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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Her fürth, Edgar, L Co., Leipzig. Der Prokurist Richard Reumann ist am 14./VIII. 1920 verstorben. fB. 185.1 Hirzel, S-, Leipzig. Dem Inhaber vr. ir. o. Georg Hirzcl ist die Würde eines »Doctvr-Jngenieurs« ehrenhalber verliehen. lB. 183.1 -International Antiquariat Menno Hertzberger, Amsterdam, 155 Singel. Gegr. 17./V. 192V. Leipziger Komm.: Hiersemann. sDir.j Katolik Verlagsgesellschast m. b. H., Beuthen (Oberschl.). Dem Stanislaus Weber ist Prokura erteilt. sH. 13./VI11. 1920.j Kaufmann Nachfolger, A., Inhaber O. Beuthers Erben, Suhl, ging käuflich an Kurt Voigt über, der fir miert: A. Kaufmann Nachs. Bank-Konten: Schwarzburger Lan- Lesbank, Thüringische Landcsbank, Bank für Thüringen, Suhl. fB. 183.1 Ketzler, H., Leipzig. Die Prokura des Walter Reiche ist er loschen. Dem Willy Hemp ist Prokura erteilt. fB. 183.f Kreuer, Peter Joseph, Frankfurt (Main), ging 1./VIII. 1920 käuflich ohne Pass, an Fritz Penner über, der fir miert: P. I. Kreuer Nachs. (Fritz Penner). Fernsprecher: Hansa 9838. Bankkonto: Dcutickw Bank, Depositen!., Postscheckkonto: Frankfurt 45103. fB. 185.1 Krön er, Alfred, Verlag, Stuttgart. Postscheckkonto: Leipzig 54 079 ist aufgehoben, jetzt Postscheckkonto: Stuttgart 21793. fB. 184.1 "Lebebtnskt, Jsak, Czer nowitz (Rumänien), Hauptstr. 12. Buch-, Kunst- n. Musikh. Gegr. April 1918. Leipziger Komm.: O. Klemm. fDir.1 Matt, Leo, Hamm (Wests.), ging an E. Peters über, der fir miert: Leo Matt (Inh. E. Peters). Leipziger Komm, jetzt: v. Volckmar. fB. 182.1 Masse, Rudolf, Abt. Buchverlag, Berlin. Stutt garter Komm.: Südd. Groß-Buchh. sB. 187.) Nagel, Fricdr., Buch - u. Kunsthandlung Paul Nie- kammer Nachs., Stettin. Ter Marga Gorges geb. Benda ist Prokura erteilt. fH. 18./VIII. 1920.1 Reiß n er, Carl, Dresden-Blase witz. Dem Harry Eduard Hermann Schumann ist Prokura erteilt. sH. 19./VIII. 1920.1 -Rosenberg, David, Berlin C. 54, Grcnadierstr. 38/39. Hebr. Buch- u. Schreibwh. Gegr. Juni 1919. Leipziger Komm.: H. Schultze. fDir.1 -Ruhla er Buchhandlung Bruno Eppelin, Ruhla. Buch-, Kunst-, Musik.- n. Lehrmh. Gegr. 1./VII. 1920. Leipziger Komm.: Koehler Le Volckmar A.-G. fDir.1 Saatmann, A., Schwerte (Ruhr), ging mit allen Verpflichtun gen an Amenö Saatmann u. Alfred Saatmann über, wonach sich die Firma in A. Saatmann L Sohn veränderte. fDir.1 Schlüter, Wilh., Naturwissenschaftliches Lehrmit tel-Institut, Halle (Saale), wurde 1./VII. 1920 mit vr. Schlüter L Maß daselbst verschmolzen und unter der Firma vr. Schlüter L Maß, Naturwissenschaftliche Lehrmittel-Anstalt weitergeführt. fDir.1 Schlüter, vr., L Maß, Halle (Saale), veränderte sich nach Vereinigung mit Wilh. Schlüter in vr. Schlüter L Maß, Natur wissenschaftliche Lehrmittel-Anstalt. Dem Walter Schulze wurde Prokura erteilt. fDir.1 "Ury, Gebr>, Zwickau (Sachsen). Wrrenhaus. Abtlg. Bücher u. Musikalien. Seit 18./VIII. 1920. Fernsprecher 72—96. Bank konto: Vereinsbank, Zwickau. Leipziger Komm.: v. Fleischer. fDir.1 Verlag für Politik und Wirtschaft »I fb u« G. m. b. H., Berlin. Der handelsger. Eintrag der Firma lautst jetzt: Ver lag für Politik und Wirtschaft G. m. b. H. fDir.1 Waibel, L. M., L Co., Berlin-Wilmersdorf, verlegte den Sitz der Firma nach Ebenhausen (Oberbayern). fB. 182.) Wendt L Klauwell, Langensalza. Inh. ist jetzt: Hans Wendt. sDir.j Zedler, Max, Buchhandlung, Ortelsburg, ging 1./VIII. 1920 käuflich an Hans Andresen über, der sic unverändert weiter- fiihrt. fB. 184.1 Kleine Mitteilungen. Auf nach Marburg! — Die augenblicklich wichtigsten Zeit- und Streitfragen des deutschen Buchhandels: Der Abbau der Not - standsordnung — Die Abänderung der Verkaufs ordnung für Auslanölieferungen — und die Ta rifvertragsbewegung im Buchhandel sichen auf der Tages ordnung der außerordentlichen Hauptversammlung, die der Vorstand ivos des Verbands der Kreis- und Ortsvereine in de? heutigen Nummer für den 11. und 12. September in Marburg a. b. L. anküudigt. Diese wichtigen Beratungsgcgenstände dürften nicht nur die stimmberechtigten Abgeordneten in voller Zahl zusammcnfüh- ren, sondern auch darüber hinaus viele Berufsgenossen veranlasst», eine Herbstsahrt nach dem schönen Marburg zu unternehmen, um a» den Verhandlungen teilzunehmen, die klärend und vorbereitend wir ken sollen für die bevorstehende außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins im Oktober dieses Jahres. Wohl jeder Buchhändler wird das Bedürfnis haben, sich über die brennendste Frage seines Ge schäfts, über den Abbau des Teuerungszuschlags, mit Berufsgenosse» einmal gründlich auszusprechcn, dazu wird ihm jetzt die beste Gelegen heit geboten, die noch den Vorteil bietet, daß auch die gegnerische» Ansichten in ausführlicher Weise zum Bortrag kommen werden, sodaß jeder die Tragweite der Entschließungen nach allen Seiten hin ev- messen kann. Ankündigungen von Auslandpreiscn im Börsenblatt. — Nachde« das Börsenblatt mit Zustimmung der Außenhandeisnebenstelle scho» einige Inserate (z. B. Grunow und Würtz) veröffentlicht hatte, in Lenen die Verleger ganz allgemein als Auslandpreise ihres Verlag- die Jnlaudpreise um 100"/» erhöht ankündigten, also vn dloo eine» Auslandaufschlag von 100°/„ verkündeten, wurde von maßgebender Stelle auf das Unzulässige derartiger Anzeigen hingewiesen. Die Be stimmung des 8 8« der neuen Vcrkaussordnung für Auslandliescrun- gen ist dahin auszulcgen, daß als Auslanöpreise von den Verleger» immer nur feste Auslandlade'n preise für jeden einzel nen Verlagsartikel in fremder oder deutscher Währung neben den Jnlandlaöenpreisen bekanntgegcben werde« müssen, sodaß die Preise aus einer solchen Bekanntmachung, ohne daß eine Ausrechnung nötig wäre, sofort in die Kataloge übernommen werden können. Werden die Auslandpreise in deutscher Währung aus- gcörückt, so ist Bedingung, daß sie mindestens das Doppelte des deut schen Preises betragen. Ganz allgemein gehaltene Ankündigungen von Verlagen, daß sie nach dem Ausland 100"/« auf die Jnlaudpreise aus- schlagen werden, können also im Börsenblatt keine Aufnahme mehr finden, sondern nur Anzeigen, die Einzel-Auslandpreise neben den Jn- landpreiscn aufführen. Büchcrzettel (siehe auch Bbl. Nr. 127, 171 u. 185). — Im Anschluß an die verschiedenen Mitteilungen über Bücherzettel sei mitgeteilt, daß am 27. Juli an eine große Leipziger Verlagshandlung ein Bücher zettel gesandt wurde, durch den ein (vergriffen gewesenes) Buch wie derholt bestellt wurde unter Angabe der Tage der früheren Bestel lungen in dem Vordruck. Der Zettel kam zurück mit dem Vermerk: »Annahme verweigert--, vermutlich weil der Empfänger 40 Pfg. nach zahlen sollte. Ein neuer Vücherzettel, bei dem diesmal lediglich, das vorgedruckte Wort »wiederholt« unterstrichen war, hatte das gleiche Schicksal: er kam mit »Annahme verweigert« zurück. Aus die Rückfrage beim Aufgabe-Postamt erfolgte folgender Bescheid: ». . . Als Büchcrzettel war die Karte nicht zulässig; sie durfte daher nur gegen die Postkartengebühr befördert werden. Bei Büchcrzctteln sind zwar Streichungen und Unterstreichungen des gedruckten Textes zulässig, nicht aber zugelassen sind Vermerke wie .wiederholt' usw., die eine Fehlmeldung ausgebliebener oder zu wenig eingegangcner Bücher usw. bezwecken, und zwar auch dann nicht, wenn diese Vermerke ge druckt und durch Unterstreichung gekennzeichnet sind.« Wenn also ganz allgemein übliche Worte des Vordrucks, wie »wiederholt-, »als gefehlt« u. a., nicht mehr unter- oder ausgestrichen werden dürfen, so würde die Verwendung der Bücherzettel eine erhebliche und höchst unliebsame Einschränkung erfahren. . Verlag des Allg. Deutschen Sprachvereins Gegen die Auffassung des Postamts ist nichts cinznwenden. Schon häufig haben wir im Bbl. bckanntgegeben, daß handschrift liche Zusätze wie: »wiederholt«, »als gefehlt« auf Büchcrzctteln un zulässig sind. Selbst dann, wenn diese Vermerke gedruckt sind (zu den allgemein üblichen »Vordrucken« sind die angeführten Worte übri gens nicht zu rechnen), werden sie unstatthaft, wenn ein Datum hin- zugefi'igt wird, oder wenn sic unterstrichen werden. Durch die Unter streichung des Vordruckes »wiederholt« entsteht eine besondere Mit teilung. Es wird also derselbe Zweck erreicht, der mit dem handschrift lich hinzugefügten Vermerk beabsichtigt ist. Bereits im Jahre 1916 hat das Neichspostamt derartige Vermerke als unzulässig bezeichnet. Inzwischen ist immer wieder auf die Un zulässigkeit aufmerksam gemacht worden (zuletzt Bbl. Nr. 185). Wir möchten bei dieser Gelegenheit darauf Hinweisen, daß die Einrichtung der Büchcrzettel eine Vergünstigung für den Buchhandel bedeutet, ivie sie keinem anderen Handelszweige zugcstanden wirb. Hier aus erwächst dem Buchhandel auch die Pflicht, die für diese Vergünstt-
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