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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1936
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- Deutsch
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MMMMmDtlMm VMmM Nr. 228 (R. 118) Leipzig. Donnerstag den 1. Oktober 1938 1Ü3. Jahrgang Bekanntmachung der Reichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buchwerbung Neichsarbeitsdienst und die Deutsche Arbeitsfront und die „Woche des Deutschen Buches 1936" Der Reichsarbeitsführer hat am 24. September unter L. u. L. Nr. S. 4054/36. 11. eine Anordnung erlassen, die die besonders umfassende Teilnahme des Reichsarbcitsdienstes an der »Woche des Deutschen Buches- sichcrstellt. Es wird unter anderem angeordnet, daß jeder Arbeitsmann, der sich im Be sitz einer Werbeliste befindet, das Lesezeichen in einer Buchhandlung persönlich abholen ln u ß! Es muß daher erwartet werden, daß der örtliche Buch handel die Arbeitsdienstlager mit Werbelisten in ausreichender Anzahl beliefert. Der Buchhandel soll unter Bezugnahme auf die obige Ver fügung des Reichsarbeitssührers mit den Lagerleitern in Ver bindung treten, um die erforderliche Anzahl von Werbelisten sest- zustellen. Darüber hinaus führt der Neichsarbeitsdienst in jeder Ab teilung während der »Woche des Deutschen Buches- eigene Feier abendveranstaltungen und eigene Ausstellungen durch. Das Plakat darf dabei nicht fehlen. Der örtliche Buchhandel ist gehalten, die Arbeitsdienstlager kostenlos mit Plakaten zu versorgen. Berlin, den 28. September 1836 Der Geschäftsführer: Reinhart Die Deutsche Arbeitsfront, Propaganda-Amt, Abt. Bctricbspropaganba, hat am 23. Septem ber an die Gattwaltungen der Deutschen Arbeits front, Abt. Propaganda, das nachstehende Rund schreiben gerichtet, dessen Kenntnis für den Bnchhandel außerordentlich wichtig ist. »Die Deutsche Arbeitsfront stellt in der Aktion .Woche des Deutschen Buches' ihre Schlagkraft unter Beweis. In Gemeinschaft mit den Werbeausschüssen der Reichsarbeits- gemeinschast für Deutsche Buchwerbung sowie insbesondere in Ge meinschaft mit der Rcichsbetriebsgemeinfchast Druck erfolgt rest loser Einsatz aller propagandistischen Kräfte der Deutschen Arbeitsfront. Soweit Gaupropagandawalter noch nicht von dem zuständi gen Gauobmann der Buchhändlerorganisation orientiert sein soll ten, ist sofort über die Gaubetriebsgemeinfchastswalter RBG. Druck Fühlung zu nehmen. Für die Durchführung der örtlichen Werbe-Veranstaltungen ist der Werbeausschuß der Reichsarbeitsgemeinschast für Deutsche Buchwerbung verantwortlich. Grundlage für die Durchführung der Woche des Deutschen Buches ist der Arbeitsplan der Reichsarbeitsgemeinschast für Deutsche Buchwerbung.- Nach einer Aufzählung der einzelnen Punkte des Arbeits planes heißt es in dem Rundschreiben weiter: »Das Schulungsamt der Deutschen Arbeitsfront hat den Ver sand von etwa 4 Millionen Werbeschriften .Der Arbeiter und das Buch' übernommen. Der Versand erfolgt auf Anraten des Reichs-Pro- Paganda-Amtes der Deutschen Arbeitsfront an die Kreise direkt. Die Gaupropagandawalter wollen den Eingang obigen Werbematerials den Kreispropagandawaltern avisieren und An weisung geben, daß die Verteilung der Prospekte durch den Ver teilerapparat der DAF. in den Betrieben zu erfolgen hat. Dieser Prospekt ,Der Arbeiter und das Buch', der vom Leiter des Schulungsamtes der DAF., Amtsleiter Pg. vr. Wagner, gestaltet worden ist, ist an den Tafeln der Deutschen Arbeitsfront an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Werbeparolen für Betriebsversammlungen und Betriebs- appelle sind in Gemeinschaft mit dem Gaubetriebsgemeinschasts- walter RBG. Druck den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Wie im Vorjahre ist seitens des Rcichs-Propaganda-Amtes der DAF. ein Plakat: Aufruf vr. Ley zur .Woche des Deutschen Buches' vorgesehen, das rechtzeitig zum Aushang in den Betrieben, Geschäften, Gaststätten ufw. Ihnen zugestellt wird. Seitens der Reichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buch- Werbung ist zugesagt worden, daß das Thema »Arbeiter und Blich- im Rahmen der vorgesehenen Sendungen sowie der ört lichen Buchausstellungen entsprechend hcrausgestcllt werden soll. Die Gaupropagandawalter wollen daraus achten, daß in allen Gauen dieser Zusage entsprochen wird. M. Roddewig, Abteilungsleiter.« Mitteilung der Geschäftsführung der Neichsschristtumskammer Es wird festgestellt, daß einzelne Verlage auch heute noch Vertreter beschäftigen, die die Voraussetzungen des K 4 bzw. § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer gesetz nicht erfüllen. Ebenso erteilen Buchhändler heute noch Auf träge an Berlagsvertreter, die nicht im Besitz eines Ausweises der Fachschaft Buchvertreter im Bund Reichsdeutscher Buchhändler sind. Ich mache erneut auf meine Anordnung vom 31. Mai 1934 aufmerksam. 8S3
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