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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1920
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- Deutsch
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In diesem Falle ist es aber unmöglich, den Kauf der in die wie dringend nötig möglichst eingehende Berechnungen sini^ Genossenschaft eingehenden Firmen zu einem Teile mit Anteil, scheinen zu begleichen. Es ist dann also das gesamte Genossen schafts-Kapital von den Genossen aufzubringen. Eine genaue um zu dem ganzen Fragenkomplex Stellung nehmen zu können. Tie Schaffung einer einheitlichen Abrechnungsstelle für den gan zen an der Genossenschaft beteiligten Buchhandel ist durchaus Kalkulation erst kann ergeben, ob dies überhaupt möglich ist, zu begrüßen, besonders da sie eine Fortentwicklung des betref- oder ob etwa die dann von jedem Genossen aufzubringende senden Geschäftszweiges der Kommissionäre darstellt. Aus diesem Summe die Kräfte einzelner Firmen überstiege, besonders da ja Grunde sind ja auch Abrechnung und Kreditgewährung als zu- Haftung in Höhe der doppelten Beteiligungssumme verlangt,sammengehörige, untrennbare Aufgaben der Bank gedacht. Ob wird l aber in diesem Falle die Annahme (Bbl. S. 404 u. 863) berech- Weiter ist in diesem Falle zu beachten, daß dann alle Firmen tigt ist, die Bank bedürfe nicht viel eigenen Kapitals, erscheint fast gleichmäßig beteiligt sind, daß also das Risiko für evtl. ^ mir zweifelhaft. Herr Voigtländer meint, daß die einzuzahlenden Zinsausfall für jeden Genossen annähernd das gleiche ist — ! Guthaben (3000 ^ Pro Verleger, 1500 Pro Sortimenter) in aber nur numerisch, denn tatsächlich würde ein Verlust natürlich Höhe von insgesamt 19,5 Millionen Mark genügen würden, um sehr verschieden wirken, je nach mehr oder minder großer Kapital-, den Sortimentern Kommissionär-Kredite zu gewähren. Zu dieser krafr der einzelnen Firma. ! Frage wäre es aber m. E. notwendig, die ungefähre Gesamthöhe 2. Ernennung des Verwaltungsrats durchder jetzt von den Kommissionären gewährten Kredite zu kennen, die buchhändlerischen Organisationen. Hierzu denn erst ein Vergleich beider Zahlen ermöglicht ein Urteil» wären Vorschläge auszuarbeiten, die wohl lebhaft diskutiert wer- welche relative Bedeutung der Summe von 19,5 Mill. zukommt, den würden, aber m. E. den besten Weg zeigen, um die Einfluß- Sollten etwa Krediteinschränkungen nötig werden, so ist auf die grüße der verschiedenen Zweige des Buchhandels gleichmäßig zu große Gefahr solcher Maßnahmen hinzuweisen, ganz besonders verteilen und satzungsmäßig festzulegen. In diesem Falle könn ten auch einzelne Firmen sich mit einem größeren Kapital be teiligen, ohne daß dadurch eine dem Großaktionär ähnliche Stel- in Hinsicht auf die gegenwärtige und zukünftige schwierige Lage. Die Bankbilanzen beweisen, daß das heutige deutsche Wirtschafts leben in beinahe erschreckender Weise auf Kredit beruht; da ist es lung geschaffen würde. Auf die höhere Kapitaleinlage einzelner nur natürlich, daß dies auch im Buchhandel der Fall ist. Ein- Firmen wird man vielleicht angewiesen sein! — Hierbei wäre schränkungen könnten bei dem allgemeinen Kapitalmangel ber auch eine Abfindung der aufzunehmenden Firmen in Anteil- hängnisvoll wirken. scheinen denkbar, wenigstens zum Teil und vorläufig. In diesem! Ferner möchte ich darauf Hinweisen, daß die Bankkapital- Falle kann man auch alle zur Genossenschaft gehörigen Firmen beschaffung durch Guthaben eine Finanzierung des Buchhandels bei der Verwaltungsratsernennung als beteiligt betrachten, da fast nur mit eigenen Mitteln bedeutet — ein für die uns bevor- sie durch ihre Organisationen daran Mitwirken. Andernfalls wür- stehende schwere Zeit kaum empfehlenswerter Weg I den nur die in Leipzig anwesenden .Herren an der Wahl teil-! Endlich ist zu den Ausführungen von Herrn Voigtländer zu nehmen, wodurch eine Majorisierung herbeigeführt werden fragen, ob die Einzahlung von 1500 auf Guthabenkonto, zu könnte, obwohl sie statutenmäßig ausgeschlossen erscheint. j sammen mit der Übernahme einer Anzahl Anteilscheine der Ge- Genaue Regelung der Beschaffung von Anteilscheinen zwecks nossenschaft, nicht vielleicht manche Firmen reichlich stark bean- Aufnahme neuer Firmen sowie des Rückkaufs von Anteilscheinen spruchen würde, besonders wenn gleichzeitig Krediteinschränkun- bei Erlöschen einer Firma ist nötig. Auch die Bildung neuer gen in Aussicht stehen! Organisationen und deren Ausnahme sowie Befugnis zur Er-j Ich glaube, daß die Finanzierung der Bank, auf deren nennung von Verwaltungsräten müßte satzungsgemätz geregelt Schwierigkeiten auch schon in den »Verhandlungen« (Bbl. 173) werden, wenigstens insofern, als dazu eine Satzungsänderung hingewiesen wurde, nur mit Hilfe von einer oder mehreren Groß- (mit Zweidrittelmehrheit oder ähnlicher Klausel) für erforderlich.danken möglich sein wird. erklärt wird. ^ Da andere Genossenschaften keine Schwierigkeiten zu haben Die Amtsdauer des Verwaltungsrats ist im Bbl. 89 auf' pflege einen Kredit zu bekommen, der ungefähr die Haftungs drei Jahre festgesetzt. Da aber der Verwaltungsrat Wichtige ^mme aller Genossen erreicht, so wird auch hier eine Großbank Aufgaben zu erfüllen hat, dürfte eine jährliche Teilerneuerung erhebliche Unterstützung gewähren können. Verhandlungen mit borzuziehen sein, sodaß von den 9 Herren je 3 jährlich aus- Großbanken werden bald ergeben, ob zwecks erleichterter Kon- scheiden. — Im Falle der Ernennung durch die Organisationen wäre ein bestimmter Turnus festzusetzen. Ich möchte hier einfügen, daß ich in diesen Vorschlägen keine trolle die Buchhändlerbank etwa als eine gesonderte Genossen schaft zu gründen ist. Die Buchhändlerbank müßte gerade in der jetzigen Zeit mit Stellung genommen habe zu dem juristischen Teil der ganzen besonderer Vorsicht an die Arbeit gehen, um die bisher von den Frage. Eingehende Prüfung der vorläufigen Satzungen auf Kommissionären gewährten Kredite übernehmen zu können, etwa ihre Übereinstimmung mit dem Genossenschaftsgesetz ist natürlich in der Art, wie es früher bei Aufkauf eines Kommisflonsge- nötig. Auf S. 404, Spalte 2 ist die Rede von einer möglichen Ab- ^schäfts durch ein anderes üblich war. Außerdem müßte der Vor schlag, daß sie Zahlung ohne besondere Anweisung leistet, dahin lehnung der Aufnahme in die Genossenschaft. Hier sollte die ergänzt werden, daß sie nur mit buchhändlerischen Firmen ver- Schaffung einer unparteiischen Beschwerdestelle ins Auge gefaßt werden, etwa aus 3—5 Personen bestehend, von denen vielleicht eine vom Beschwerdeführer, eine von der Genossenschaft und die übrigen vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu be nennen wären. Zur Kostenvergütung hätte sich der Beschwerde führer bei Anrufung der Beschwerdestelle zu verpflichten; die Genossenschaft könnte satzungsmäßig dazu verpflichtet werden. kehren darf, damit nicht Unbefugte dort Abhebungen vornehmen. Im Anschluß an diese wirtschaftlichen Erwägungen sei noch der Hinweis auf einen weiteren Faktor von großer Bedeutung erlaubt. Die Genossenschaft wird an Stelle der bisherigen persön lichen Beziehungen zwischen Kommissionär und Kommittent ein unpersönliches, rein geschäftliches Verhältnis setzen. Es ist Die Frage der Stellung der Genossenschaft zu denjenigen das ein unvermeidbarer, wenn auch in hohem Maße, bedauev Firmen des Sortiments und Verlags, die ihr nicht beitreten, ist sicher Zug unserer Zeit, der damit auch in das buchhändlerische von großer prinzipieller Bedeutung und verlangt besondere Auf- Leben eingeführt wird. Über die Konsequenzen daraus muß man werksamkeit. Soll sich die Genossenschaft den Charakter des sich klar sein, wenn man an den Plan herangeht. Zunftmäßigen beilegen, oder würden sich vielleicht daraus neue Schwierigkeiten durch Entstehung von »Outsidern« ergeben?! Endlich möchte ich noch zum Vorschlag der Buchhänd Von hervorragender Wichtigkeit wird diese Erscheinung aber im Wesen der Kreditgewährung, sein. Wenn die Buchhändler bank ins Leben tritt, so bedeutet das vielleicht Kredit-Einschrän- lerb an k Stellung nehmen, über die Rentabilität einer solchen kungen, auf deren große Gefahren bereits hingewiesen wurde. Stelle gehen die Ansichten der Herren Voigtländer (Bbl. 167) .Es muß auf diesem Gebiete ein langsamer, vorsichtiger Übergang und Opetz (Bbl. 173) weit auseinander. Auch hieraus erhellt, gefunden werden. Der Einfluß von Großbanken (s. oben) darf 1007
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