V 33, 8. Februar 1924. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt s. d. Dtschll. Buchhandel. 14g7 1)98 MbeluiiMnkuoti G von Hioa von Harkou IVlit 24 ASN286iriA6n LiläbklAadon (loXl 2,5 ein) ans äsin Oocls - Dia - kilin „Oie i^ibelnnAen" von kvit^ OanA 270 8. 4'sxd. — Vornetrinoi' Oolkloinsnbsnci inir ineiii'fai'biAkln LilclnrnsciilaA von kotlao 8cIannFt Lrosck. cs. FI. 4.60. 6oi>. ca. M. 5.5o. ,Vus1an<l8pi'6i8 1 OolärrisvL — 1 8c1avv6i/.er i'ianlrsn ViS «Fu^cH ««FrSAe^Zrer V«s 16. Irls ^O. ^«ttS6^rLr 1« «-6^ l^essS 24.-0. / »4L/E//^/V VVsilsrs ^uslieserunAstellsv: Drei IVlasstsv Verlag ^..-O. Lsrliv, Drei iVlasstsn VsrlaA O. in b. Kl., ^isn, k. Volckmar, ksi^riZ, Lock, klckf & OeiinAcr O. rn. b. Kl. & <3o., LiuNßarl, unä Lückäsulscke 6ro6kuckkan3Iun^ O. klinbreir & Lo., LtuNAarl. Der erste umsaffendesystematifcheKommentar I der so wichtigen und für die Praxis schwierigen Arbeitszeit-Gesetzgebung (2) In den nächsten Tagen gelangt als Band 4 der „Bücherei des Arbeitsrechts" zur Ausgabe: Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 von Geh. Regierungsrat 0r. Syrup, "ÄL"»»manu»g° Preis gebunden etwa 4.50 M. Die neue Arbeitszeit-Verordnung, die an: 1. Januar 1924 in Kraft getreten ist, bildet kein in sich abgeschlossenes Gesetz, sondern greift einmal auf die bekannten Demobilmachungs-Verordnungen über die Arbeitszeit (Achtstundentag), sodann auf die mannigfachen Ärbeiterschutz-Bestimmungen der Gewerbeordnung zurück. Infolgedessen wird es dem Praktiker fast unmöglich, sich in diesen verschiedenen Bestimmungen ohne zuverlässigen Ratgeber zurechtzufinden. Diese Schwierigkeiten behebt als erster der vorliegende Kommentar, indem er auf Grund aller einschlägigen Gesetzesvorschriften die für die Praxis entscheidenden Fragen eingehend und systematisch beantwortet. Eine genaue Kenntnis aller dieser Bestimmungen ist deshalb besonders geboten, weil die neue Vorschrift die bürokratisch-bebördliche Re gelung in starkem Ausmaße zurücktreten läßt gegenüber Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und gegenüber dein freien Entschluß des Unternehmers, der allerdings der Nachprüfung des Strafrichters unterliegt. Eine für die Praxis ganz besonders wertvolle Beigabe ist die Behandlung der Kurzarbeit, zum ersten Male graphisch dargestellt. Der Kommentar von Präsident vr. Syrup, der ersten Fachautorität, wird für alle Arbeit geber und Arbeitnehmer, deren Vertretungen und Organisationen, sowie für alle Behörden ein unentbehrlicher Ratgeber sein und die maßgebende Grundlage zur Beurteilung und Entschei dung aller Streitfälle bieten. , . - Das Buch hat daher unbegrenzte Absatzfahtgkeit! Berlin SW 61 Verlag von Weimar Hobbing