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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1892
- Sprache
- Deutsch
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112, 16. M-i 1892. Nichtamtlicher Teil. 2939 Ganzen zn vereinigen, weil sich dadurch ein annäherndes Bild von der Ausstellung eines größeren Verlagsgeschäfts Herstellen ließ. Leipzig, den 11. Mai 1892.« Vermischtes. Der buchhändlerische Verkehr über Leipzig und der Ge schäftsgang dcS Leipziger Kommissionsgcschäfls. Für die Herren Kom mittenten zusammengestcllt vom Verein LeipzigcrK ommissionäre.— Unter dem vorstehenden Titel hat der Verein Leipziger Kommissionäre dem Buchhandel außerhalb Leipzigs eine wertvolle Gabe zur Kantate messe dargcboten, die gewiß überall willkommene Aufnahme finden wird. Handel, indem er in klarer und kurzer Form alle die Forderungen zusammcnfaßt, die der heutige Verkehr mit seinen so wesentlich ver- änderten Verhältnissen an den Einzelnen stellt, so wird er anderseits den besten Dienst geleistet haben, wenn alle diese Normen gründlich gelesen und auch befolgt werden. Daß letzteres nicht geschieht, braucht nicht besorgt zu werden, da die ganze Darstellung so in genügender Weise begründet, so daß sie bei aller Kürze in der That ein recht vollkommenes Bild der Thätigkeit gicbt, die in Leipzig zur täglichen Bewältigung der enormen Vcrkchrsanforderungen aufgewendct werden muß. Man kann mit den Herausgebern nur übereinstimmen, wenn sie im Vorwort bemerken: -Es muß uns Kommissionären daran gelegen sein, daß sich die Kommissionsbuchhandel allwöchentlich zu bewältigen hat. wie die weder nach der Größe noch nach der Kleinheit beschränkten Rechnungs- und Barpakete, Zeitschriften, Zahlungsaufträge u. s. w.. die zur Behandlung und Zahlung gelangen, an den großen Expcditionstagcn in wenigen Stunden bearbeitet werden, und wie im allgemeinen doch eine ungemein große Sicherheit des Verkehrs herrscht, die der postalischen Sicherheit in keiner Weise nachsteht. Der heutige Verkehr stellt an den Leipziger Kommissionär ganz andere Anforderungen. als sie noch vor einem Menschenaller üblich waren. Es ist die Pflicht und eine der Haupt aufgaben der Kommissionäre, durch Schnelligkeit und Zuverlässigkeit ihrer Leistungen zur Erhaltung und Kräftigung des soliden Sortimcnts- geschäftes in der Provinz bcizutragen; der direkte Verkehr zwischen Ver leger und Sortimenter wird niemals imstande sein, die vielseitigen An forderungen, die das Publikum stellt, so schnell und billig zu erfüllen, als es durch Vermittelung des Kommissionärs möglich ist - Wir müssen uns heute darauf beschränken, die Aufmerksamkeit des Buchhandels auf diese interessante und wichtige Veröffentlichung hinzu lenken, auf die wir zurückzukommen hoffen, und geben nachstehend die Ueberschristen der einzelnen Gruppen, in die sich die Thätigkeit des Leipziger Kommissionärs zerlegen läßt und denen die kleine Broschüre in ihrer Darstellung folgt: 1) Allgemeines, 2) Spedition, 3) empfohlene Bestellungen, 4) Auslieferungen, 5) Neuigkeiten, 6) Verkehr mit den Verlegern, die nicht ausliefern lassen, 7) Barpaketc und Barfakturen, 8) Nicht bezahlte Barpaketc und Barfakturen. 9) Börsenzahlungen. 10) Ostermeßzahlungcn. II) Rcmittcndenwescn, 12) Berechnungen, 13) Sorti ment, 14) Kassascndungen. Ein dem Merkchen angehängtcs Schlagwort register erleichtert die Benutzung. Vom Kolportagcbuchhandel. — Der Centralverein Deutscher Kolportagebuchhändlcr wird, um den Kolportagebuchhändlern Rheinlands und Westfalens Gelegenheit zu geben, sich über die Lage und die Mittel zur Hebung des Kolportagebuchhandels zu beraten, am Montag, den 23. Mai in Köln, Breitestraßc 66. im Fürstcnsaal, eine große Wandcr- versammlung veranstalten. Die Tagesordnung verzeichnet folgende Punkte: 1. Vortrag und Diskussion über die Kolportage-Vereine und ihre Zwecke und Ziele. (Referent: Herr Ernst Schultzc-Berlin.) 2. Die Tagcsprcsse und der Kolportagcbuchhandel. (Referent: E. Malz ahn- Berlin.) 3. Allgemeine Vorschläge zur Hebung des Gewerbes und event. Annahme von Resolutionen, welche als Material der General-Versamm lung des Central - Vereins (am 18. und 19. Juli in Berlin) zu über mitteln sind. Beschlagnahme in Oesterreich. — Wie die Verleger, die Herren I. Eisenstein L Co. in Wien im Anzeigeieile der heutigen Nummer milteilen, ist das neu erschienene Memoirenwerk -Denkwürdig keiten aus dem Leben des k. k. Hofrathes Heinrich Gottfried von Bretschneider 1739-1810- von der dortigen Staatsanwaltschaft mit Beschlag belegt worden. Kunstgewerbemuseum in Berlin. — Die Bucheinbände im Berliner Kunstgewerbemuseum waren bisher in einem verborgen liegenden, sehr bescheidenen Raume untergebracht, wo sie schwer zu finden waren und wenig zur Geltung kamen. Jetzt sind sie auf der oberen Galerie des Lichthofes in fünf großen Schränken ausgestellt und der Besich tigung bequem zugänglich. Neue Bücher. Zeitschriften. Gelegenheitsschriften. Kata loge rc. für die Hand- u. Hausbibliotbek des Buchhändlers. Der buchhändlerische Verkehr über Leipzig und der Geschäftsgang des Leipziger Kommissionsgeschäfts. Für die Herren Kommittenten zu- rcicht von 8°. 24 S. Leipzig, Ostcrmesse 1892. Die Buchgewerbliche Jabresausstellunq im Deutschen Buch- händlcrhause zu Leipzig. 8°. X, 118 S. Leipzig, Cantate-Messe 1892. I Tambur/ 8«. ^0^2342—2821^ Lvanesl. Intker. 'I'bsoloßsio. ^ntiq. Xatalo^ Klo. 17. 3. kielt (LloIIsr KI. 8°. 8. 105-152.V°o. 2122—3002. ^ L 6o^, Luear68oi. i^oal II tio. 3. Partie 1892. 8^ 8. 11—18. Vom Postwesen. Postzeitungsdienst. — Der -Post« ent nimmt die -Leipziger Ztg.- folgende Mitteilung: Unter dem Titel: -Wie viele Millionen Mark setzt die deutsche Reichspost jährlich bei der Zeitungsbeförderung zu?- ist von einem allem Anschein nach in die Verhältnisse vollständig Eingeweihten Pseudonym eine Broschüre herausgegeben worden, in welcher der Verfasser nachweist, daß bei dem jetzt giltigen Postgebührentarif vom 28 Oktober 1871 eine ganz ungleichmäßige Verteilung der von den Zeitungen an die Post zu zahlenden Beförderungskosten herrscht, durch welche die billigen Blätter in einen beträchtlichen Vorteil gegenüber den teueren Zeitungen gesetzt werden, und daß ferner die Postverwaltung bei der Zeitungsbeförderung nicht nur nichts verdient, sondern jährlich Millionen zusetzt. § 10 des Postgcbührentarifs vom 28. Oktober 1871 lautet dahin : die Provision für Zeitungen beträgt 250/g deS Einkaufspreises mit der Ermäßigung aus 12'/2*/g bei Zeitungen, die seltener, als monatlich 4mal erscheinen. Min destens ist jedoch für jede Zeitung jährlich der Betrag von 40 H zu ent richten. Die Rcsormbedürftigkeit des alten Tarifs wird auch von der maß- die dafür zu leistende Arbeit, ist unbestritten verkehrt. Vielmehr ist die zu leistende Arbeit zu rechnen ohne Rücksicht auf den Kauf preis. Jeder Güterspediteur berechnet das Rollgeld, ohne den Wert der zu spedierenden Ware in Berechnung zu ziehen. Der Verfasser der oben citierten Schrift macht nun folgenden Aenderungsvorschlag: -Bei Verbuchen und Berechnen des Geldes eine Grundtaxc von 25 L zu er heben. An Porto sind für jede in der Woche einmal erscheinende Ausgabe 52 L jährlich zu zahlen. Für die Zustellung einer Zeitung durch den Briefträger oder besonderen Zcitungsboten sind für die erste Ausgabe 1 ^ und für jede weitere Ausgabe 50 H mehr vierteljährlich zu berechnen.« Die Miete im neuen bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich. — Die Kommission für die zweite Lesung des Ent wurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs erledigte, wieder -National-Zeitung« berichtet wird, in ihren Sitzungen vom 9. und 10. Mai den Rest des Abschnittes von der Miete: Bei tz 526 entstand eine längere Diskussion über die Frage, ob und welche Vorschriften für den Fall zu geben seien, daß der Mieter in Konkurs gerate. Die Konkursordnung läßt, wenn die vermietete Sache dem Mieter zur Zeit der Konkurseröffnung bereits überlassen war. das Mietverhältnis gegenüber der Konkursmasse fortbesteben, giebt aber sowohl dem Vermieter wie dem Konkursverwalter das Aufkündigungsrccht. Es ist aber Streit darüber, ob. wenn der Konkursverwalter von diesem Rechte Gebrauch macht, der Vermieter wegen der Aufhebung einen Ent schädigungsanspruch habe und diesen als Konkursgläubiger geltend machen könne, sowie ob dem Vermieter wegen dieses Entschädigungsanspruches ein Absonderungdrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zustehc. Das Reichsgericht hat sich zu gunsten des Entschädigungsanspruches ausgesprochen und hat die Praxis auch das Absondcrungsrccht ancr kannt. Hierüber ist von verschiedenen Seilen Beschwerde geführt, weil die übrigen Gläubiger dadurch empfindlich benachteiligt werden. Es war deshalb von einer Seite beantragt, die Konkursordnung dahin zu deklarieren, daß dem Vermieter der gedachte Entschädigungsanspruch nicht zustehe, wogegen von anderer Seite beantragt war. den Ent schädigungsanspruch anzuerkennen, aber das Absonderungsrecht in der Art zu beschränken, daß dasselbe nach Maßgabe der zu § 521 beschlossenen Vorschrift nur wegen der Entschädigung für das zur Zeit der Kon kurseröffnung laufende und das darauf folgende Jahr zustehc. Von einer dritten Seite war beantragt, den Anspruch aus Entschädigung zwar anzuerkennen, aber das AbsondcrungSrecht wegen dieses Anspruches gänzlich zu beseitigen? Der letztere Antrag wurde von der Mehrheit angenommen. Man 398*
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