Umschlag zu ^66. >» Der MWMW-MlW-Verck Gegründet 1833, mit dem Rechte einer juristischen Persönlichkeit m Ontuchi«» Gegründet 1833, riü mit dem Rechte einer juristischen Persönlichkeit ladet die Buchhandlungs-Gehilfen Leipzigs, die dem Vereine noch nicht angeschlossen sind, erneut zum Beitritt ein. Veremszwecke: 1. Wöchentliche, dem geselligen Verkehr gewidmete Vereinsabende u. dE^^^^Uche Veranstaltung^ 2. Monatliche Hauptversammlungen, in denen die Angelegenheiten de sp ch , - schlüsse gefaßt und berufliche Zragen erörtert werden. 3. Vorträge und Unterrichtskurse. . . „ «-r.r: ^r. r 4. Unterhaltung der dem Verein gehörigen, etwa 10 000 Lände umfassen en i so he . 5. Unterhaltung der Unterstützung?-, Pension?-, Witwen- und Waisen- und Vegrabmszuschußkasse, sowie der angegliederten Krankenkasse. Mfnahmebe-ingungen: Ordentliches Mitglied kann jeder in Leipzig oder in den Vororten angestellte Luchhandlungs- gehilfe, oder jeder nach 8 59 des H.-G.-V. im Buchhandel Angestellte werden. r Zur Aufnahme sind erforderlich: 1. Lin an den Vorstand zu richtendes schriftliches Gesuch, Aus füllung des Anmeldescheines und Nachweis der Buchhandlungsgehilfenschaft bzw. einer dreijährigen buchhändlerischen Tätigkeit im Sinne von § 59 des H.-G.-L.; 2. Besuch eures Vereinsabends vor der Aufnahme; 3. Empfehlung durch ein Mitglied des Vereins. Pflichten öer Mitglieder: Förderung der Vereinszwecke, Befolgung der Satzungen, der satzurkgsgemäßen Beschlüsse der Haupt versammlungen und deren Besuch, Entrichtung eines Eintrittsgeldes von N. 3. , bzw. M. 5. bzw. M. 10.— und eines einmaligen Beitrages von M. 1.— zur Bibliothek, pünktliche Zahlung des viertel jährlichen Beitrages von M. 4.50. Rechte der Mitglieder: Beteiligung an den Vereinsveranstaltungen. kostenlose Benutzung der etwa 10 000 Bände umfassenden Bücherei. Nutznießung folgender hilsskassen: s) Anterstlltzungskaffe: Gewährt an Mitglieder im Zalle der Not Unterstützungen. Zahlte während des gegenwärtigen Krieges bisher an Mitglieder und deren Angehörige rund 10 200.— Mk. Unterstützungsgelder aus. d) Pensionskaffe: Gewährt nach zehnjähriger Mitgliedschaft eine jährliche Pension bis zu 600.— Mk. Derzeitiges Stamm- und Reservekapital 35 000.— bzw. 12 200.— Mk. c) Witwen- und Waisenkaffe: Gewährt nach zehnjähriger Mitgliedschaft zurzeit an Witwen jährlich 125.— Mk., an Waisen 25.— Mk., an Doppelwaisen 50.— Mk. Derzeitiges Stammkapital 57 400.— Mk., Neservekapital 41 800 — Mk. ä) Begräbuisznschutzkaffe: Nur für Mitglieder, die der früheren, 1893 vom Verein abgesonderten Krankenkasse angehören. e) Krankenkasse (anerkannte Lrsatzkasse): Steht unter besonderer Verwaltung, ist aber nur Mit gliedern des Vereins zugänglich, befreit vom Beitritt zur Grtskrankenkasse und gewährt gegen einen vierteljährlichen Beitrag von 3.— Mk. außer freier ärztlicher Behandlung und Arznei ein wöchentliches Krankengeld von 18.— Mk., sowie ein Legräbnisgeld von 100.— bzw. 140.— Mk. Diese ganz außerordentlichen Leistungen werden gewährt bei einem vierteljährlichen Beitrag von nur Mark 4.5O. Zuschriften oder Anmeldungen durch den Kommissionär des Vereins, Herrn Zranz Wagner, oder un mittelbar nach der Platoftraße (Briefkasten im Treppenhause der Buchhändler-Lehranstalt) erbeten. »»»