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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1925
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
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bestehenden Verkehrssitte der Abschluß von Verlagsverträgen die Ausnahme bildet, in der Regel vielmehr Verträge über Urheber rechts-Abtretungen abgeschlossen werden. Das weitgehende Ent gegenkommen unserer Vertreter, namentlich auf dem umstrittenen Gebiet des Auflagebegriffes, genügte aber unseren Verhandlungs gegnern nicht. Diese haben vielmehr inzwischen schriftlich einen Gegenvorschlag vorgelegt, dessen Annahme die tatsächlich be stehende Verkehrssitte in ihr Gegenteil verwandeln und dem Ver lage einen Abschluß von Verlagsverträgen unter Voraussetzungen zumuten würde, die ihm die schwersten Schädigungen bei dem an sich schon risikovollen Verlagsgeschäft gewärtigen lassen müssen. Wir haben den Reichswirtschaftsverband bildender Künstler hier auf aufmerksam gemacht und müssen für unsere weiteren Ent schließungen abwarten, ob er bereit ist, den berechtigten Wünschen des Verlages Rechnung zu tragen. Auf dem Gebiete des internationalen Urheberrechtsschutzes sind wichtigere Vorgänge nicht eingetreten. Zu erwähnen ist, daß in Kanada seit 1. Januar 1924 die revidierte Berner Über einkunft von 1908 gilt und daß der internationale Urheberrechts schutz auf Syrien, Libanon und auf Palästina ausgedehnt wor den ist. Der erwartete und wiederholt in Aussicht gestellte Anschluß der Vereinigten Staaten von Nordamerika an die Berner Über einkunft ist noch immer nicht erfolgt. Wir möchten der Hoffnung Ausdruck geben, daß es den Anhängern der Berner Übereinkunft in den Vereinigten Staaten selbst recht bald gelingen möge, alle Widerstände, die sich dem Beitritt entgegenstellcn, zu überwinden. Mit der Sowjet-Republik Rußland und mit Argentinien werden voraussichtlich die Verhandlungen zwecks Abschlusses eines Sonderliterarvertrages mit Deutschland wieder ausgenommen werden. Pflichtexemplarzwang. Wiederholt mußten wir darauf Hinweisen, daß für die Orga nisation kaum die Möglichkeit besteht, den Zwang zur Ablieferung von Pflichtexemplaren zu beseitigen. Zweifellos handelt es sich um Rudimente aus alter Zeit, deren Berechtigung noch auf älten Kabinettsverordnungen der Einzelstaaten beruht. Diese Verord nungen bestehen aber noch zu Recht, da sie durch die Gesetzgebung sowohl im alten wie im neuen Reich übernommen worden sind. So unbillig die Sonderbclastung des Verlegers erscheinen mag und die Auffassung durchaus berechtigt ist, daß die Auffüllung der Bestände der Staats- und Universitätsbibliotheken Sache der Volksgesamtheit und nicht eines einzelnen Standes sein kann, sind doch die Bibliotheken in ihren Etats zu sehr auf die Unter stützung durch den Verlag angewiesen. Unbedingt verlangt wer den muß aber, daß die zum Bezug des Pflichtexemplars berech tigten Bibliotheken ihre Ansprüche in einer Weise durchführen, die Verärgerungen und Kränkungen ausschließt. Es darf nicht Vorkommen, daß die Anforderungen unter der Androhung er folgen, im Weigerungsfälle den Gerichtsvollzieher ins Haus zu schicken und Strafgelder einzuziehen. Ebenso muß mit aller Entschiedenheit dagegen Stellung ge nommen werden, daß einzelne Freistaaten zu der Einführung dieser antiken Einrichtung noch übergehen wollen, wie beispiels weise Sachsen. Der Verlag findet sich, wenn auch widerwillig, mit deni Bestehen in den Staaten ab, wo es sich um eine alt hergebrachte Einrichtung handelt. Mit allen Mitteln muß er sich aber dagegen wenden, im modernen Staat eine an sich derart ungerechte einseitige Abgabe neu eingeführt zu sehen. Steuergesetzgebung. Der durch die im Dezember 1923 erlassenen Steuernotver ordnungen verursachte Steuerdruck wirkte sich im Laufe des Be richtsjahres immer unerträglicher aus. Als natürliche Reaktion machte sich in allen Gewerbezweigen der immer stärker werdende Wunsch nach einer grundlegenden Steuerreform geltend. Auch der Börsenverein befaßte sich rechtzeitig mit diesen einschneiden den Fragen. Im November des vergangenen Jahres wurde erst mals eine Steuerkonferenz abgehalten, in der ein Steuerprogramm ausgestellt wurde, das den maßgebenden Stellen die Sonder- wünsche des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels vor Augen führte. Den von allen Seiten andrängcnden Wünschen konnte sich die Reichsregierung nicht länger verschließen und legte endlich nach einem im Herbst des Vorjahres begonnenen, jedoch unzu länglichen Steuerabbau eine Reihe von grundlegenden Entwürfen vor, welche die steuerlichen Verhältnisse aus längere Sicht regeln sollen. Hoffentlich gelingt es unter Mitwirkung der führenden Wirtschaftsvcrbände, ein Steuerkleid zu schaffen, das den wirt schaftlichen Bedürfnissen angepaßt ist, trotzdem aber den nun ein mal notwendigen hohen Steuerertrag liefert. Um die Interessen des Buchhandels bei den Beratungen der Steuerreform sachgemäß vertreten zu können, entschloß sich der Vorstand, einen außerordentlichen Steucrausschuß einzusetzen, der die Arbeiten der Geschäftsstelle auf steuerlichem Gebiete durch praktische Erfahrungen fördern soll. Erwähnt seien auch die Ver handlungen, die über die Auswirkungen der Jndustriebelastung für Verlagsbetriebe geführt wurden. Eisenbahn- und Postrecht. Wenn sich auch die Verkehrsverhältnisse bei Eisenbahn und Post wesentlich im Vergleich zu den Vorjahren gebessert haben und der Betrieb wieder friedensmäßig läuft, so liegen doch vieler lei Gründe zur Beanstandung vor. Insbesondere ist es die Höhe der Frachten und Gebühren, die wie alle Gewerbezweige so auch den Buchhandel aufs schwerste belasten. Der Kostenanteil, den die Versendungsspesen gerade beim Buche ausmachen, ist ganz erheblich. Soll ein Preisabbau erzielt oder wenigstens weitere Steigerung vermieden werden/so muß es gelingen, zu weiteren Ermäßigungen und zu Friedenssätzen zurückzukehren. Weder die Eisenbahnverkehrsgesellschaft noch die Post sind dazu berufen^ irgendwelche Thesaurierungspolitik auf Kosten der Volksgesamt heit zu betreiben. Die Blüte der Industrie eines Landes hängt in erster Linie mit davon ab, daß die Verkehrsinstitute nicht nur gut, sondern auch billig funktionieren. Jetzt läßt sich von Billig keit in Deutschland weder bei der Bahn noch bei der Post reden. Zwar hat die Bahn ihre Tarife im Laufe des Jahres 1924 um 25?S heruntergesetzt, während sie am 1. Oktober 1923 um 10()?Z über den Friedenssätzen standen, schon aber sollen neue Er höhungen in Aussicht sein. Vergleicht man mit den Sätzen in Deutschland diejenigen ausländischer Staaten, so zeigt sich, wie ungünstig bei uns die Verhältnisse liegen: die französischen Güter tarifsätze betragen nur 49?L, die italienischen 45?L und die bel gischen nur 38?L der deutschen Sätze. Während im Frieden die Gesamtfrachtsumme nur 7,8A des Volkseinkommens ausmachte, ist die Zahl jetzt auf 13,75?S gestiegen. Ebenso verhält cs sich mit den Postgebühren. Vor dem Kriege betrug die Gesamt- iimme der Postgebühren 750 Millionen Mark — 1,78?L des Volks einkommens, heute 1560 Millionen Mark — 6,51 A des Volks einkommens. Im einzelnen ist folgendes hervorzuheben: Unserem Bemühen, Büchern und Zeitschriften in die bevor zugte Tarifklasse 8 Aufnahme zu verschaffen, um dadurch eine Verbilligung der Beförderungskosten zu erreichen, blieb der Er- olg versagt. Mit besonderem Nachdruck wandten wir uns gegen die den Buchhandel überaus schädigende Neuregelung durch die äm 1. Juni 1924 in Kraft getretene neue Postordnung. Die Einteilung der Drucksachen in Voll- und Teildrucksachen und die unter schiedliche Gebühr von 3 und 5 Pfennig trifft den Buchhandel chwer, denn sie beseitigt die seit länger als 50 Jahren bestehende Einrichtung der verbilligten Bücherbestellung mittels Bücherzettels. Außerdem bedeutet sie für die Versendung von Reklamematerial eine erhebliche Verteuerung. Die von der Hauptversammlung 1924 angenommene Entschließung, in der die Beibehaltung der Bücher zettel zu der niedrigsten Gebühr von 3 Pfennig gefordert wurde, die wiederholten ausführlichen Begründungen des Börsenvereins 'owie die mündlichen Vorstellungen der Vertreter aus Handel und Industrie im Vcrwaltungsrat der Reichspost hatten nicht das ge wünschte Ergebnis. Die neuen Vorschriften über Drucksachen beförderung haben sich, abgesehen von der Aufhebung der Bücher-
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