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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1925
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- 1925-04-28
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- 28.04.1925
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Marktpreise, ferner aber auch um preissteigernde Wirkungen der Auslandkredite, die durch die Mißernte des letzten Jahres noch erheblich verschärft wurden. Die Interessenvertretungen der Ar beitnehmer verstanden es, je nach der Lage die Steigerung der Lebenshaltungskosten, die auch durch das allmähliche Anziehen der Mieten beeinflußt wurde, und die in einzelnen Gewerbezweigen zu verzeichnende vorübergehende Konjunktur geschickt auszunutzen. Gerade in derartigen Übergangszeiten, in denen wir uns noch immer befinden, wirken sich an einzelnen Stellen zu beobachtende Lohnerhöhungen im Handumdrehen im gesamten Wirt schaftsleben aus. Wurde ausgangs der Inflationszeit um die Wertbeständigkeit des Lohnes gerungen, so stand nach eingetretener Stabilisierung und damit Erledigung dieses Problems die Re vision der Mantelbestimmungen in den Tarifver trägen zur Debatte, bis die Aufwärtsbewegung der Preiskurve einen neuen Anstoß zu weiteren Lohnforderungen gab. Wenn auch die Arbeitgeberverbände längst nicht in dem Maße wie im Jahre 1923 durch Tarifverhandlungen in Anspruch genommen wurden, so waren doch die zu verzeichnenden Ab schlüsse immer noch von verhältnismäßig kurzer Dauer, sodaß leider auch im abgelaufenen Jahre auf derartige Verhandlungen viel unproduktive Arbeit verwendet werden mußte. Parallel zu den Verhandlungen über die Lohnhöhe liefen heftige Kämpfe um die Dauer der Arbeitszeit. Die im De zember 1923 erlassene Arbeitszeitverordnung erwies sich als wenig brauchbares Instrument für die Praxis, wenn es auch gelang, dort, wo Arbeitszeitverlängerungen unbedingt notwendig waren, diese durchzudrücken. Aber auch wo dies möglich war, blieb stets der von den Gewerkschaften geschürte latente Widerstand der Arbeitnehmer bestehen, wie sich bei den Erörterungen über die Ratifikation des Washingtoner Abkommens über den Achtstundentag zeigte, die sogar zum Gegenstand einer Volksabstimmung gemacht werden sollte. Daß es sich dabei nur darum handelt, der Angst des Auslandes vor der deutschen Kon kurrenz Vorspanndienste zu leisten, wird leider nicht überall er kannt. Allerdings ist es im Interesse einer Beruhigung der sozial politischen Verhältnisse dringend erwünscht, daß endlich durch ein neues A r b e i ts z e i t g e s e tz eine brauchbare Grundlage geschaffen wird. Bekanntlich beabsichtigt das Reichsarbeitsmini sterium, die Arbeitszeit nach französischem Muster nur in Form eines Rahmengesetzes festzulegen, während, die praktische Durch führung in den einzelnen Gewerbezweigen durch Sonderverord nungen geregelt werden soll. Daß sich auf diesem Wege die Festsetzung der wirtschaftlich notwendigen Arbeitszeit erreichen läßt, zeigt die Praxis Frankreichs. Doch kommt cs außerordent lich viel auf das Wie der Ausgestaltung und Durchführung der einzelnen Verordnungen an. - Die Ratifikation des Washingtoner Abkommens stand auch im Mittelpunkt der Verhandlungen der im Juni vorigen Jahres abgehaltenen Internationalen Arbeitskonferenz in G'enf, woran sich einige Zeit später eine wichtige Be sprechung der deutschen, englischen und französischen Arbeits minister in Bern anschloß. Es konnte nicht ausbleiben, daß von den ausländischen Arbeitnehmern, die insoweit vollkommen mit den Vertretern des Ententekapitals übereinstimmten, das Schlagwort von dem »sozialen Dumping« Deutschlands in den Vordergrund der Erörterungen gerückt wurde, sodaß es eine ver dienstvolle Tat war, als der alte Vorkämpfer für den Achtstunden tag, der Nationalökonom Lujo Brentano, auf dem inter nationalen sozialpolitischen Kongreß in Prag erklärte, daß sich die ausländischen Arbeitnehmer nicht an die deutsche, sondern an ihre eigenen Regierungen wenden möchten, damit Deutschland von dem großen Betrug des Ver sailler Vertrags befrekt werde, der nicht nur dieses und die deutschen Arbeiter Niederdrücke, sondern gleichzeitig dem Wohlstand, der Freiheit und Kultur aller zivilisierten Völker mit dem Untergang drohe. Als Barometer der allgemeinen Wirtschaftslage zeigte der Arbeitsmarkt im Berichtsjahre einen wechselvollen und im ganzen genommen wenig erfreulichen Anblick. Die Durchführung des betriebswirtschaftlich notwendigen Abbaues von Arbeitskräf ten bei Behörden, in Staats- und Privatbetrieben führte zu einem katastrophalen Anwachsen der Arbeitslosenziffer. Allerdings wurde der Tiefstand von Ende 1923, mit über 11L Millionen unterstützter Erwerbsloser allein im unbesetzten Gebiete, nicht wieder erreicht; aber doch zeitigte der Niedergang in den Schlüssel industrien, insbesondere Bergbau und Eisenindustrie, bedenkliche Folgen. Eine Besserung auf dem Arbeitsmarkt war entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung zwar im Herbst des vergangenen Jahres zu verzeichnen, bis sich bereits in der zweiten Dezember hälfte die umgekehrte Tendenz wieder geltend machte. Wenn man indessen trotz der bestehenden Schwierigkeiten mit einer weiteren Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse rechnet, wird man auch eine Besserung der Arbeitsmarktlage erwarten können. Der Erwerbslosenfürsorge erwuchsen durch die große Zahl der Arbeitslosen, die beispielsweise in Sachsen zeitweise ein Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachte, gewaltige Aufgaben. Man bemühte sich vor allem eifrig um die weitere Ausgestaltung der produktiven Erwcrbslosenfürsorge. Auch wurde der Plan einer allgemeinen Arbeitslosenversicherung, gegen den allerdings aus Kreisen der Wirtschaft erhebliche Bedenken erhoben werden muß ten, erörtert. Das Problem der Arbeitslosigkeit wird durch das Mittel der Erwerbslosenfürsorge zweifellos nur symptomatisch be kämpft. Vielmehr ist es notwendig, das Arbeitsnachweis- und B e r u s s b e r a t u n g s w e s e n weiter auszubauen, um so das übel an der Wurzel zu fassen, überall, wo qualifizierte Arbeit zu leisten ist, macht sich heute schon ein empfindlicher Mangel an geschulten Kräften bemerkbar. Hier gilt es, einzu greisen und für die Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses von qualifizierten Handwerkern und Facharbeitern Sorge zu tragen, dagegen den Zuzug zum Beruf des kaufmännischen An gestellten, soweit er nicht besondere Qualifikation erfordert, ein zudämmen. Die immer deutlicher in Erscheinung tretende Ameri- kanisierung unseres Wirtschaftslebens, d. h. die immer rationeller und unter Heranziehung aller technischen Hilfsmittel arbeitende Betriebswirtschaftspolitik führt von selbst dazu, daß die mensch liche Arbeitskraft, soweit sie der Verrichtung in der Hauptsache mechanischer Arbeiten dient, mehr und mehr entbehrlich wird. Bezweckt die Erwerbslosenfürsorge die Unterstützung bei un verschuldeter Arbeitslosigkeit, so ist es Aufgabe der Sozial versicherung, die Arbeitnehmer gegen sonstige Wechselfällc des Lebens, wie sie durch Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter hervorgerufen werden, zu schützen. Die Träger der Sozialver sicherung waren durch die Inflation in eine prekäre Lage geraten; doch ist es ihnen gelungen, allmählich wieder eine größere Lei stungsfähigkeit zu erreichen, wenn auch nur mit Hilfe von Bei trägen, die sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer außerordentlich belasten. Es fragt sich, ob nicht durch größere Sparsamkeit in organisatorischer und verwaltnngstcchnischer Beziehung Erspar nisse erzielt werden könnten, die zu einer Erhöhung der Leistungen und gleichzeitig auch zur Verminderung der Beitragsleistungen führen würden. Aufgabe der Arbeitgebervertreter in den Organen der Sozialversicherung ist es, dieser Frage ernste Aufmerksamkeit zu schenken. Die sozialpolitische Gesetzgebung des Reiches legte sich im verflossenen Berichtsjahre beträchtliche Selbstbeschrän kung auf. Es lag dies Wohl in erster Linie daran, daß andere, dringlichere Aufgaben zu lösen waren und man die innerpolitische Lage durch Kämpfe um das Arbeitszeit-, Arbeitsgerichts- und Arbeitsvcrtragsgesetz nicht noch mehr verschärfen wollte. Selbst verständlich soll dies nicht bedeuten, daß die Fortentwicklung des Arbeitsrechts gestockt hätte, da dem schon die außerordentlich rege Tätigkeit der Arbeitsrechtswissenschaft und -rechtsprechung vor beugte. Aus dem Bereiche der Rechtsprechung verdient vor allem eine Entscheidung des Reichsgerichts Hervorhebung, wonach bei Teilstrciks auch die arbeitswilligen Arbeitnehmer nicht ent lohnt zu werden brauchen. Schwierige Verhältnisse legen den Verbänden besonders große Aufgaben auf. Dementsprechend war die Tä t i g k e i t d es Arbeitgeber-Verbandes eine vielgestaltige und rege- Es konnte nicht ausbleiben, daß die Beruhigung, die zunächst all gemein mit der Wührungsstabilisierung verbunden war, sich auch auf das Berbandsleben auswirkte. Die Häufung der Tarifver handlungen, wie sie der Schlußabschnitt der Inflationszeit not-
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