemeinen Rechtes beginnt. Die Verkchrsordnung wird deshalb in solchen Vorkommnissen, die unter das bürgerliche Gesetzbuch fallen, vergeblich angcrufen werden. Als ein solcher Fall stellt sich das plötzliche Herab setzen des Ladenpreises eines neuen Werkes seitens des Verlegers dar, wie es im vorigen Herbste vom Verleger des Casati'schen Werkes beliebt wurde. Gegen derartige Vorgänge gewährt die Verkchrsordnung allerdings keinen Schutz. Denn wenn sie die Preisherabsetzung neuer Werke überhaupt untersagen oder von der vorgängigen Erfüllung ganz bestimmter Bedingungen abhängig machen wollte, würde sie sich eines Eingriffes in das freie Ber- fügungsrecht des Verlegers schuldig mache!» Abgesehen davon, daß viele Verleger durch Nichtanerkennung der Verkehrsordnung sich den Wirkungen eines derartigen Eingriffes entziehen würden, so sind auch solche je nach unberechenbar eintretcnden. Verhältnissen wechselnde Bestimmungen überhaupt nicht festzulegen. Hingegen
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