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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1934
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 82, 10. April 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Bibliothekartagung i» Danzig. — Aus der vom 22. bis 23. Mai in Danzig siaiifindcnde» Jahrestagung des Vereins Deutscher Biblio thekare wird der Behandlung der Fachsragen am letzten Tag eine öffentliche Kundgebung folgen, die von dein Führer des Vereins, Bibliotheksdirekior vr. Hilsenbeck-München, erössnet wird. Es sprechen dann Bibliotheksdirekior vr. Prinzhorn-Tanzig über die Bibliotheken im nationalsozialistischen Staat, und Bibliotheksdirektor vr. Wermkc-Breslau über Deutsche Bibliotheken im Osten. Die an schließende Tagung der deutschen Volksbibliothekare wird mit einer öffentlichen Kundgebung beginnen, auf welcher der Führer des Ver bandes deutscher Volksbibliothekare, vr. Schuster-Hamburg, über die besondere» Ausgabe» der Volksbibliotheken sprechen wird; Vorträge über »Schrifttum und Jugend- und über »Schrifttum, das wir ab lehnen», reihen sich an. Beilogegcbiihren. — Der Werberat der deutschen Wirtschaft teilt in seinem Mitteilungsblatt »Wlrtschastswcrbung« Nr. 6 folgen des mit: »Die in den Preislisten der Verleger angegebenen Gebühren für die Beifügung von Wcrbeblättern gelten bei kostenfreier Anliefe rung der Beilagen. Spesen für die Anlieferung, wie Kracht und Roll geld, muß der Verleger in Rechnung stellen. Dies gilt auch für de» Anzeigenmittler.« Abgabc der Aussichtsratsmitglieder. — Das Gesetz über bis Er hebung einer Abgabe der Aussichtsratsmitglieder vom 28. März 1834 (RGBl. Seite 233) führt eine Abgabe in Höhe von 16°/° ein, die Mit glieder des Aufsichtsrates bzw. Vertrauensrates von Kapitalgesell schaften von den Vergütungen zu entrichten haben, die ihnen nach dem 31. März 1834 für die Überwachung der Geschäftsführung gewährt werden. Der Abgabe unterliegen: Aufsichlsratsmitglieder von Aktien gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstigen Kapitalgesellschaften, ferner von Genossenschaften und Personenvereinigungen, bei denen die Gesell schafter nicht als Unternehmer anzusehcn sind. Abgabefrei sind Ver gütungen, die für das einzelne Aufsichtsratsmitglied den Jahresbetrag von 166 RM nicht übersteigen. Die Erhebung erfolgt im Steuerab- zugsvcrfahren, wobei die Verordnung über den Steuerabzug von Aus sichtsratsvergütungen vom 36. März 1833 sRGBl. S. 153) Anwen dung findet. Bildung eines Anlcihcstocks bei Kapitalgesellschaften. — Nach dem Kapitalanlagegcsetz vom 29. März 1934 (RGBl. S. 295) haben Ka pitalgesellschaften einen Anleihestock aus Anleihen des Reichs, der Länder oder der Gemeinden zu bilden, wenn: 1. für ein Geschäftsjahr, das in der Zeit vom 1. Oktober 1833 bis zum 31. Dezember 1934 endet, im Verhältnis zum eingezahlten Kapital ein höherer Gewinn als im Vorjahr ausgeschüttet wird und 2. der ansgcschüttete Gewinn sechs vom Hundert des eingczahlten Kapitals übersteigt. Der in Anleihen anzulegende Betrag ist nach folgenden Grund sätzen zu verrechnen: Hat der im Vorjahr ausgeschiittete Gewinn 6°/° oder mehr betragen, so ist ein Betrag anzulegen, der gleich der Mehr ausschüttung gegenüber dem Vorjahr ist. Hat der im Vorjahr aus- geschüttete Gewinn weniger als 6°/» betragen, so bemißt sich die An lage nach dem Betrage, um den die Ausschüttung 6°/° übersteigt. Das Vorstehende gilt nicht, wenn in einem der drei vorange- gangeneu Geschäftsjahre bas Kapital herabgesetzt worden war und nur hierdurch die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrif ten gegeben wären. Auch hat eine solche Anlegung nicht stattzusinden, wenn über die Gewinnverteilung bereits vor Inkrafttreten des Ge setzes beschlossen worden ist. Im übrigen ist der Anlcihestock unverzüg lich nach dem Beschluß über die Gewinnausschüttung zu bilden. Die Reichs-, Landes- oder Gemeindeanlcihen müssen lausend verzinslich, nur im Jnlande zahlbar und zum Handel an deutschen Börsen zuge lassen sein. Bis zum 81. März 1636 darf über die Bestände des An leihestocks nicht rechtsgeschäftslich verfügt werden mit Ausnahme der leihestocks nicht rechtsgcschäftlich verfügt werden mit Ausnahme der mögen Konkurs oder ein Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wird. Der Anleihestock ist in der Jahresbilanz gesondert unter den Akti ven auszuweisen. Werden Anleihen, die zum Anleihestock gehören, ausgelost ober zurllckgezahlt, so sind die zurückgezahltcn Beträge un verzüglich abermals in Reichs-, Landes- oder Gemeindeanleihen an- zulegcn, die lausend verzinslich, nur im Jnlande zahlbar und zum Handel an deutschen Börse» zugelassen sind. Bon diesem Kapitalanlagegesetz werden Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränk ter Haftung betroffen. Wer seinen Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und Geldstrafe oder einer dieser Strafen bedroht. Es sind „och Durchführungsverordnungen zu erwarten. Ausstellung von Werken über Krcbssorschung und Lungentuber kulose in Lissabon. — Herr Mielitz teilt uns mit, daß die ihm bis jetzt zugegangene» Werke noch nicht ausreichen, um die geplante Sonder ausstellung eröffnen zu können. Wir weisen deshalb nochmals aus die im Börsenblatt Nr. 33, S. 268 erschienene Ausforderung hin. Typographische Gesellschaft zu Leipzig. — Am 11. April, 26 Uhr im Sitzungsraume im Deutschen Buchgewerbehause, Dolzstraße 1, Lichlbildervorlrag des Herrn Johannfriedrich Kern vom Hause Scheller L Gicsecke A.-G., Leipzig, über »Der Codex Sinai - ticus» sAussindung und Beschreibung) anschließend »Darstellung der griechischen Letter«. Gäste sind willkommen. Eintritt ist srei. Verbotene Druckschriften. — Die Verbreitung der nachstehenden ausländischen Druckschriften wurde im Inland bis auf weiteres ver boten: »Der Weg» (Wien). — Prinz Hubert Loewenstein: »Dbs Drageckz- ick a kialivn. Oarmanv 1918—1934» (London). — »Katholische Kirchenzeitung- (Österreich) fvormals »Salzburger Kirchenblatt-j. Die im Selbstverlag von vr. Ernst Otto und Max Anton in Wies baden erschienene Druckschrist »Wissenswertes vom Gas- und Lust schutz» ist gemäß K 7 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar 1933 für Preußen beschlagnahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1826 vom 6. April.) Verkekrönackrickten. Beendigung des Wellpostkongresses in Kairo. — Der Weltpost kongreß in Kairo hat seine Arbeiten beendet. Von den Neuerungen, die er beschlossen hat, sind erwähnenswert: 1. Die Herabsetzung der Gebühren für Blindenschriften von 5 auf 3 Goldcentimen für je 1 für Päckchen von 15 auf 10 Gold centimen für je 50 Z. Die Ermäßigung für Päckchen wird leider dadurch beeinträchtigt, daß jedes Bestimmungsland künftig eine Gebühr von 50 Goldcentimen für eingehende Päckchen erheben kann. Hoffentlich machen möglichst wenig Länder davon Gebrauch. 2. Die Herabsetzung des Mindestbetrags der Nachgebühren von 10 Goldcentimen auf 5 Golöcentimen. 3. Einheitliche Höchstmaße für alle Arten Briefsendungen (mit Aus nahme der Sendungen in Kartenform). Jede Sendung wird ein Gesamtmaß für alle drei Richtungen von 90 om bei höchstens 60 Mi Länge haben dürfen, Rollen ein Gesamtmaß von 100 om bei höchstens 80 em Länge. Wann die neuen Bestimmungen in Kraft treten, wird noch veröffent licht werden. 'kersonalnaclrrickten. Eintritt in de» Ruhestand. — Herr Moritz Gotthardt, Teilhaber der Verlagshandlung Dietrich Reimer (Ernst Vohse») A.-G. in Berlin, hat, nachdem er in geistiger und körperlicher Frische seinen 86. Geburtstag gefeiert, sich aus einem arbeitsreichen Leben am 1. April in den wohlverdienten Ruhestand zurückgezogen. Nach beendeter Lehrzeit in Leipzig war Herr Gotthardt einige Jahre als Gehilfe in Heidelberg und Passau tätig. Am 1. Oktober 1877 kam er nach Berlin in die Firma Dietrich Reimer, der er 57 Jahre seines Lebens in treuer Hingebung gewidmet hat. Im Laufe der Zeit ist er vom Gehilfen zum Prokuristen und nach dem Tobe des früheren In habers der Firma, Konsul Ernst Vohsen, zum Geschäftsteilhaber em porgestiegen. Er hat die Entwicklung des Buchhandels während der letzten beiden Generationen milerlebl, den großen Ausstieg nach dem Kriege 1876/71, die schweren Kriegsjahre 1914—1918, die Inflation und die Wirtschaftskrise. Aber er durfte auch noch den Anbruch einer neuen Zeit mit erleben und die Hoffnung mit in den Ruhestand neh men, daß der Buchhandel nun bald die schwersten Jahre überwunden haben und zu neuer Blüte emporstcigen wird. Gestorben: Am 5. April im 71. Lebensjahre Herr Johannes Oskar Mehnert, früher Prokurist des Verlages Georg Thieme, Leipzig. Der Verstorbene Hai 38 Jahre lang dem Verlage George Thieme feine Arbeitskraft an leitender Stelle gewidmet und die Entwicklung der Firma von ihren Anfängen an miterlebt. 1928 trat er ln den wohlverdienten Ruhestand. Das Ehrenzeichen des Buchhandels in Bronze wurde ihm 1925 verliehen. Verantwortlich: vr. Hellmuth Langenbuche r. — Verantw. Anzetgenleiter: Walter Herfurth, Leipzig. — Verlag: Der Börsen verein -et Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schriftleitung und Expedition: Leipzig C 1. Gerichtsweg 29, Postfchlicßfach 274/70. — Druck: Ern st Hebrich Nachf., Leipzig C 1, Hofpilalstraße 11n—18. — DA: bloo/III. 320
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