Dnzeigenprell- aus dem Amfchlag für Mitglieder: »; D e i 1 a g - n: die evste Seit« (nur ungeteilt) 500 Mark, dis übrigen ' " - -- 7/. ,, — Weißer Destellzett-Iboo-n, wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und der ^orbereiteten ngkeiten ' ' ' " ^ ous e^jre oerre ungereni) svv Mark, die uorraen-i - -——-- - . . .. Seiten >/, Seite 250 M-, Seite ISS M., V, Seite S5 M.»! Neuigkeiten des deutschen Buchhandels mit Monats :: rsgister. monatliche» Verzeichnis der neuen und g«. nandorten Firmen, monatliches Verzeichnis der Ver- lagsfirinsn, die ihre Werke Mit TeusrungszuschlSgen liefern ujw., halbmonatliches Verzeichnis der zuruchver- iangtsn NeuigSsitsn. (Srilne Liste.) .auch ohne besond. Mitteilung im Linzelfall jederz. Vorbehalten Tür Nichrmitglieder: die erste Seit- lnur ungeteilt)! SSO Mark, auf den übrigen Seiten >/, Seite 750 M..! Seite lldd 2N-. Seite 205 M. Kleinere Ainzsigen 1 als viertelseitige sind nicht zulässig. 25°/» T-usr.-SuschUig ^ Dationierung d. Dörsenblattraunies. sowie Preissteigerungen, »0s«»»ls«'Z,» St ^Nijch, o« »u Nr. 161. Leipzig, DonnerSlaq den 22. JuU l920. 62. Jahrgang. .s .5 Soeben erschien: Vor Gericht Büder aus dem Zivil- und Strafprozeß von Or. W. Fromm (5 Landrichter in Hamburg Inhaltsverzeichnis: Erster Teil: Der Bestellschein 1. Zahlungsbefehl. Widerspruch. lv. Da« Endurteil erster Instanz. 2. Versäumnisurteil. Einspruch. l l. Sühnetermin, Privatklage. Z. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. 12. Schöffengericht. 7. Mündliche Verhandlung «or dem Amts- I5. Ablehnung eines Richters. gericht, 12- Vergleich. 5. Urkundenbeweis. Beweis durch Eid. 6. Rechtshilfe. 7. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung. 8. Zeugenbcweis. ». Schluß der mündlichen Verhandlung. 15. Berufung. 16- Verhandlung in der Berufungsinstanz. 17- Beweis durch Augenschein und Sach verständige. 18. Urteil zweiter Instanz. Zweiter Teil: Der Alrmentationsprozeß I. Bestellung zum Vormund. 2- Die Alimentrnfrage. Armenrecht. ). Ausschluß der Öffentlichkeit. 4. Ungebühr vor Gericht. 5. Haftbefehl und Steckbrief. 6. Voruntersuchung. Haftbeschwerd«. 7. Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß. 8. Schwurgericht. ?. Revision. 10. Wiederaufnahme des Verfahren». am Or. von Kühlweiter, Rechtsanwalt Oberlandrsgerlcht in Hamburg: „Ich danke Ihnen außerordentlich für di« freundlich« Über sendung Ihres Bändchens aus dem Zivil- und Strafprozeß. Ich habe es von vorn bis hinten durchgelesen, obwohl ich, ehrlich gesagt, von vornherein glaubt«, dazu keine Zeit übrig zu haben. Es mag Ihnen da« ein objektiver Beweis dafür sein, daß bas Milieu, in da« Sie die kleinen Rechts- fälle«ingekleidethaben,unbestr«itbarfeffelnd ist. Imübrigen V.V. M hat das Bändchen zweifelsobne den Vorteil, bei dem» ^ jenigen, der es liest, Eindrücke zu hinterlassen, die bleibender sind, als wenn ihm jemand die trockenen V^. Gesetzesbestimmungen in weniger anschaulicher Weise (.v. klarzumachen versucht. Diesen Zweck wird es in Laienkrrisrn völlig erfüllen, uud ich glaube auch, daß es dem jungen Juristen «ine angenehme Hilfe sein wird, die ihm ein - leichtes Einarbeiten in bestimmte Mw Stimmen aus dem Leserkreis: Hanseatischen Or. G. Schmidt, Hamburg: »Mit großer Freude und wachsendem Interesse las ich Ihr« klaren, einleuchtenden Ausführungen, die doch jedem Laien so viel Wissens- und Beberzigenswertes zu sagen haben, daß man ihnen «eiteste Verbreitung wünschen möchte. Sie werden verstehen, daß mich vor allem die pädagogische Verwertbarkeit dieser Skizzen interessierte, und da denke ich gerade an di« vielen jetzt eingerichteten Kurse zur Weiter, bildung von Beamten, älteren Angestellten und anderen- indem ja nach Maßgabe der neuen Staatsverhältniffe immer sehr viel Gewicht auf volkswissenschastlichen und staatsbürgerlichen Unterricht gelegt wird. Für Leben und Schule ist Ihre Abhandlung in der interessant er- ^ zählenden Form ein ganz vorzüglicher Illustrator und auf Einführung in die sonst als trocken und unzu- --7? gänzlich geschilderten Verhältnisse praktischer Gerichtsbarkeit, mit der niemand gerne zu ^ tun haben will, und in di« doch mancher ^ so leicht verwickelt wird ' O ermöglicht." Groß.Oktav. Ladenpreis M. 3.—, netto M. 3.73, bar M. 3.33. 13/12.