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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1923
- Strukturtyp
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- 1923-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1923
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- Deutsch
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6698 B^rsenvlatt s. d. Dtichn. Vuchhondel Redaktioneller Teil. X» 220, 20. September 1023. Ziffernmarke unb auf 100 Mark lila. 250 000 Mark auf 500 Mark hell rot und 500 Mark ziegelrot, kleine Ziffernmarke, 125 000 Mark ans 1000 Mark rot, 25 000 Mark ans 25 Mark Landarbeiter. Außer diesen M'erdrnckinarken werden noch umfangreiche Neudrucke vorgenommen, und zivar zu 5000 Mark, 50 000 Mark, einer halben Million und einer Million. Die Ausgabe der Marken zu und 1 Million bürste sich noch etwas hinziehen. Dagegen werben die Neudrucke von 5000 und 50 000 sofort ansgcgcben. ES handelt sich um Ziffernmarken, die in den Ecken kleine Posthörner tragen. Die Ausgabe sämtlicher Marken >geschieht in solchen Mengen, das; jeder Sammleransturm darauf eine Torheit wäre. Verordnung des Reichspräsidenten zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. — Auf Grund des Artikels 48 der ReichSnerfassnug wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit lind Ordnung für das Reichsgebiet folgendes verordnet: 8 1- Wer öffentlich ober in einer Versammlung oder d u rchVer- b r e i t n n g v o n Schriften oder anderen Da r st e l l u n g e n dazu anfsordert oder ansreizt, einer Stenerpflicht oder der öffentlich lechtlichen Verpflichtung zur Leistung von Geld oder Geköeswert an das Reich, die Länber oder Gemeinden (Gemeindeverbände) nicht zu genügen oder die Durchführung der Vorschriften über diese Pflichten lauf anbere Weise zu hindern, wird, sofern nicht eine schwerere iStrafe verwirkt ist, mit Gefängnis nicht unter einem Monat und mit Geldstrafe bestraft. Das Höchstmaß der Geldstrafe ist unbeschränkt. 8 2. Wer öffentlich oder in einer Versammlung oder durch ^Verbreitung von Schriften oder anderen Darstel lungen zur Zurückhaltung von Lebens- oder Futtermitteln, die zur d'eränßernng oder Weitervcräusterung bestimmt sind, auffordert ober Iinreizt, wird, sofern nicht eine schlverere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis nicht nnter einem Monat und mit Geldstrafe bestraft. Das tdöchftwafi der Geldstrafe ist unbeschränkt. ! Als Lebens- oder Futtermittel gelten auch Erzeugnisse, aus denen Gebens- oder Futtermittel hcrgcstellt werden. I 8 3. In allen Fällen Her 88 1 und 2 kann neben der Strafe auf lsterlnst der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Ferner ist an- Inordncn, daß die Verurteilung auf Kosten der Schuldigen öffentlich Iiekanntzumachen ist. Die Bekanntmachung kann auchburch öffentlichen Anschlag erfolgen. Die Vorschriften des 8 26, Absatz 3 und 4 der Preistreiberei-Verordnung vom 13. Juli 1023, Neichsgesetzblatt, Teil I, I-eite 700, gelten entsprechend. n I 8 4 Diese Verordnung tritt mit ihrer Ankündigung in Kraft. I B c r l i n, 15. September 1923. I Der Reichspräsident, gez. E b e r t. I Der Neichsminister des Innern, gez. Sollinan n. I Der Reichskanzler, gez. Strescmann. Freiheit der Presse. — Der Verein Deutscher Zeitungs- Verleger (Herausgeber der deutschen Tageszeitungen) hat sich ver- nlaßt gesehen, folgende Erklär u n g abzugeben: In der letzten Zeit ist vielfach und von verschiedenen Ver anden derVersuch gemacht worden, unter Androhun g Ion Boykott und anderen Schädigungen bei einer Weigerung, Leitungen zur Veröffentlichung von zum Teil umfangreichen Erklä- Inngen und Artikeln im einseitigen Interesse der betreffenden Ver bände zu nötigen. Auf die gleiche Weise wird versucht, die Erörterung Icr Forderungen der Verbände unb die freie Kritik eiuzu- Ich ränken oder zu verhindern. I Deshakb sieht sich die berufene Vertretung der deutschen Zeitungen I der Erklärung veranlaßt, daß die Presse nicht bie Interessen Inzelner Bernfsklassen und ihrer Organisationen zu vertreten hat, lelmehr verpflichtet ist, Fragen wie z. B. auch Besoldungs- und »tenerfragcn oder irgendwelche wirtschaftlichen oder politischen Foröe- Ilngen und Neformvorschläge, nach Maßgabe der Interessen -des ganzen lolkcs in voller Freiheit zu besprechen, liber die Aufnahme irgend welcher Einsendungen müssen allein die zuständigen und verantwort- Ichen Leiter der Zeitungen entscheiden, die sich die Freiheit unb die Irenze der Kritik lediglich durch ihre publizistische Pflicht und die rgebenen Gesetze bestimmen lassen. Sie würden ihre Pflichten gröb- Ich verletzen, wenn sie sich durch Einwirknngsversuche, wie die hier ge milderten-, irgendwie beeinflussen ließen. I Berlin, 10. September 1923. I Verein Deutscher Zeitungs-Verleger I (Herausgeber der deutschen Tageszeitungen) E. V. Ter GoldmarkknrS. — Von Beginn des Monats an war die Ent Wicklung des Goldmarkkurses, umgcrechnet über den amtlichen Dollarkurs auf der Basis 1 Dollar — 4.20 Goldmark, wie folgt: Datum Dollarmittelkurs Wert der Goldmark September (in Berlin) Geld Brief 3. 9 700 000 2 303 750 2 315 298 4. 13 000 000 3 087 500 3 102 976 5. 20 000 000 4 760 000 4 773 819 6. 33 200 000 7 885 000 7 924 623 7. 53 000 000 12 587 500 12 650 595 10. 50 700 000 12 041 250 12 101 607 11. 66 200 000 16 722 500 15 801 310 12. 96 000 000 22 800 000 22 941 285 13. 92 400 000 21 945 000 22 055 000 14. 90 400 000 21 470 000 21 577 619 17. 132 200 000 31 397 500 31 554 881 Itberdruckte Ncichsbanknotcn von 500, 1000 und auch 100 Mark, deren Wert durch Aufdruck auf 20 Millionen erhöht worden ist, sind im Verkehr anfgetancht. Die Neichsbank macht ausdrücklich bekannt, daß keine einzige Neichsbanknote derartig durch Aufdruck aufgehöht worden ist. Es kann also keine gültige Note dieser Art im Verkehr sein. Der Leipziger Musikkongreß abgesagt. (Vgl. B'bl. Nr. 195.) Der erste Musikwissenschaftliche Kongreß der Deutschen Musikgesellschaft, der vom 15. bis 20. Oktober in Leipzig stattfinden sollte, ist infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten abgesagt worden. Die Deutsche Mnsikgesellschaft hat aber trotz aller trüben Aussichten den Plan des Kongresses, für den sich allenthalben schon ein reges Interesse kund gegeben hatte, nicht fallen -lassen. Die Gesellschaft beabsichtigt, ben Kongreß Pfingsten 1924 stattfinöen zu lassen. Der Kampf gegen die Schundliteratur. — Der Berliner Ausschuß zur Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur und des Unwesens im Kino hat sein Verzeichnis guter billiger Bücher (Klassenlcktürc. Heimlesen, Schülerbücherei, Arbeitsuuterricht) in Zusammenarbeit mit den Iugendschriften-Priifnngsausschüssen Groß-Berlins und der Pro vinz Brandenburg neu herausgegeben und wesentlich erweitert. Das Verzeichnis ist von der Geschäftsstelle, Berlin C. 2, Poststraßc 10 (Zimmer 30), zum Grundpreis von 0,01 Mk X Buchhändler-Schlüssel zahl zu beziehen. Gegen Einsendung eines mit einfachem Drucksachen porto freigemachtcn Briefumschlags werden Einzelstücke an jedermann unentgeltlich abgegeben. Schußkartcll der notleidenden Kulturschicht Deutschlands. Zahl reiche Verbände der freien geistigen Berufe und verwandter Vereini gungen haben sich zu einem Schutzkartell der notleidenden Kultur schicht Deutschlands znsammengeschlossen. Das Schntzkartell will der drohenden Verelendung -des gebildeten deutschen Mittelstandes ent gegenwirken, den Wert, die Not und das Lebensrecht dieser Volks schicht vor dem In- und Ausland eindringlich Nachweisen. Zum Vor sitzenden wurde gewählt Neichstagsabgeorducter vr. Otto-Everling. Kulturbeihilfcn. — Der Ncichsrat genehmigte Richtlinien über die Verteilung der Beihilfen zur Behebung kultureller Notstände. Es handelt sich diesmal nur noch um die Verteilung der im Etat des Ministeriums des Innern vorgesehenen Beihilfen an kulturelle und gemeinnützige Vereinigungen, nachdem über die Verteilung an die NcligionsqG'esellschaften und an die Studentische Wirtschaftshilfe be reits eine Einigung zwischen Rcichsvat und Regierung erzielt worden war. In erster Linie sollen die Vereinigungen berücksichtigt werden, die sich dem f r e i -e n V o l k s b i l d n n g s w c s e n widmen, also Volksbüchereien, Volkshochschulen, künstlerische Veranstaltungen. Von den zur Verfügung stehenden Summen der einmaligen Beihilfe werden 65 v. H. den Ländern und 45 v. H. dem Reiche überwiesen. Wahrnthmung literarischer Interessen in Griechenland. Nach einer Mitteilung der deutschen Gesandtschaft in Athen hat sich die Grie chische Gesellschaft für Vertretung wirtschaftlicher Interessen in Athen erboten, bie Interessen der deutschen Schriftsteller und Künstler -auf dem Gebiete des Schutzes des literarischen und künstlerischen Eigen tums in Griechenland zu übernehmen. Bei den nahen Beziehungen der in der Griechischeil Gesellschaft vereinigten Personen zur gegen wärtigen griechischen Negierung hält die Gesandtschaft die genannte Ge sellschaft für geeignet, bie Vertretung dieser deutschen Interessen zu übernehmen.
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