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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1930
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1930
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Nr. 271 (11. 139). Leipzig. Sonnabend den 22. November 1830. 97. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bekanntmachungen der Geschäftsstelle. Betr. Karl W. Hiersemann-Stistung. Kurz vor Weihnachten sollen die Zinsen aus der Karl W. Hiersemann-Siifiung verteilt werden. Als Unterstützungsemp fänger kommen nur frühere Antiquare, Antiquariatsangestellte und deren Hinterbliebene in Frage. Die Gesuche sind unter Darlegung der wirtschaftlichen Ver hältnisse der Gesuchsteller bis zum 10. Dezember 1930 zu richten an die Geschäftsstelle des Börseuvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig C 1, Gerichtsweg 26. Betr. Bücher- u. Notenstubc Arthur Ernst Keil, Graslitz. Herr Arthur Ernst Keil, i. Fa. Bücher- und Notenstubc Arthur Ernst Keil, Graslitz i. Böhmen, hat die Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum uud die für das Gebiet der Tschechoslowakei geltenden besonderen Verkaufsbestimmungen des Verbandes der Deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler und Verleger in der Tschecho slowakischen Republik, Dux anerkannt. Bedenken gegen die Be lieferung der genannten Firma bestehen nicht mehr. Leipzig, den 17. November 1930. vr. Heß. Verlängerung der Schutzfrist? Bon Robert Voigtländer. Wiederholt habe ich im Börsenblatt über Vorgänge und Be strebungen auf dem Gebiete des Urheber- und Verlagsrechts kritisch berichtet. Heute handelt es sich um Ereignisse von be sonderer Wichtigkeit. Die Hauptversammlung des Börsenvereins Kantate 1926 hat einstimmig, ohne jeden Widerspruch, folgenden Beschluß gefaßt: «Angesichts der mannigfachen auf Verlängerung der Schutz frist gerichteten Bestrebungen erklärt die Hauptversamm lung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am 2. Mai 1926, daß sie die bestehende Schutzfrist von 30 Jahren nach dem Tode des Urhebers von Schrift-, Kunst- und Tonwerken für bewährt und richtig hält, weil sie geistig und wirtschaftlich am besten dem ganzen deutschen Volke dient. Die Hauptversamm lung beauftragt den Vorstand, in diesem Sinne bei jeder ge eigneten Gelegenheit zu handeln«. Im Börsenblatt Nr. 264 vom 13. November 1930 war nun zu lesen, daß der Vorstand des Börsen Vereins sich eines Urteils über die von dem Reichsjustizministerium vorge schlagene einstweilige Verlängerung der Schutzfrist um ein Jahr enthalte, »da die Interessen seiner Mitglieder in diesem Punkte auseinandergehen«. Was hat sich in den Jahren 1926—1930 ereignet, um die Einigkeit des Börsenvereins von 1926 in Uneinigkeit zu ver wandeln? Nun, es ist offenes Geheimnis, daß in der Zwischenzeit Musikverleger und eine Anzahl schönwissenschaftlicher Ver leger sich bemüht haben, auch in Deutschland zur 50jährigen Schutzfrist zu gelangen, und daß die Stärke dieses Strcbens aller dings dem Börsenverein seine bisherige Schutzsristpolitik er schwert. Den Musikverlegern und den in dieser Beziehung mit ihnen einigen Tonkünstlern ist zuzugeben, daß in den letzten Jahren die Verbesserung der mechanischen Musikinstrumente, des Films und Tonfilms, die wachsende Zunahme des Rundfunks und der Musik darbietungen in Gastwirtsbetrieben die geldlichen Verwertungs möglichkeiten von Aufführungsrechten gewaltig gestei gert hat. Aber der Börsenverein hat sich stets bereit erklärt, in dieser einen Beziehung, zum Aufführungsrecht, sich einer Schutz verlängerung nicht widersetzen zu wollen. Er hat dies auch dem Entwürfe des Gesetzes von 1901 und dem der Novelle von 1910 gegenüber wohl getan, der Reichstag war es, der beidemal nach langen Verhandlungen*) es bei der 30jährigen Frist hat be wenden lassen. Also die Verlängerung der Aufführungsschutzfrist kann cs nicht sein, die einen Teil des Musikverlags veranlassen könnte, sich vom Börsenverein zu trennen. Und über Schutzver längerung für Notendrücke ließe sich auch noch reden. Man sicht also nicht so recht klar, wo ein triftiger Grund zu einem ernsten Zerwürfnis zwischen Buch- und Musikalienhandel stecken könne. Nun sind ja in der Schutzfristfrage weder die Belange des Buch- noch die des Musilverlages allein entscheidend. Denn eshandeltsichdabeiumdieBelangedesganzen deutschen Volkes. Zu einem klaren Urteil über den eigentlichen und tiefsten Ursprung der unaufhörlichen Angriffe gegen die 30jährige Schutzfrist kommt man erst durch die Erkenntnis, daß der eigent liche Unruhestifter Frankreich ist. Dieses hat freilich dazu guten Grund, denn seine unter Urheberrecht stehende Aus fuhr überwiegt sehr erheblich die Einfu h r, während Deutsch lands Handelsbilanz in dieser Beziehung Passiv ist. Beide Län der haben also einander entgegenstehende Belange. Wird die Schutzfrist verlängert, so gereicht das Frank reich zum Vorteil, Deutschland zum Nachteil. Ähnlich steht das Verhältnis zu Großbritannien, Ita lien und Spanien. Ich habe diese längst nicht genügend beachteten Tatsachen eingehend dargelegt bereits int Bbl. 1926 Nr. 95, 144, 246, 265. Ich wiederhole daraus kurz folgendes: Unter den im Jahre 1925 in Deutschland erschienenen 6338 Werken der schönen Li teratur befinden sich 813 — 12,82 v. H. ausländische. Im Spiel jahr 1925/26 sind an 90 deutschen und österreichischen Theatern insgesamt 2520 Opern und Operetten aufgeführt worden; unter diesen waren 432 ausländische noch abgabepflichtig, 165 nicht mehr abgabepflichtig, zusammen 23,69 v. H. Die Auffüh rungen von Schau-, Lustspielen und Possen haben betragen 3656 insgesamt, darunter 2775 deutsche und österreichische, 607 aus ländische abgabepflichtige, 274 nicht mehr abgabepflichtige, also ausländische zusammen 881 -- 24,09 v. H. der sämtlichen Auf führungen. Aus die sechs befragten Berliner Theater kom- *> Vgl. Boigtländer u. Fuchs, Kommentar, 2. Ausl, zum 8 2g; ausführlicher noch 1. Aufl. 1097
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