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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1920
- Strukturtyp
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- 1920-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1920
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- Deutsch
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^örievölir« f. d. Lrsqn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 191, 26. August 1926. Ausschaltung der Koukurrenz immer gleichbedeutend ist mit Auf. hören des durch die Konkurrenz hervorgerufenen Ansporns zu besonderer Aufmerksamkeit und Pünktlichkeit. Durch die Grün dung einer Genossenschaft fällt ferner der bisher in den Privat- betrieben wirksame Ansporn des Erwerbstriebes der Besitzer fort. Diese beiden Faktoren sind von den Herren Opetz und H. Volckmar in den Verhandlungen des Verbandes (Bbl. Nr. 173), unter Hinweis auf die schlechten Erfahrungen in sozialisierten Betrieben, hervorgehoben worden. Es ist zu bedenken, daß das Kommissionsgeschäft ein D i en stl e i stu n g s g e sch ä f t ist, nicht aber, wie Verlag und Sortiment, ein Warengeschäft! Die Personalfrage steht hier also in erster Linie; daher ist die Gefahr der Bureaukratisierung eine sehr große. Nur eine Wohl- durchdachte, feingegliederte Organisation kann diese Klippe über- winden. Auf keinen Fall darf in die Angestelltenschaft der Geist des Bureaukratismus, d. h. der Pedanterie und Langsamkeit, ein- ziehen. Dies ist nur durch scharfe Kontrollmatzregeln, ferner Akkordlohn-System für Arbeiter, soweit möglich, sowie durch kurze Kündigungsfristen und nicht zu lange Kontraktdauer bei den An- gestellten zu erreichen. (Eine Gewinnbeteiligung zum Ansporn der Angestellten kommt natürlich nicht in Frage, da die Genossen schaft nur auf Verzinsung, nicht auf Gewinne sehen soll.) Prak tiker aus Großbetrieben werden weitere Mittel Vorschlägen können, um die Angestellten und Arbeiter in ihrer Leistungs fähigkeit anzuspornen und um bei Einreißen von Bummelei schnell und wirksam durchgreifen zu können. Es sollen »Ange stellte«, nicht »Beamte« geschaffen werden! Diese Vorschläge dürfen nicht arbeiterfeindlich verstanden oder ausgeführt werden. Sie können neben umfassender Für- sorge und guter Bezahlung einhergehcn. Sie sollen nur ver meiden helfen, daß die Genossenschaft der unleugbar großen Ge fahr der Bureaukratisierung verfällt. Daß dies? Gefahr wirklich besteht, beweisen die vielen Klagen in den Zeitungen über die Umständlichkeit und Langsamkeit der Außenhandelsstellen anderer Branchen, da es sich hier um ähnliche, nicht-amtliche Bildungen handelt. Im Anschluß hieran wird die Frage der Verwaltungsrats- Befugnisse zu erörtern sein, da dieser doch zweifellos nicht die Rolle des Statisten spielen soll, wie es bei manchen Aktien-Gesell- schaften der Fall ist. Er wird m. E. weitgehende Kontroll- Rechte, vielleicht gar gewisse Eingriffs-Rechte erhalten müssen. Weiter ist zum Vorschlag der Genossenschaftsgründung als Zu sammenfassung vieler Firmen in ein Unternehmen Folgendes zu sagen. Mit der Vergrößerung eines Betriebes Pflegt dessen Renta bilität in erhöhtem Maße (nicht gleichmäßig-proportional) zu zunehmen — aber nur bis zu einem gewissen Punkt, von dem ab mit weiterer Vergrößerung sich unverhältnismäßig steigende Unkosten einstellen. Es ist dies ja eine bekannte, leicht verständ liche Erscheinung, wenn man an die in einem Riesenbetrieb sich notwendig ergebenden »inneren Hemmungen« denkt. Bet einem mittelgroßen Betriebe läßt sich durch tüchtige Organisatoren ein reibungsloses Jncinander-Arbeiten der einzelnen Abteilungen (und jeder Abteilung in sich) erzielen; bei Riesenbetrieben ist es physisch unmöglich, die Übersicht und damit die zweckmäßige Ar- bcitSgliederung und Arbeitsverteilung in einer Hand zu behal ten. Es folgt dann ein Nebeneinanderher-Arbeiten der einzelnen Teile statt eines hemmungslosen Jneinander-Arbeitens der Ab teilungen; der Riesenbetrieb verliert seine organische Struktur. Derartige Gefahren werden wahrscheinlich bei der geplanten Ver einheitlichung auftreten. Um sie unschädlich zu machen, scheint mir eine scharfe Trennung der einzelnen Abteilungen (Barsorti ment, Kommissionsgeschäft, Abrechnungsstelle) notwendig. Diese Trennung müßte in jeder Beziehung, räumlicher wie or ganisatorischer, konsequent durchgeführt werden. Dann erst läßt sich an die Verbindung der Abteilungen untereinander denken; d. h. innerhalb jeder Abteilung werden Vorkehrungen getroffen, um für den Verkehr und das nötige Zusammenarbeiten mit den anderen Abteilungen zu sorgen. Aber jede Stelle bleibt ihrer eigenen Abteilung unterstellt und verantwortlich. (Manche Her- i reu werden sich aus dem Felde erinnern, daß die Verbindung von ^ 1006 unten nach oben meistens gut war, die nach der Seite, zu paral lelen Formationen, aber nicht! Dieser Fehler muß vermieden werden.) Aus praktischen Rücksichten dürfte sich eine verschiedene Fir- mierung der einzelnen Abteilungen empfehlen, da sonst die Post sachen erst an eine Zentrale gehen, sortiert und verteilt werden müssen. Da mit der Schaffung der Genossenschaft die ganze Leipziger Vermittlung gewissermaßen auf zwei Augen ruht, also allein vom richtigen Funktionieren der Genossenschaft abhängt, ist deren feinste Organisation dringendes Erfordernis. Wie groß trotz allem dte Gefahr »innerer Hemmungen« bleibt, kann ich als Außenstehender natürlich nicht beurteilen; aber auch Fachleute werden sich mit Schätzungen wohl begnügen müssen. Gerade zu dieser Frage haben die Herren Opetz und H. Volckmar ernste Be denken geäußert, sodaß dieser Punkt zusammen mit der Frage der Kapitalbeschaffung, auf die ich unten kurz eingehe, als die wichtigsten Vorfragen anzusehen sein dürften, über Finanzierung und mögliche Rentabilität müßten zunächst eingehende Berech nungen angestellt werden. Zwar stehen diesem Verlangen große Hindernisse entgegen, ganz besonders in der heutigen Zeit des schwankenden Geldwertes, aber eine möglichst genaue Klärung dieser Fragen ist unbedingte Notwendigkeit. Dabei wären die Steuerlasten eingehend zu prüfen, die sich bei Gründung der Genossenschaft wie auch später ergeben würden. Ferner möchte ich folgende Gesichtspunkte für die Kalkulationen hervorheben: a) Gebäudewert. Der Preis für Gebäude wird vor aussichtlich in den nächsten Jahren erheblich steigen, denn cs zeigt sich jetzt ja schon mit erschreckender Deutlichkeit (Woh nungsmangel, Stillstand im Baugewerbe!), daß die künstliche Niederhaltung der Mieten und damit der Häuserpreise (Häuser preis — kapitalisierter Mietertrag) sich nicht mehr durchführen läßt. Es muß also damit gerechnet werden, daß in einigen Jahren der Preis eines alten Hauses annähernd so hoch ist wie die Baukosten eines entsprechenden neuen Hauses. — Deshalb dürfte schon aus diesem Grunde ein schnelles Zugreifen nötig sein. b) Firmen wert. Wie im Bbl. 89 betont, werden die Inhaber der von der Genossenschaft aufzunehmenden Firmen größtenteils in leitende Stellungen bei der Genossenschaft ein rücken. Es erscheint deshalb möglich, wenn diesen Firmen nur der Wert für Gebäude, Lager, Einrichtungsgegenstände usw. ver gütet wird, nicht aber der eigentliche Firmenwert. Sobald die Gründung der Genossenschaft in handgreifliche Nähe gerückt sein wird, wird sich m. E. auf dieser Basis eine Einigung erzielen lassen, schon mit Rücksicht auf die Vermeidung eines Konkurrenz kampfes. o) Lagerwert der Barsortimente. Hier wird beim Ankauf besondere Vorsicht am Platze sein, um den Wert älterer Bestände in angemessener Weise zu ermitteln. In der Denkschrift im Bbl. 89 scheint mir ein Widerspruch vorhanden zu sein; denn auf Seite 401, Spalte 2 ist die Rede von Ernennung der Verwaltungsrats-Mitglieder, während auf Seite 404, Spalte 2 offenbar an deren Wahl durch die Genossen gedacht ist. Dieser Punkt scheint mir ganz besonderer Beachtung wert. Die Genossenschaft soll dem Gesamtbuchhandel dienen, also muß eine Majorisierung einzelner Zweige desselben von vornherein unmöglich gemacht werden. Der Verwaltungs rat ist mithin durchaus »paritätisch« zu bilden (wobei außerdem das Betriebsräte-Gesetz zu berücksichtigen bleibt). Es muß be reits aus den vorläufigen Satzungen klar hervorgehen, daß ein. Dominieren irgendwelcher Gruppen oder Städte in dem Ver waltungsrat ausgeschlossen ist. Folgende Gesichtspunkte können bei der Regelung dieser Frage vielleicht als Anhalt dienen. 1. Wahl des Verwaltungsrats durch die Genossen. Es erhebt sich da die Frage nach der Stimmen zahl der einzelnen Genossen. Soll die Stimmenzahl nach der Anzahl der Anteilscheine bemessen werden, so muß der auf S. 401 des Bbl. 89 gemachte Vorschlag verwirklicht werden, wonach jeder Genosse nur eine begrenzte Anzahl Anteilscheine besitzen darf. ES soll doch prinzipiell jeder Genosse gleichberech tigtes Mitglied sein.
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