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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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viirsmblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X° 193, 28. August 1920. > >..>_!. unter Berücksichtigung der bcsvnderen Verhältnisse im Buchhandel äußerst schwierig war, ein für die Angestelltenschaft und ihre Organi- satwncii befriedigendes Resultat zu erzielen. Obgleich das heute der Angestelltenschaft dargclcgte Ergebnis der Tarifvcrhandlungen in vielen Punkten mehr oder weniger von den Wünschen und den auf- gestellte» Forderungen der Angestelltenschaft abweicht, erklären sich die versammelten Angestellten des Leipziger Buchhandels mit dem Ab schluß des Tarifs einverstanden.« Nach den tariflichen Vereinbarungen erhalten die Angestellten für die Monate Mai und Juni eine Entschädigung von 50'/» ihres im Monat Juli bezogenen Monatsgehaltes. Ab 1. August tritt der Tarif in Kraft, der 40'js, Zuschlag auf die im Februar gezahlten Gehälter Vorsicht. Die Klassen 0 bis L (Verlag und Sortiment) werden weiter gestaffelt, und zwar für Unverheiratete bis zum 27. Lebensjahre und für Verheiratete bis zum 29. Le bensjahre. Für jedes Jahr tritt eine Erhöhung von 25 ein. Ter Urlaub wird im Sinne des Schiedsspruchs geregelt. Die dreijährige Lehrzeit wird in allen Zweigen des Buchhandels einge führt. (Leipz. Neueste Nachr.) Johannes Fastcnrath-Stistung zum Besten Deutscher Schriftsteller. — Der am 18. März 1908 zu Köln a. Rh. verstorbene Schriftsteller Hofrat Or. Johannes Fastenrath hat letztwillig eine Summe von 800000 zu einer Stiftung bestimmt, aus deren Zinsen alljährlich Schriftstellern und Schriftstellerinnen, die sich mit Arbeiten in deut scher Sprache auf dem Gebiete der schönen Literatur ausgezeichnet haben, ohiie Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, religiöse, soziale oder politische Richtung unterstützt und vor allem starke literarische Talente gefördert werden sollen. Es wird noch besonders darauf hingewicscn, das) die Fastcnrath-Stiftung nicht den Zweck hat, Gelöuntersttttzungcn zu ge währen, sondern daß sie ihre Einkünfte stiftungsgemäß zu Ehrengaben an hervorragende Talente verwenden muß. Die Stiftung hat ihren Sitz zu Köln a. Nh. und wird verwaltet durch einen ehrenamtlich tätigen Stiftüngsrat. Bewerbungen um die Stiftungsgabcn sind unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes bis spätestens Sen 1. Oktober dieses Jahres an den Vorsitzenden des Stiftungsrates unter der Auf schrift: »An den Oberbürgermeister, Köln a. Rh., Rathaus, bctr. Fasten rath-Stiftung« einzureichen. Die Entscheidung wird satznngsgemäß Anfang Mai 1921 getroffen werden. Es wird den Bewerbern anheim gestellt, ihren Gesuchen diejenigen Unterlagen (Bücher, Zeugnisse in Abschrift usw.) bcizulcgen, die sie zu einer Begründung des Gesuches für notwendig erachten. Die Unterlagen werden später zurückgesanöt. Die Bücher sind ausgeschnitten einzusenden. Die Satzungen der Stif tung können vom Oberbürgermeisteramt Köln a. Nh. kostenlos be zogen werden. Lehrmittelbund zur Wahrung der Interessen der Deutschen Lehr- mittelfabrikante», Lehrmittelverleger und Lehrmittclhändlcr, Sil; Leip zig. — Uber die bisherige und künftige Tätigkeit des Vorstandes dieses neuen Vereins sendet uns dieser folgenden Bericht: In der Donnerstag, den 4. März 1920, in Leipzig stattgefundenen ersten Generalversammlung unseres Bundes wurden die allen Mit gliedern im Entwurf vorher zugegangencn Satzungen einstimmig ge nehmigt. Die Eintragung des Bundes in das Vcreinsrcgister ist in zwischen erfolgt. — Der Vorstand setzt sich auf Grund der vorgenom menen Wahlen gegenwärtig aus folgenden Herren zusammen: 1. Vorsitzender: Herr Felix von Brcssensöorf; 2. Vorsitzender: Herr Kommerzienrat Adolf Richter; 1. Schriftführer: Herr Rudolf Schick; 2. Schriftführer: Herr Walther Martini; 1. Schatzmeister: Herr Gustav Nietzsche!; S. Schatzmeister: Herr Walther Wilöenhain; Ausschußmitglieder: Die Herren Otto Maas-Halle, Max Nockcn- stein-Bcrlin, Marcus Sommer-Sonneberg, W. Keller-Stuttgart, H. Buchholö-München; wissenschaftlicher Hilfsarbeiter: Herr Fritz Horn, stuck, rer. pol. et jur. Die Mitgliederzahl des Ausschusses soll im Bedarfsfälle, vor allem bei Anschluß weiterer Lehrmittelgruppen, entsprechend erweitert werden. Wegen der Errichtung einer Auhenhandelsnebenstelle für die deutsche Lehrmittel-Industrie in Leipzig hat sich der Vorstand mit dem Neichswirtschafts-Ministerium in Verbindung gesetzt, dessen endgül tige Stellungnahme zu den von uns gemachten Anregungen noch aus steht. Ferner wandte sich der Vorstand auch an den Vertreter des Buchhandels im Neichswirtschaftsrat mit der Bitte, die Interessen unserer Industrie dort wahrzunehmen. Außerdem haben wir vor bereitende Besprechungen wegen der Teilnahme der deutschen Lehr mittel-Verleger an der Frankfurter Messe bzw. der dort geplanten Lehrmittel-Ausstellung abgehaltcn. Die Leitung dieser Ausstellung liegt in den Händen der Firma Koehler L Volckmar A.-G., Lehrmittel- Abteilung, Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder heute schon, so weit sie sich an dieser Ausstellung zu beteiligen beabsichtigen, sich an die vorgenannte Firma zu wenden. Schließlich haben wir mit einer großen Zahl führender deutscher Lehrcrvereine Fühlung genommen, um uns deren Unterstützung bei unseren Eingaben an die Reichsregie- rnng und die einzelnen Bundesstaaten wegen der Bereitstellung größe rer Mittel für die Anschaffung von Lehrmitteln zu sichern. Wir beabsichtigen, in den nächsten Wochen ein Flugblatt des Deut schen Lehrmittelbundes herauszngeben, das die Öffentlichkeit über die Ursachen der Verteuerung der Lehrmittel aufklären soll. Dieses Flug blatt stellen wir unseren Mitgliedern gegen eine angemessene Ent schädigung in beliebiger Anzahl zur Verfügung. Wir bitten um Mit teilung, wieviel Exemplare von den einzelnen Firmen gewünscht wer den. Es wird gebeten, dieses Flugblatt insbesondere in den Schnl- kreisen zu verbreiten. — Ein Aufsatz über Preisbildung in der deut schen Lehrmittel-Industrie ist in Vorbereitung und gelangt in dem nächsten Heft des »Schulwarts« zum Abdruck. — Weiterhin plant der Vorstand, Wanderausstellungen in Verbindung mit Vorträgen von Fachleuten der Lehrmittelbranche abhaltcn zu lassen, ebenso ist die Veranstaltung einer Sonderausstellung der Lehrmittel-Industrie aus der Leipziger Messe geplant. Mit der Aufstellung einer schwarzen Liste schlecht beleumundeter Reisender, Vertreter und Abnehmer der Lehrmittelbranche soll jetzt begonnen werden. Wir bitten unsere Mitglieder, uns Namen und Adressen der Personen mitzutcilen, mit denen sic schlechte Erfahrun gen gemacht haben; diese Liste wird von Fall zu Fall den Mitgliedern als streng vertrauliche Information zugchcn. Am Mittwoch, den 1. September 1920, nachmittags pünktlich 4 Uhr» findet im Rockezimmer des »Lehrervercinshauses«, Leipzig. Kramer straße 4, eine außerordentliche Generalversammlung statt. Die Druckpapierkontingcuticrung vor dem Landgericht. — Vor der 2. Zivilkammer des Berliner Landgerichts III wurde kürzlich in mehr stündiger Verhandlung ein erbitterter Kampf um die Freigabe von Druckpapier ausgefochtcn. Nach einem Bericht der »Tägl. Rundschau« lag folgender Sachverhalt vor: Der Schriftsteller Adolf Brand, der seinerzeit nach Beendigung des Eulenburg-Prozesses wegen Beleidi gung des Fürsten v. Bülow zu 1Z4 Jahren Gefängnis verurteilt wor den ist und die Zeitschrift »Der Eigene« herausgibt, die sich für die Aufhebung des Z 175 des Strafgesetzbuches einsctzt, klagt wegen deS Maßes des ihm zugewiesenen Papiers. Der klägcrische Anwalt vr. Schweitzer behauptete im Verlauf seines Plaidoycrs !m Aufträge sei nes Klienten, daß die Wirtschaftsstelle sich bei Ser Papicrzuteilung von politischen und persönlichen Motiven leiten lasse. Vor der Re volution seien die sozialdemokratischen Blätter benachteiligt war- den, und nach dem AuSbrnch habe man das Mäntelchen nach dem Winde gehängt und die sozialdemokratisch-unabhängige Presse bevor zugt. Auch einige dentschnationale Blätter, die gegen den Kultus- minister polemisierten, seien bei der Papicrverteilung derart benach teiligt worden, daß die Angelegenheit schließlich znm Gegenstand einer kleinen Anfrage im Reichstag gemacht worden sei. Der Kläger sei ! ferner in der Lage, eidesstattliche Versicherungen dafür beizubringen, daß man durch freundschaftliche und gute Beziehungen zur Wirtschafts- stclle Druckpapier in Hülle und Fülle bekommen könnte. Verschie dene Leute hätten dem Kläger mit Hinweis auf ihre guten Beziehun gen erklärt, sie verständen nicht, warum er den »Eigenen« nicht weiter erscheinen lasse. Es stände ihnen so viel Druckpapier zur Verfügung, daß sogar mit Wissen der Wirtschaftsstelle die »Note Fahne«, die da mals beschlagnahmt war, in einer Gcheimdruckcrei gedruckt werden könne. Nach mehrstündiger Verhandlung beschloß das Gericht, den An trag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Kosten des Klägers zurückzuweisen. Muß der Arbeitgeber für den in die Arbeitszeit fallenden Jortbil- dungsschnlunterricht Lohn zahlen? (Urteil des Gcwerbegerichts Ham burg vom 8. Oktober 1919.) — Nach der Verordnung vom 28. Novem ber 1918 hat die Zeit des pflichtgemäßen Fortbildungsschnlbesuchcs der Lehrlinge als Arbeitszeit zu gelten. Hieraus folgt aber nicht, daß der Arbeitgeber dem Lehrling, wenn der Unterricht in die Arbeitszeit fällt, für diese den vollen Lohn zahlen muß. Das Gewerbegericht Hamburg beschäftigte ein Fall, wo ein Maschinenbau-Lehrling die staatliche Ge werbeschule besuchte, deren Unterricht im August 1919 so gelegt wurde, daß er in die achtstündige Arbeitszeit fiel. Dem Arbeitgeber ging hier durch ein Sechstel der Arbeitszeit verloren, und er machte dem Lehr ling einen entsprechenden Abzug am Lohn. Dieser erhob Klage auf Feststellung, daß der Arbeitgeber hierzu nicht berechtigt sei, wurde aber aus den folgenden. Gründen abgewiesen: Daß nach Geist und Zweck der Verordnung vom 23. November 1918 die Zeit pflichtgeinäßen Fortbildungsschulbesuches auf die ge- 1018
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