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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19361001
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Rückschau Die Sommerzeit hat eine Unterbrechung unserer monatlichen Rückschau mit sich gebracht, sodatz sie sich diesmal über zwei Monate — August und September — erstreckt. Bekanntmachungen. Zu Anfang weisen wir auf das im Börsenblatt Nr. 227 ver öffentlichte »Verzeichnis der wichtigsten Bekannt machungen» hin, das die seit Anfang dieses Jahres bis jetzt ergangenen Bekanntmachungen sowie andere wichtige Mitteilungen in übersichtlicher Anordnung aufzählt. Das betreffende Blatt sollte überall sorgfältig aufbewahrt werden, damit es bei Bedarf stets zur Hand ist und nicht erst ein mühsames und zeitraubendes Suchen in den zurückliegenden Börsenblättern zu beginnen braucht. Reichsschrifttumskammer Bei Erwähnung der Bekanntmachungen der letzten zwei Monate beginnen wir mit verschiedenen Mitteilungen der Reichs schrifttumskammer. Keinem Kartenverleger und Sorti menter, der Karten führt, wird die von der Reichsschristtums- kammer mitgeteilte, vom Präsidenten des Werberats getroffene Regelung für die Herstellung und unentgeltliche Abgabe von Straßenkarten durch Mineralöl vertreibende Firmen bzw. Tankstellen (s. Nr. 217) entgangen sein. — Eine weitere Mit teilung der Reichzschrifttumskammer betrifft die Vorlage von N S. - S ch r i s t t u m bei der Parteiamtlichen Prüfungskommis sion, unter das natürlich auch Schriften fallen, die sich mit dem SA.-Dienst befassen <Nr. 213). Der Präsident der Reichsschrifttumskammer weist in Nr. 209 aus die für die Arbeit aller Kulturvermittelndcn unentbehrliche »Nationalsozialistische Bibliographie» hin, die seit Anfang dieses Jahres von Rcichslciter Bouhler herausgcgeben wird und im Zentralvcrlag der NSDAP. Franz Eher Nachs. er scheint. Börsenverein Eine Bekanntmachung des Vorstehers des Börsenver- cins in Nr. 209 bringt eine Änderung der Buchhändleri schen Berkehrsordnung, womit klargestellt wird, daß die Rabattkürzungsvorschrift des K 5 Abschnitt l>) der Buchhändleri schen Verkehrsordnung auch auf Leihbüchereien im Nebengewerbe anzuwenden ist. — Zur Behebung von Schwierigkeiten, die sich aus 8 11 Ziffer 4 der Buchhändlerischen Verkaufs ordnung zwischen Verleger und Sortimenter ergeben könnten, empfiehlt der Vorsteher, das Material der Geschäftsstelle des Bör senvereins zu übergeben, die prüfen wird, ob der Nachweis der Bezugsberechtigt«^ des Kunden zum Vorzugspreise als geführt angesehen werden kann <s. Nr. 227). Nach dem Muster des zwischen Börsenverein und Deutschem Studentenwerk abgeschlossenen Vertrages hat der Verein der öster reichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler mit der Hoch schülerschaft Österreichs ein Abkommen über Nachlatz gewährung an bedürftige Studenten getroffen (Nr. 211). über den Verkauf von Gegenständen des Buch handels in der Schweiz ist eine im Börsenblatt Nr. 177 vom Vorsteher des Börsenvereins veröffentlichte Vereinbarung ge troffen worden, die für Lieferungen aus dem gesamten Vereins- gebiet nach der Schweiz gilt. Die im gleichen Börsenblatt ver öffentlichte »Liste der Wiederverkäufer in der Schweiz», die »Spe- zialliste derjenigen Firmen in der Schweiz, die nur mit bestimmter Literatur beliefert werden dürfen» sowie die »Mitgliederliste des Verbandes Schweizerischer Leihbüchereien» sind durch Nachträge in den Börsenblättern Nr. 193, 211 und 219 ergänzt worden. An Stelle des tragbaren Ehrenzeichens für buchhändlerische Angestellte ist ein Ehrenbries getreten, der nach fünfnnd- zwanzigjähriger ununterbrochener Tätigkeit in der gleichen Firma verliehen wird. Uber Einzelheiten unterrichtet eine Bekannt machung in Nr. 199 des Börsenblattes. Bund Reichsdeutscher Buchhändler Für die Mitglieder des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler wichtig ist die Anordnung des Vorstehers über den JnhaltvonKalendernin Nr. 177, auf die in Nr. 201 .nochmals »erwiesen wurde. Da die Anordnung auch in Zukunst Geltung haben wird, sollten sie auch alle jene Verlage beachten, die sich nur gelegentlich mit der Herausgabe von Kalendern be fassen. — Die Entgegennahme von Anzahlungen durch Vertreter des Reisebuchhandels betrifft eine in Nr. 197 veröffentlichte Anordnung. — In Übereinstimmung mit der Reichsschrifttumskammcr gibt die Geschäftsstelle des Bun des Reichsdeutscher Buchhändler in Nr. 227 bekannt, datz Anti quariat auch dann in Einheitspreisgeschäften nicht verlaust werden darf, wenn der Verkaufspreis unter 50 Pfennig liegt. Die Arbeitsgemeinschaft der Verleger von Reiseführern und Landkarten in der Fachschrift Verlag gibt in Nr. 201 des Börsen blattes bekannt, datz über die bedingt gelieferten Landkarten und Reiseführer nur einmal im Jahre und zwar jeweils am 30. September abzurechncn ist. Die Fachgruppe Lehrmiltelhandel veröffentlicht im Börsenblatt Nr. 217 einen Fragebogen, durch dessen Beantwortung die endgültige Zuteilung in die Fachgruppe geklärt werden soll. Woche des Deutschen Buches Der Vorbereitung der Woche des Deutschen Buches (25. Okto ber bis 1. November) dienten verschiedene Veröffentlichungen der Neichsarbeitsgemeinfchast für Deutsche Buchwerbung. In Nr. 201 hat sie den Arbeitsplan für die örtlichen Werbe gemeinschaften sowie die Richtlinien für dieDurch- sührung von Vorträgen und Veranstaltungen bekanntgegeben. Die in der gleichen Nummer veröffentlichte Liste der Landesleiter der Reichsschrifttumskammer (berichtigt in Nr. 205, S. 764) wird auch sonst gute Dienste leisten und sollte daher stets bei der Hand sein. — Erläuterungen für die Durchführung der Morgenfeier und der Großkund gebung folgten in Nr. 209. — über die bisher abgeschlossenen Dichterlesungen gibt eine in Nr. 219 veröffentlichte »An- schlußtafel» Auskunft. Für die Durchführung der Buchwoche wichtige Aufrufe und Anweisungen der Partei, der HI., verschiedener Ministerien, des NS.-Lehrerbundes und anderer Stellen wurden im Börsenblatt Nr. 225 veröffentlicht. Die außerordentlich entgegenkommende An ordnung des Stellvertreters des Führers bietet die Gewähr für eine tatkräftige Mitarbeit aller Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und der ihr angeschlossenen Ver bände. Das Programm für die Kundgebung in Weimar ist ebenfalls im Börsenblatt Nr. 225 veröffentlicht. Die An meldung für die Teilnahme (Staatsakt, Festaufsührung, Unter kunft) muß bis 3. Oktober in Leipzig fein. Weihnachtsnummer des Börsenblattes Zur Beteiligung an der Weihnachtsnummer des Börsen blattes, die am 25. Oktober erscheinen wird — Anzeigenschluß 6. Oktober —, wurde in Nr. 213 und 217 von der Geschäftsstelle aufgefordert. Das Sortiment erwartet in dieser Nummer eine vollständige Unterrichtung über den Weihnachtsbüchermarkt. Copyright Gerade am Ende des Jahres versehen manche Verleger ihre Neuerscheinungen bereits mit der nächstfolgenden Jahreszahl als Erscheinungsdatum. In Nr. 209 wird mitgeteilt, daß diese Ge wohnheit vom amerikanischen Copyright-Amt beanstandet wird und zur Ungültigmachung der Eintragung sühren kann. 855
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