1864 X- 66, 19. März 1931. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. L.Dtfchn.Buchhandel. Vre /rrs/c/rsc/re Vsrre/srr^s-e rrselr e/errr rrerres/err F/srr«// (Hirschfelds Gesetzeste-cte) Soeben sescblsn: Gewerbeordnung für -as -rutsche Reich nebst -en wichtigsten Reichsnebengesetzen, Ver ordnungen und Bekanntmachungen. Te-ctausgabe mit kurzen Anmerkungen unö ausführlichem Sachverzeichnis. Sechste -lustage VI und 417 Selten lvin ft s) Leinenban- RM 5.— Aus dem Inhalt: Gewerbeordnung — Verordnung über die Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle von 1-2- — Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder von Handwerkskammern von 1 -2- — Kinder- schuhgesetz — Verzeichnis der Werkstätten, in denen Kinder nicht be schäftigt werden dürfen — Stellenvermittlergesetz — Hausarbeitgesetz — Verordnung über Fachausschüsse für Hausarbeit von 1-24 — Ver zeichnis der Fachausschüsse für Hausarbeit — Verordnung über die Einrichtung eines Fachausschusses für die Papiertütenindustrie in Magdeburg von 1-2- — Verordnung über Lvhnverzeichnisse und Lohnbücher in der Hausarbeit — Gesetz zur Änderung der Gewerbe ordnung von 1-2- — Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschä digter — Ausführungsverordnung — Arbeitsgerichtsgeseh vom 23. XII. 1-26 — Anhang: 45 Verordnungen, Bekanntmachungen und Gesetze. Oie ^lusKabe enkbäkk alles OinscliläFrKe bis l./anuar 19A1 20. sssbruon «vurcls ousgsgsbsn: Leltfaöen zur Einführung in öas Konkursrecht unö Konkursverfahren zugleich Han-buch für -en täglichen Gebrauch von Eckar-t Zrhr. von Muffest, Amtsgerichtsdirektor in München Zweite, vermehrte un- verbesserte Auflage fta t. NM »—, Leinrnband NM 7.— Bur Studium und Brapri«/ Prospekts kostsnlosl /ur s//e /ur/s/err, /r» cire L/ue/err/en/ Bnde h-larr erscheint: OrundriL des deutschen 8trakrec1it8 VerAleicbende Oar8te11unA <Ze8 Zellenden Kecbt8 8owie de8 iin ^ecbt8LU88cbu6 de8 Keicb8taZe8 beratenen LntwinA eine8 neuen 8tra5recbt8 von 1927. Von Or. R^icliarcl Nroksssoi an cter Universttär l.eiprig Zweite, neubearbeitete T^utlaZe Brosch. kt^l 10.—, Beinenband BlVI 12.— Oer Orundrib siebt seine Aufgabe runächst darin, das geltende 8trafrecht, vor allem nach hlaLgabe des Oerichtsbrauchs in einer übersichtlichen Horm anschaulich ru machen. ^.ber darüber hinaus ver sucht er rnit besonderer Betonung die Bechts- gedanlcen hervorruheben, mit «lenen die schwe bende 8trakrechtsieform in ihren verschiedenen khssen und Bestandteilen über den fetrigen Bechts- rustand hinausstrebt. In fortlaufender Vergleichung mit dem geltenden Becht werden deshalb die Ent würfe, besonders natürlich die neuesten von 1927, sowie die Bntwürfe rum Beiclisstrafvollrugsgesetr: und rum hinlührungsgesetr dargestellt. OaL ihr endgültiges 8chichsal noch immer im ungewissen liegt, lcsnn an der ktliclit, sie auk 8cliritt und Oritt ru berüclcsichtigen, nichts Entscheidendes ändern. 8elbst wenn der Bntwurk noch einmal an der un heilvollen habilitat unserer öffentlichen Zustande scheitern sollte, wird das gewissenhafte und msLvolle V^erlc als Orientierungswerlc für den 8tand der neue sten Bechtsansclisuung seine Bedeutung behalten. O