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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1934
- Strukturtyp
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- 1934-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1934
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- Deutsch
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Nr. 78 <R. 45>. Leipzig, Donnerstag den S, April 1934. 101. Jahrgang. NÄaktümeller Teil Bekanntmachungen der Geschäftsstelle. Betr.: Anmeldung zum Frcmdenverzcichnis. Die Anmeldung zum Fremdenverzeichnis Buchhändlermesse 1934 bitten wir mil dem Vordruck, der dem heutigen Bestellzettel bogen beiliegt, bis spätestens 19, April 1934 an die Geschäftsstelle vorzunehmen. Bei späterer Einsendung kann Gewähr für die Aufnahme in das Verzeichnis nicht übernommen werden. Das Fremdenverzeichnis wird vom Donnerstag, dem 26, April, vormittags 9 Uhr ab in der Geschäftsstelle ausgegeben. Betr.: »Buch und Volk«. Herr vr. Friedrich Michael, der seither die Redaktion der Buchberatungszeitschrift »Buch und Volk» leitete, scheidet am 31, März aus dieser Tätigkeit auf eigenen Wunsch aus, um sich einem größeren Aufgabenkreis widmen zu können. Wir sehen Herrn Or, Michael ungern aus unserer Mitte scheiden, danken ihm für seine wertvolle Mitarbeit und wünschen ihm im neuen Tätigkeits bereich Erfolg und Befriedigung, In Zukunft befindet sich die Schriftleitung von Buch und Volk in Berlin, Wir bitten, alle Zuschriften und Anfragen (Bespre chungsexemplare, Prospekte usw.) an die Anschrift des Haupt- schriftleiters von »Buch und Volk«, Herrn Or, Hellmuth Langen- bucher, Berlin W 3b, Potsdamer Privatstraße 121 ä, Aufgang II, 3 Treppen, zu richten, Leipzig, den 31. März 1934. vr, Heß. An den Verlag. Das Sortiment hat den dringenden Wunsch, auch bei der be vorstehenden April-Abrechnung mit einem verständnis vollen Verhalten des Verlags rechnen zu dürfen. Wir ersuchen deshalb den Verlag, der Wirtschaftskrise, die für den Buchhandel zwar im Abflauen, aber keineswegs überwunden ist, insofern Rech nung zu tragen, als dem Sortiment gestattet wird, den fälligen Saldo in zwei bis drei Monatsteilen abdecken zu dürfen. Wir bit ten, hierbei von direkter schriftlicher Verständigung mit den einzel nen Firmen abzusehen, da ein solcher Briefwechsel eine vermeid bare Mehrarbeit verursacht und da die Zahlungsmöglichkeiten viel fach erst kurz vor dem Abrechnungstermin zu übersehen sind. Berlin, den 3. April 1934. N 24, Friedrichstr. 108. Der Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde. Paul Nitschmann, Erster Vorsteher. Bereinigung am Reisebuchhandel interessierter Verleger. Einladung zur 20. ordentlichen Mitgliederversammlung am Sonnabend, dem 28. April 1934, pünktlich um 1614 Uhr zu Leipzig, im Buchgewerbehaus, Dolzstraße I, Typografia-Zimmer. Tagesordnung: 1. Jahresbericht des Vorstandes. 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers über das Rechnungsjahr 1933. 3. Voranschlag für das Jahr 1934. 4. Mitteilungen über die künftige Gestaltung der Satzungen und Vereinsführung. — Neuwahlen finden nicht statt. b. Katalog der BARJB. 6. Verschiedenes. Leipzig, den 29. März 1934. Der Vorstand der Vereinigung am Reisebuchhandel interessierter Verleger. I. A.: Neerforth. Aus der Arbeit der Geschäftsstelle. Rabatte oder Frcistücke. Auf die Anfrage einer behördlichen Stelle hin hat die Ge schäftsstelle kürzlich folgende Auskunft erteilt: »Die Gewährung von Rabatt oder Freistücken ist den Buchhändlern nicht möglich, da für Gegenstände des Buchhandels ein lückenloses Reverssystem zum Schutze der vom Verleger festgesetzten Ladenpreise durchgeführt ist. Die Ladenpreise genießen damit den Preisschutz von Markenartikeln. Ein Buchhändler, der trotzdem in unzulässiger Weise Rabatt ge währen sollte, setzt sich damit der Gefahr aus, wegen unlauteren Wettbewerbs auf Grund des tz 1 UWG. in Anspruch genommen zu werden. Auch die Gewährung von Mengenpreisen für größere Sammelbestellungen ist nicht mehr zulässig. Der Buchhändler hat sich vielmehr genau an die vom Verleger festgesetzten Preise zu halten. Das Rabattgesctz gewährt den Buchhändlern keineswegs ein Recht zur Einräumung eines 3prozentigen Barzahlungsnach lasses oder zur Einräumung von Mengennachlässen; es zieht nur die äußerste Grenze, die nicht überschritten werden darf, falls in einem Geschäftszweige Rabattgewährung überhaupt zulässig ist. Die Preisbindungen für Markenartikel und für Gegenstände des Buchhandels werden durch das Rabattgesetz aber nicht aufgehoben. Wir bitten Sie daher von Rabattforderungen bei Gegenständen des Buchhandels abzusehen, da die Buchhändler den Forderungen aus rechtlichen. Gründen nicht nachgeben dürfen, abgesehen davon, daß sie auch aus wirtschaftlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind.« Herausgabe von Kreisnetzkarten durch das Preußische Statistische Landcsamt. Nachdem der Geschäftsstelle mitgeteilt worden war, daß beim Preußischen Statistischen Landesamt dis Absicht bestehe, Kreis netzkarten herzustellen und an das Publikum zu vertreiben, hat sie sich an das Amt mit der Bitte gewandt, von der Herstellung und dem Vertrieb solcher Karten abzusehen, die ebensogut in einem Privatverlag erscheinen können. In dem Schreiben hieß es weiter: »Es würde damit nur eine neue schwere Schädigung des privaten 297
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