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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1920
- Strukturtyp
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- Band
- 1920-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1920
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Fachwissenschaft. Beim wissenschaftlichen Verlag hat das Ge schäft aber sicherlich die Note I» gehabt, obwohl ich von wissen schaftlichen Lehrbüchern jetzt sicherlich das 20- bis ZOfache absetze. Das Geschäft hat sich dann unter meiner Führung ganz umge stellt; es ist mir unter großen persönlichen Opfern gelungen, den Umsatz wesentlich zu heben. Im Kriege habe auch ich mich umstellen müssen, nicht zu meinem Schaden, auch nicht in den Augen des alten Stamm-Publikums, soweit es noch Bücher kauft, und cs würde für mich ein Unding sein, jetzt den Betrieb zurück zuschrauben und mich nur noch auf Spezialgebiete zu beschrän ken; es würde dabei auch jede Existenzmöglichkeit schwinden, selbst wenn der Verlag mir 50"/» und mehr gäbe unter der Vor aussetzung, daß ich fortan nur streng wissenschaftliche Bücher führe. Schlecht gefahren ist der wissenschaftliche Verlag bei der Umstellung meines Betriebs nicht; es wird mindestens von wis senschaftlicher Literatur das Dreifache umgesetzt, wie zu Zeiten meines Vorgängers der Umfang seines ganzen Geschäfts betrug. Daß der Verlag berechtigt ist, eine Auswahl aus seiner Kundschaft zu treffen, ist unanfechtbar, in meinem kleinen Verlage scheide ich auch und sende meine Neuigkeiten durchaus nicht an jeden, der sie verlangt, denn in Kommission verlangt vorzugs weise der Sortimenter, der absolut keine Verwendung für das Werk hat; man hüte sich aber, zu verallgemeinern. Geht man vorsichtig vor und Prüft gewissenhaft, so kann man auch ruhig die Thesen des Herm Marcus zu den seinen machen; ein großer Teil der größeren, wirklichen Sortimenter wird, vorausgesetzt, daß reelle Grundlagen geschaffen werden, denselben zustimmen können. Vor allem möchte ich aber meinen sämtlichen Kollegen zu- rufen: mehr Verständnis und mehr Lust zum Zusammenarbeiten! Jetzt stehen sich beide Stände als feindliche Brüder gegenüber, die manchmal nicht zusammenkommen wollen, und die nur be strebt zu sein scheinen, die Organisation des Börsenvereins, die sie groß gemacht hat, zu zerschlagen und zum alten Eisen zu werfen. Dem Verlag möchte ich zum Schluß noch etwas zu bedenken geben: er glaube nicht mit seinen Vorschlägen einen Keil zwischen die Sortimenter zu treiben; wir sind einig geworden, stehen zu sammen, bleiben zusammen und fechten Schulter an Schulter; ertönt der Ruf: Gefahr in Sicht!, so werden alle, soweit sie der großen Organisation angehören, an die Schranken eilen und sich zum Kampfe rüsten. Wir sind aber auch Vernunstgründen zu gängig und zur Mitarbeit bereit, wenn wir sehen, daß es zum Wohl und zur Gesundung des Buchhandels durchaus nötig ist. I. H. Eckardt. Der Preisabbau des Börsenvereins und des Deutschen Verleger-Vereins. Die Mitglieder des Börsenvereins und insbesondere des Deutschen Verleger-Vereins werden in diesen Tagen vor die schwierige Wahl gestellt, ob sie dem Preisabbau des Börsen vereins, wie er in der Bekanntmachung vom 17. Juli veröf fentlicht wurde, zustimmen, oder ob sie dem Deutschen Verleger- Verein, der einen rascheren Abbau des Teuecungszuschlags for dert, Gefolgschaft leisten wollen. Zunächst muß man unterscheiden zwischen der Frage der Taktik des Vorgehens beider Vereins vorstände und dem sachlichen Inhalt der beiden Abbau vorschläge. über die erste Frage kann ich mich hier nicht äußern; das ist Sache derer, die selbst an den Verhandlungen teilgenom men haben. Ich glaube aber, daß die zweite Frage die weitaus wichtigere ist, ja, daß wir Außenstehenden eigentlich nur sie allein zu prüfen haben, um darnach unsere Entscheidung zu treffen. Die bisher bekanntgewordenen Erklärungen einzelner Kreisver eine und Gruppen scheinen mir zu sehr von Gefühlsmomenten beherrscht zu sein und die sachlichen Gesichtspunkte außer Acht gelassen zu haben. Im Nachstehenden will ich versuchen, die beiden Fassungen des Abbaus der Notstandsordnung einer in haltlichen Prüfung zu unterziehen, ohne Voreingenommenheit, nur im Hinblick Ms die sich daraus ergebenden Folgerungen. Ich würde die Feder sofort wieder aus der Hand legen, wenn ich 1v2t fürchten müßte, meinen Versuch anders als aus ehrlicher Über zeugung geboren gewertet zu sehen. Die Fassung des Börsen Vereins gipfelt in der Bestimmung des Absatzes 1», ergänzt durch Absatz 4, wonach alle nach dem 17. Juli 1920 erschienenen Gegenstände des Buch handels mit einem Teuerungszuschlag von 207« belegt werden müssen, sofern sie nicht mit mindestens 35°/» rabattiert sind. Desgleichen bleiben alle vor diesem Zeitpunkte erschienenen Bü cher, einerlei, ob sie hoch oder niedrig rabattiert sind, ob sie einen hohen oder niederen Verkaufspreis haben, dem bisherigen Teuerungszuschlag von 20"/» unterworfen. Die unter 1 2 und 3 genannten Ausnahmen spielen bei der Beurteilung keine entscheidende Rolle und können daher außer Betracht gelassen werden. Die Entstehung des Absatzes 1b ist mir nicht bekannt; der hier zugrunde liegende Gedankengang ist jedenfalls für dm Uneingeweihten nicht ohne weiteres verständlich. Um die Wirkung der Bestimmung des Absatzes 1» ins rechte Licht zu setzen, möchte ich ein Zahlenbeispiel vorlegen. Ein neu erscheinendes Werk mit einem Ladenpreis von ^ 30 — wird zu diesem Preise von ^ 30.— verkauft, wenn der normale Barpreis für ein einzelnes Exemplar ^ 19.50 oder weniger be trägt. Es mutz zu einem Preise von 36.— verkauft werden, wenn es zu ^ 20.— (33^7°), zu ^ 21.— (307°) oder zu ^ 22.50 (257°) bar vom Verleger geliefert wird. Ich will ein mal außer Betracht lassen, daß die Lieferungsbedingungen des Verlegers in zahlreichen Fällen für die einzelnen Sortimenter verschieden sind, und daß aus diesem Grunde der eine Sorti menter das Buch unter Umständen mit dem gleichen Recht zu 36.— verkaufen muß, wie es sein Nachbar zu ^ 30.— ab geben darf. Vielmehr möchte ich darauf Hinweisen, daß der jenige Verlag, der keine vollen 35°/° Rabatt zu gewähren in der Lage ist, durch das Diktat eines Teuerungszuschlags bestraft wird, der im ersten Fall dem elffachen, im zweiten Fall dem dreifachen und im dritten Fall dem doppelten Betrag der Rabattdifferenz gleichkommt. Die Verteidiger dieses Abbau vorschlags werden einwenden, daß es dem Verleger freistehk, den Ladenpreis so weit zu erhöhen, daß die Gewährung eines Ra batts von 357° ermöglicht wird. Dem ist gegenüberzuhaltm, daß dem Verleger bei der heutigen wirtschaftlichen Lage in hohem Maße daran gelegen sein muß, einen niedrigen Laden preis festzusetzen, und daß, selbst wenn er von sich aus zur An setzung eines höheren Ladenpreises geneigt wäre, er in den meisten Fällen von seiten des Autors einen starken Widerstand zu gewärtigen haben wird; nicht davon zu reden, daß in den Fällen, in denen die Honorierung des Autors prozentual vom Ladenpreis bemessen ist, der Ladenpreis durch diesen Faktor noch weiter gesteigert würde. Für den wissenschaftlichen und wahr scheinlich auch für einen Teil des schönwissenschaftlichen Ver lags dürfte daher diese Preissteigerung kaum allgemein durchge führt werden können. Die nicht hinwegzuleugnende Wirkung des Absatzes 1 a be deutet nach dem oben Gesagten eine Spaltung des Verlags, und zwar einmal in solche Verleger, die der Eigenart ihrer Produktion entsprechend schon bisher mindestens 357° Rabatt gewährt ha ben bzw. in der Lage sind, ihre Neuerscheinungen ohne Schwie rigkeit mit einem Rabatt von 357° zu kalkulieren. Denen stehen gegenüber die übrigen Verlage, deren Eigenart die Erhöhung der Ladenpreise in dem zu einer Rabattierung von 357° notwendigen Ausmaß verbietet. In der Tat sind die letzteren ganz bedeutend im Nachteil, denn ihre Verlagserzeugnisse müssen vom Sortiment, und bei direkten Lieferungen von ihnen selbst, mit einem Zuschlag von 207° verkauft werden — eine Ver ordnung, die nach den obigen Ausführungen schlechthin den Charakter einer S tr a fm aß r e g e l trägt. Am augenschein lichsten wird diese ungleiche Behandlung der verschiedenen Ver legergruppen, wenn man die Produktion von Verlegern mit vor wiegend großen und teuren Verlagsobjekten sich vergegenwärtigt. Ein größeres Werk mit einem Ladenpreise von ^ 500.— z. B., das einzeln zu ^ 350.— netto abgegeben wird, muß mit .F 100.— Aufschlag verkauft werden! Ist dies wirklich die Ab sicht des Urhebers des »Abbaues«?
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