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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.01.1925
- Strukturtyp
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- 1925-01-17
- Erscheinungsdatum
- 17.01.1925
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- Deutsch
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ZI 2 öörlenblatt f. d. DN»^. vv-h«tL«1. RebLktioneller Teil. 14, 17. Iarruar 1925. anderen einen Vermögcnsvvrteil zu verschaffen, so kann daneben auf Geldstrafe von mindestens 3 und höchstens 10 000 Goldmark erkannt werden. Die S t r a s v o r s ch r i s t c n auf dem Gebiete der Un fallversicherung sind in den 88 008 ff. der N.V.O. enthalten. 8 008 lautet: »Der Genossenschaftsvvrstand kann gegen Unternehmer Geldstrafen von mindestens 1 und höchstens 1000 Goldmark verhängen. 1. wenn sic auf Grund des Gesetzes oder der Satzungen Nachweise für die Beitrags- oder Prämicnbercchnung oder für die Veranlagung M -den Gefahrenklassen eingcreicht haben, die unrichtige Angaben enthalten; 2. wenn in der Betriebsanzeigc als Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebes oder des Beginnes einer Vcrsicherungspflicht ein späterer Tag angegeben ist als der, an dem der Betrieb eröffnet oder vcrsichc- rungspflichtig geworden ist, voransgesetzt. daß die Unternehmer die Angaben kannten oder den Umständen nach kennen mußten.« Es muß sich also um unrichtige Nachweise handeln, die auf Grund des Gesetzes oder der Satzung einznreichen sind. Unrichtige Angaben Über die Arbeitcrzahl und die verausgabten Lohne, die gelegentlich eines Schriftwechsels, in einer Bcschwcrdeschrift, einem Fragebogen »der mündlich, z. B. einem Ver-tranensmanne gegenüber, gemacht sind, sind nicht strafbar. Der GcnosscnschaftSvorstand kann ferner gegen Unternehmer Geld strafen von mindestens t und höchstens 1000 Goldmark verhängen, wenn sie ihren Pflichten 1. zur Anmeldung der Betriebe und Bctricbsändernngen sowie ;um Aushang in dem Betriebe. 2. zur Führung und Aufbewahrung der Lohnlisten (Lohnbücher). 3. zur Einrcichuug der Lohnnachweise und der Nachweise für die 4. zur Erfüllung der Bestimmungen der Satzung über Betriebs- etnstellung und Wechsel des Unternehmers nicht rechtzeitig Nachkommen. Ans Beschwerde gegen Straffestsetzung der Gcnosscnschaftsvor- ftände entscheidet das Oberversicherungsamt endgültig. Unternehmer oder Angestellte, die vorsätzlich Beiträge oder Prä mien ganz oder teilweise auf das- Entgelt anrechnen oder es wissentlich veranlassen, werden mit Geldstrafe von mindestens 3 und höchstens 10 000 Goldmark oder mit Haft bestraft, wenn nicht nach anderen ge setzlichen Vorschriften eine härtere Strafe verwirkt ist. Auch in der Unfallversicherung ist die Übertragung der den Unter nehmern obliegenden Pflichten auf zu bestellende Vertreter zulässig, und es gelten hinsichtlich der Straffälligkeit der Vertreter analoge Be stimmungen wie in der Krankenversicherung. Außer den im Gesetz selbst normierten Strafen kann die Satzung den Vorstand der Berufs genossenschaft ermächtigen, gegen Unternehmer oder ihre Vertreter bet Zuwiderhandlung gegen satznngsgemäßc Pflichten Geldstrafen von mindestens 1 und höchstens 1000 Goldmark zu verhängen. Daß Verstöße gegen die Unfallvcrhütnngsvorschriften mit Strafe belegt werden können, bedarf als allgemein bekannt keiner weiteren Darlegung. Schließlich sei noch daraus hingewiescn, daß eine Strafe von min destens 1 und höchstens 1000 Goldmark durch das Vcrsichcrnngsamt oerhängt werden kann, wenn ein Unternehmer sich weigert, dem legi timierten Beamten der BerufSgciiossenschaft den Zutritt zur Betricbs- stättc zu gestatten oder die Bücher und Listen vorzulcgcn. Ein gleiches gilt gegenüber den Beamten des NcichSversicherungsamtes. Die Strafvorschristen der I n valide nver sich e- r u n g finden entsprechende Anwendung, sie sind den vorstehend ge nannten ähnlich gestaltet. Leipziger Kalender. Illustriertes Jahrbuch und Chronik. Herausgegeben von Georg Merseburger 12. Jahrg. 1925. Regensburg u. Leipzig: Habbel L Naumann. 282 S. mit vielen z. Tl. farbigen Tafeln u. Abbildungen. Hlwd. Mk. 5.— Man sagt wohl nicht zu viel, wenn man 'den Leipziger Ka lender als das beliebteste Weihnachtsbuch -des gebildeten Leipzigers erklärt. Daß das so gekommen, ist das Verdienst des Herausgebers, des Herrn Verlagsbuchhändlers Georg Merse b u r g e r. Er hat es seit 100-1, als der erste Jahrgang erschien, mit großem Geschick verstanden, jeden Jahrgang dieses Kalenders so interessant und lehr reich zu gestalten, -daß er das Lieblingsbuch des Leipzigers werden -mußte. Sowohl die in die Zeit passenden Abhandlungen, Erzählungen, Gedichte usw. trafen immer den Geschmack der gebildeten Leserwelt, wie auch die zahlreichen Abbildungen stets allen eine willkommene Beigabe waren. Von einem stattlichen Stab von Mitarbeitern um geben, setzte Herr Georg Merseburger alles daran, seinen Pflegling immer interessanter, lehr- und genußreicher zu gestalten, sodaß er bald als Muster für ähnliche Veröffentlichungen in anderen Groß städten genommen wurde. Die lobenswerten Bemühungen des Herausgebers wurden auch belohnt, denn mit dem 10. Jahrgang 1913 stellte sich ein beachtenswerter Erfolg ein. Die starke Auflage war im Handumdrehen vergriffen. Dann erschien noch Jahrgang 1914, worauf leider eine 10jährige, durch den Krieg und seine Nachwehen verursachte Pause eintrat. Für 1925 liegt nun der Kalender zum 12. Mal vor, und, wie wir bestätigen können, in alter Frische und bewährter Gediegenheit, ebenso aktuell gestaltet und -mit reichem Bil derschmuck versehen wie in den besten Jahren der Vorkriegszeit. Uber 80 Aufsätze und Abbildungen werden geboten, unter letzteren -1 bunte Abbildungen »Leipziger Tore- (aus dem prächtigen Mappenwerk von Schulze-Naumann: »Die alte Stadt-, Verlag Habbel L Naumann. Negensburg und Leipzig, über das das B-bl. schon 1924, Nr. 203 be richtete), ein Drei- und ein Vierfarbendruck, sowie ein Lichtdruck. Mit ganz besonderem Nachdruck muß darauf -hingcwiesen werden, daß nicht nur kein Leipziger, sondern auch kein an der Zen trale des Buchhandels hängender auswärtiger Buchhändler sich dies mal den Kalender entgehen lassen darf, denn der Jahrgang 1025 ent hält einen sehr interessanten d u ch h a n d e l sg e s ch i ch t l i ch c n Teil. Das 400jährige Jubiläum des Börsenvereinö wirft seine Schatten voraus. Schon das voranstehende Kalendarium zeigt die Bildnisse von sechs berühmten Leipziger Buchhändlern, und der Ein leitungsartikel von dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums D> Friedrich Schulze behandelt »Das Jubiläum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler als allgemeine und als Leipziger Angelegenheit Nun wird, in Leipzig wenigstens, immer mehr bekannt wer den, warum der große, alle Länder der deutschen Zunge um fassende Verein der deutschen Buchhändler den merkwürdigen Namen »Börsenverein« hat, während er, wie viele doch wissen, gar nichts mit der »Börse« zu tun hat. Herr Geheimrat vr. Ludwig Volkmann tritt in einem Artikel »Zehn Jahre nach der Bugra« in warmen Worten für das Museum für Buch und Schrift ein, dessen Gründung und Entwicklung er schildert, dabei auch alle anderen wichtigen Ereignisse für das Buchgewerbe im letzten Jahrzehnt berührend. Die Erinnerungen des beliebten Buchhändler- Schriftstellers Julius N. Haarhaus an den bedeutenden, als liebens würdiges Original von vielen noch in -Erinnerung bewahrten Her mann Haessel sowie die Lebensschilderung des Hofrats Hermann Eredncr, eines erfolgreichen Verlegers der alten Schule, von Willi bald Keller -werden von allen Buchhändlern mit großem Genuß ge lesen werden. Auch die Bildnisse der erwähnten Personen bringen diese eigenartigen Vertreter des -Buchhandels der letzten Jahrzehnte wieder in Erinnerung. Nicht unerwähnt dürfen hier der Beitrag von Franz Adam Beyerlein bleiben, der humorvolle Erinnerungen an Hans von Weber -enthält, und die Abhandlung von Professor 9? Julius Zeitler über neuere Leipziger Buchbindekunst. Dies ist der hauptsächlichste buchhändlerische Inhalt des Kalen ders, dem sich in buntem, abwechslungsreichem Kranz eine große Zahl von Beiträgen über berühmte Leipziger, Leipziger Sittenschilderungen, Stimmungsbilder, Gedichte in Leipziger Mundart, Humoresken und Miszellen auschließen. I)r. Hermann Michel teilt Bedeutsames zur Entstehungsgeschichte der Freytagschen »Verlorenen Handschrist« mit, Or. Kurt Krebs gibt eine kurze Geschichte der Fraternität der Notarien und Literaten zu Leipzig, Prof. vr. Felix Becker schildert die Deutsche Gesellschaft in Leipzig und ihre Sammlungen, vr. mecl. Erich Ebstein läßt alte Arzte über ihren Besuch- in Leipzig sprechen und gibt das Bittgesuch eines Leipziger Arztes um Gehalts erhöhung wieder. Man möchte nicht aufhören, noch mehr solcher Rosinen aus diesem inhaltsschweren- Leipziger Weihnachts stollen -herauszupolken. Auch musikalische und theatralische Er innerungen sind in reicher Fülle vertreten, und am Schluß wird noch das »Leipziger Buchgewerbe in Vergangenheit -und Gegenwart« von Wilhelm Eule behandelt, dem ein Gedicht »Der Gutenberg« folgt /Im Anzeigenteil des Kalenders wird der Aufschwung der Leip ziger Messe seit 1914 von Paul Voß geschildert und die Darstellung durch reichen Bilderschmnck belebt. Im Vorwort wendet sich der humor- begabte Herausgeber an die Leipziger, daß sie ihren Kalender unter stützen, damit er »'nun in erneuter Dauerserie weiter -erscheine«. Seine Mahnung: »erleichtere dem Verleger die Absatznöte« möchten wir a» alle Buchhändler weitergeben, damit Herausgeber und Verleger die Lust nicht verlieren, auch künftighin die alte Buchhändl-erstadt mit einer so gediegenen Jahresgabe zu bedenken. —i.
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