Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1934
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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78, 5. April 1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. Ü-Dtschn.Buchhandel. chen, Vernes Reise nach dem Mond. Im Gegensatz zu Molo, der ernst hast oor jeder Versrlihung warnt und einer sorgsältigen strengen Auswahl das Wort redet, würbe Joses Ponten sder selbst keine Kinder hat) mit zehn- oder zwölfjährigen Knaben Gullivers Reise von Swift, eines der glühten Bücher der Weltliteratur, lesen, ober es ihnen zu lesen geben, aber unge»rcinigl«; denn gerade in seiner ungeheuren Satire wider englische Schcinheiligkcit und Selbstgercchtigkeit liegt der Saft dieses unvergleichlichen Buches. Das »Reinigen« bewirkt, daß von den Erwachsenen kaum jemand, da er es als Kind in Kinderaus gabe» liest, später das gewaltige Buch noch einmal liest, weil er wenig Grund hat, es großartig zu finden und es überdies schon »kennt». Auffällig wirkt auch der Umstand, daß der Don Quichote wiederholt genannt und begeistert gepriesen wird. Jsemann erzählt, daß durch das Buch des Cervantes sein Bedürfnis nach tragischer Großartigkeit und Realistik des Lebens vollkommen befriedigt wurde. »Ich weiß», ge steht er, »daß ich kau», dazu gelacht habe, in die rhetorische Grüße der Selbstgespräche habe ich mich mit wahrem Genuß versenkt. Ohne die beiden Bücher stieben dem Don Quichote der Waldläufer) könnte ich mir meine Jugend nicht denken; sie waren die Vorbilder, nach denen ich allabendlich meinem jüngeren Bruder bis zum Einschlafen Ge schichten erzählte«. Auch Börrtes von Münchhausen und Schaukal wol len »den ewigen Do» Quichote» nicht missen, und für Hermann Bahr ist er das Buch, bas er heute am liebsten vor allem anderen den Kin dern schenken möchte; denn »er bleibt das Buch, das alle Lebensalter durchhält. Er läßt den Knaben den Sinn des Weltlebens ahnen, deutet dem Jüngling die bange Sehnsucht, bewahrt de» Mann davor, das allgemeine Menschcnlos der Enttäuschung als sein besonderes, bloß über ihn allein verhängtes, persönliches Leid zu finden, und wenn der Greis, wunschentwöhnt, ihn wiedeiliest, merkt er, daß darin alles steht, was über unser irdisches Leben überhaupt zu sagen ist, und er wundert sich nur, daß er früher, so oft er das Buch las, es noch nie verstanden hat«. (Schluß folgt.) Änderung der Vorschriften für Postaufträge. Die durch bas Wechselgesetz vom 21. Juni 1933 und das Scheck- gesetz vom 14. August 1933 bedingten Änderungen der Vorschriften über Postaufträge werden jetzt durch bas Amtsblatt des Reichspost ministeriums bekanntgegeben. Sie sind für Postaufträge, denen nach dem 31. März 1934 ausgestellte Wechsel oder Schecks beigefügt sind, am 1. April in Kraft getreten. Für die vor dem 1. April ausgestellten Wechsel und Schecks behalten die bisherigen Bestimmungen Gültig keit. Es wird besonders auf folgende Neuerungen hingewiesen: Bei Postaufträgen zur Anna h in e einholung hat der Auftraggeber auf der Vorderseite der Postauftragskarte künftig auch den Vor zeig e t a g anzugebcn, der dann für die Post maßgebend ist. Dem Bezogenen wurde bisher aus Verlangen zur Abgabe der Annahme erklärung eine siebentägige Frist gewährt. Gab er die Annahme- erklärung bis zum letzten Tage dieser Frist nicht ab, so wurde ihm der Auftrag an diesem Tage noch einmal vorgezeigt. Künftig fällt diese siebentägige Frist weg. Der Bezogene kann vielmehr bei Postaufträgen zur Annahmeerklärung gegebenenfalls nur noch verlangen, daß ihm der Wechsel am Tage nach der ersten Vorlegung noch einmal vorgezeigt wird. Wird hierbei die Annahme erklärung verweigert, so wird der Postauftrag sofort zurückgesandt. Die Post prüft nicht, ob der Wechselannehmer seiner Annahme erklärung den Tag der Annahme oder der Vorlegung htnzufügen inuß oder hinzugefügt hat. Bei P o st p r o t e st au f t r ä g e n hat der Auftraggeber auf der Vorderseite der Postauftragskarte, wenn dem Postauftrag Sicht- und Nachsichtwechsel mit Zinsklaufel beigefügt sind, künftig neben der Wechselsumme auch den Betrag der Zinsen anzugeben. Bisher wurden Postproteftaufträge, wenn die Wechselsumme am Zahlungstage nicht gezahlt wurde oder der Vorzeigeversuch erfolglos blieb, bei der Post anstalt bis zum Schluß der Postschalterstunben des ersten Werkiags nach dem Zahlnngstag des Wechsels zur Einlösung bereitgehalten. Künftig werden sie — außer denen mit Sichtwechseln — am ersten Werktage nach dem Zahlungstag zum erstenmal vorgezeigt und von da ab nach den bisherigen Vorschriften behandelt. Die Sichtwechsel werden an dem in der Austragskarte angegebenen Tage und, wenn die nochmalige Vorzeigung verlangt wird, an dem aus die erste Vor zeigung folgenden Werktag vorgczeigt. Im übrigen gelten die Vor schriften über Postprotestausträge auch für Sichtwechfel. Bezüglich der Schecks, die protestsert werben sollen, sind die vorhandenen Vorschriften dahin ergänzt worden, daß der Protest vor Ablauf der Vorlegungsfrist erhoben wird; die Frist rechnet vom Tage nach der Ausstellung des Schecks an. Ist der Scheck am letzten Tage der Frist vorgelegt worden, so ist der Protest noch am folgenden Werktage zulässig. 302 Die Postauftragssormblätter werden den neuen Vorschriften ge mäß geändert werden. Für Postaufträge, denen nach dem 31. März ausgestellte Wechsel und Schecks beigefügt sind, müssen vom 1. Aprll ab neue Formblätter benutzt werden. Kleine Mitteilungen Deutsch-schweizerisches Doppclbcsteuerungsabkommcn. — Im Ncichsgesctzblatt Teil II Nr. 7 vom IS. Februar 1934 ist die Ratifi kation des bereits am 18. Juli 1931 zustanbegekommenen deutsch schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens veröffentlicht worden. Nach Art. 14 dieses Abkommens findet dasselbe bei den direkten Steuern erstmalig auf die Steuern Anwendung, die für die Zeit vom 1. Januar 1932 an erhoben werden. Davon wirb also auch der Steuerabzug von aus Deutschland bezogenen Einkünften schweize rischer Autoren und Verleger betroffen. Dieser kommt mit Wirkung vom 1. Januar 1932 in Wegfall, sodaß die deutschen Verleger nicht mehr verpflichtet sind, von Honorarzahlungen an Schweizer Autoren den Steuerabzug vorzunehmen und an das Finanzamt abzusühren. Des weiteren können die Verleger von den Finanzämtern, an die !m Jahre 1933 derartige Zahlungen erfolgt sind, die E r st a t t u n g der gezahlte» Beträge verlangen. Beispiels weise hat das Finanzamt Moabit-West die Erstattung in einem der artigen Fall bereits grundsätzlich anerkannt und lediglich vom Nach weis der erfolgten Zahlungen abhängig gemacht. vr. Runge. IV. Internationaler Nadlologenkongreß in Zürich. — Wie uns mitgeteilt wird, soll anläßlich des IV. Internationalen Radiologen kongresses vom 24. bis 28. Juli 1934 im Kongreßgebäude in Zürich eine Sonderausstellung über die radiologische Literatur sBücher, Zeitschriften, Lehrmittel) stattfinden. Der Kongreß selbst tagt bis zum 31. Juli. Die Leitung der Buchaus- stcllung hat die Firma Schultheß L Cie., Zürich, über nommen, an die die Anmeldungen bis 15. Juni zu richten sind. Ein Bücherverkauf findet nicht statt, dagegen steht es den Aus stellern frei, Prospekte und Bestellkarten auszulegen und durch eigene Vertreter Bestellungen entgegennehmen zu lassen. Das Ausstellungs lokal steht vom 23. Juli an zur Verfügung. Die Zuteilung der Tische übernimmt ausschließlich die Ausstellungsleitung. Außer der einmaligen Einschreibegebühr von 1v SHw. Franken wird für den Quadratmeter Tisch- und Bodenfläche ein Mietgeld von 2V Schw. Kranken erhoben. Die Ausstellungsleitung besorgt auf Wunsch die Auslage der eingesandten Bücher usw. und — gegen Vergütung der Auslagen — die Rücksendung. Sie versichert die ausgestellten Gegen stände gegen Feuer, Wasserleitungsschäden und Einbruchsdisbstahl und sorgt für Bewachung. Im übrigen geht die Ausstellung auf Rechnung und Gefahr der Aussteller. Im Anmeldungsschreiben ist der beanspruchte Platzraum und der Wert sin Schw. Franken) der Ausstellungsgüter anzugeben. Adreßbuch der Antiquare. — Die Firma Straubing L Müller in Weimar teilt mit, baß sie die fünfte Ausgabe ihres Internationalen Adreßbuches der Antiquare 1934/35 vorbereitet. An alle Antiquare wurden Korrekturen ihrer Firmenaufnahme bzw. Fragekarten gesandt. Von einigen Firmen sind diese noch nicht wieder zurückgesaubt worben. Es liegt in ihrem eigenen Interesse, wenn dies schnellstens geschieht. Firmen, die keinen Fragebogen erhalten haben, verlangen ihn bei der Firma Straubing L Müller in Weimar. Bedingungen der Leihbüchereien von Groß-Berlin. — Wie Herr Otto Schulze in Fa. Bismarck-Buchhandlung, Charlottenburg, mit teilt, wurden nach Beschlüssen namhafter Berliner Firmen folgende Mindestpreise sür Abonnements festgesetzt, die durch Plakate im Laden an sichtbarer Stelle bekanntzugeben sind: I Monat 3 Monate 6 Monate Berlin auswärts Berlin auswärts Berlin auswärts 1 Bd. 2.60 2.— 6.75 4.60 12.— 7.50 2 Bde. 4.50 3.50 12.— 7.— 22.— 10.— 3 6.76 5.— 18 — 10.60 30.— 15.— 4 9.— 6.50 24.— 14.— 40.— 20.— 5 11.25 8.— 30.— . 17.50 60.— 25.— 6 13.50 9.60 36.— 21.— 60.— 30.— 7 16.75 11.— 42.— 24.50 70.— 35.— 8 18.— 12.60 48.— 28.— 80.— 40.— 9 20.25 14 — 64.— 31.60 90.— 45.— 10 22.60 15.50 60.— 35.— 100.— 50.— 11 24.75 17.— 66.— 38.50 110.— 65.— 12 27.— 18.50 72.— 42.— 120.— 60.— 1 Lesekarfp RM 3.89.
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