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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1920
- Strukturtyp
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- 1920-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1920
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- Deutsch
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rMsendlalt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 193, 28. August 1920. Ei«« Bild a»s Sowjet-Rußland. — Die »Petrogradskaja Pravba« vom 24. Juni meldet: »Demnächst findet in Petrograd ein .Karne val öes Buches* statt. An dieser Festlichkeit werden die Kinder und Schiller der Arbeitsschulen teilnehmen. Das Fest wird durch einen großen Umzug eröffnet werden, der die verschiedenen Epochen aus der Geschichte der Buchdruckerkunst und Szenen aus dein Leben und den Werken der russischen Schriftsteller von Lomonossov bis Gorkis dar stellt. Im Festzug werden sich geschmückte Wagen mit Musterbüchc- reien und Musterlesezimmern befinden. An dem .Karneval des Bu ches* rverden alle Rayonkvmitees, die Kinosektion, das Haus der Schriftsteller, das fliegende Theater, die Abteilung für darstellende Kunst u. a. teilnehmend. Preise er diese Bücher ins Ausland abgeben will, und ob er über haupt auf den Preis dabei Wert legt oder auf das ideelle Moment der Verbreitung deutschen Geistes draußen, in Verfolg von Absichten, die vielleicht heute noch nicht begriffen werden, die aber in zwanzig Jahren ihre gute Wirkung längst gezeigt haben werden. Auf der andern Seite dann die wissenschaftlichen Bücher als Objekte der »Selbstblockade« (um «nit Herrn Prof. Bernhard zu reden). — Also: man schaffe Ab stufungen, man schere nicht alles über einen Kamm, man lasse nicht die Verleger von Belletristik für die Verleger wissenschaftlicher Bücher (auch wenn es theologische sind) mitbluten. A. Brinttzer t. Fa. Hoffman» L Campe. Unterliegt die dem Lehrling gewährte Vergütung dem Steuerab zug? — Die Frage ist zu bejahen. Es kann zweifelhaft sein, ob der Lehrvertrag als Arbeitsvertrag aufzufassen ist. Immerhin wird man die dem Lehrling gewährte Vergütung als ein Entgelt für die Dienst leistungen anzusehen haben, die der Lehrling, wenn auch in noch so be schränktem Umfange, seinem Lehrherrn leistet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Lehrling das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In diesem Falle ist von dem Steuerabzug abzusehen. Beschlagnahmte Druckschrift. — Auf Antrag des Oberstaats anwalts beim Landgericht I in Berlin wird die Nr. 29 der »F re u n d- schüft« gemäß 184», 41,42 Strafgesetzbuchs, 94,98 Strafprozeßord nung beschlagnahmt. Die genannte Nr. 29 ist in ihrem ganzen Umfange als eine unzüchtige Schrift anznsehen, da sie der Verherr lichung des gleichgeschlechtlichen Verkehrs zwischen Männern dient. Im Inseratenteil finden sich ferner zahlreiche Annoncen, die der För derung dieses Verkehrs dienen, sowie Ankündigungen sogenannter »Privatdrucke«, das heißt unzüchtiger Schriften. 126 6 3877/20. Berlin, 4. 8. 1920. Das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 126. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 6459 vom 24. 8. 20.) Personalnachrichten. Ernst Kuhn ft. — Im Alter von 74 Jahren ist in München der bedeutende Sprachforscher Prof. vr. Ernst Kuhn, der mehr als 40 Jahre lang das Ordinariat für arische Philologie an der Mün chener Universität innchatte und 20 Jahre lang der Sekretär der histo risch-philosophischen Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaf ten war, gestorben. Der ausgezeichnete Sprachforscher, ein geborener Berliner, begann seine akademische Laufbahn im Jahre 1871 als Pri vatdozent in Halle a. S., war dann in Leipzig und Heidelberg als Hochschullehrer tätig, bis im Dezember 1876 seine Ernennung zum ordentlichen Professor in München erfolgte. 1903/04 bekleidete er das Nektoramt der Münchener Hochschule. Der Gelehrte war Mitheraus geber der von seinem Vater gegründeten »Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung« und des »Grundrisses der iranischen Philologie«. Seine Untersuchungen zur Pali-Grammatik sind grundlegend gewor den. Vor allem hat Kuhn die Sprachverhältnisse Hintcrindiens aufge hellt und in seiner kulturhistorischen Untersuchung »Barlaam und Josaphat« die Beziehungen zwischen buddhistischer und christlicher Le gende gezogen. Sprechsaal. rvhne Verantwortung der Redaktion: ieboch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.« Jur Auslandverkaufsordnung. Eine bemerkenswerte Einschränkung. Im Sprechsaal Nr. 183 spricht Herr vr. Ruprecht lediglich vom wissenschaftlichen Buch und der Valutaorduung, nicht mehr, wie bisher, voin deutschen Buch überhaupt. Und mit dieser Ein schränkung kann man es schon eher gelten lassen, jedenfalls ist es Sache der Verleger wissenschaftlicher Bücher, dazu Stellung zu nehmen. Das Bedauerliche an der Valutaorduung war bisher nur, daß sie sich nicht bloß auf theologische Bücher erstreckte, die wir ja gern im Inland behalten, sondern auf sämtliche Bücher, und daß ! der Verleger von Belletristik sehr schwer unter der Stockung,! die die Valutaordnung zur Folge hatte — haben muhte, leidet.! Warum macht man deshalb keine Differenzierung? Auf der einen! Seite die Belletristik — die erzählende, unterhaltende, all-j gemeinverständlich-wissenschaftliche Literatur: die sollte man un-i geschoren lassen und es dem Verleger anheimstellen, zu welchem! „Ein alter Trick in neuer Auflage.« Auf den unter dieser Überschrift iin »Sprechsaal« des Bbl. Nr. 169 er schienenen Artikel erwidern wir: Die ausgesprochene Verdächtigung müs sen «vir auf das schärfste zurückweisen und erklären, daß es weder der Verlag noch der Schriftsteller nötig hat, derartige Manipulationen vorzunehmen. Das Werk »Strelow: Chrestos« empfiehlt sich selbst. Es ist in Cassel scheinbar nicht bekannt, wie hoch augenblicklich Reise kosten siird, um eine Kunstreise durch ganz Deutschland, wie sich der Herr Einsender ausdrückt, auf Konto Propaganda zu setzen, und dies noch für eine Luxusausgabe, die nur in 200 Exenrplaren erschienen ist. Es handelt sich offenbar um die Schikane eines unserer früheren An gestellten. In dieser Hinsicht untersuchen wir augenblicklich den Fall und iverden später über das Ergebnis berichten. Berlagsanstalt für Geschichtsliteratur. Berlin. Verpackungsberechnung eines Verlegers. Ein Berliner Verlag hat eine sehr einfache und einträgliche Ber- packungsberechnung bei sich eingeführt. Er rechnet für Verpackung g«/o vom Fakturenbetrag. So kam es, daß bei einem Fakturbetrag von 940 für 100 Exemplare eines Buches, die in vier Postpaketen gesandt wurden, 28.20 für Verpackung berechnet wurden, also für 1 Paket ^ 7.05. Für ein Kreuzband, enthaltend 5 Exemplare, wurde 1.40 Verpackung angesetzt usw. Natürlich haben wir diese Be rechnung nicht anerkannt und entsprechend gekürzt. Was sagt aber der Verlegerverein zu einer solchen Verteuerung der Bücher? boblcnz, August 1920. W. Groos Hofbuchh- Freiexemplare von Schulbüchern. Der Bücherbettel blüht selbst in dieser auch für Verleger schweren Zeit nach wie vor. Obgleich die Lehrer der höheren Lehranstalten nach dem Prenß. Besoldungsgesetz jetzt ein festes Einkommen bis 24 000 ^ beziehen, scheuen sie sich dennoch nicht, die Verleger fortwährend um Freiexem plare anzugchen. Daß das Papier den fünfzehnfachen Preis gegen früher hat, der Druck das Zehnfache kostet und der Einband sechsmal teurer geworden ist, scheinen diese Herren nicht zu missen. Von den Porto- und Betriebskosten sei ganz abgesehen. Manche Lehrer schrei ben sogar ganz offen, daß sie von der Lieferung eines Freiexemplars es abhängig machen, ein beivährtes Lehrbuch, das in 250 Tausend Exemplaren Verbreitung gefunden hat, ihren Schülern zur Anschaf fung zu empfehlen. Welchen Respekt muß man da vor den Kellnern haben, die nach Erlangung einer ausreichenden Entlohnung die Annahme von Trink geldern ablehnen I Auch wäre zu berücksichtigen, daß das gerade nicht auf Rosen ge bettete Sortiment durch die Verabfolgung von Freiexemplaren an Lehrer andauernd geschädigt wird. Die vielerlei Abgaben, die jeder Verleger ohnehin gegenwärtig zu entrichten hat, sollten doch genügend Veranlassung sein, die Abschaffung der Freiexemplare an Lehrer end lich ernstlich in Erwägung zu ziehen. M. Charlottenburger Schnittmuster-Vertrieb. Infolge der Anfrage in« Bbl. Nr. 158 haben sich bereits verschie dene Kollegen gefunden, die ebenfalls keine Erfolge «nit den« Schnitt muster-Vertrieb erzielt haben, jetzt aber von der Firma Jul. Rind L Co. verklagt werden sollen, wenn sie nicht zahlen. Zwecks gemein samer Abwehr der Klagen wäre ein Znfanimenschlnß aller in ihre» Erwartungen enttäuschten Firmen erwünscht, die sich bei der Unter zeichneten Firma melden wollen. Verden a. Aller. König's Buchhandlung. Verantwort!. Red. i. B.! Richard A l b c r t i. — Verlag: Der Börsen verein de? Deutsche» Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2S sBuchhändlerhauS«.
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