59, 12. März 1917. Künftig erscheinende Bücher. «örstndlou i. d. Dljchn. Buchho 17SS Moritz Schauenburg, verlagsbuchhan-lung in Lahr löa-en) In kurzem erscheint: -er Jugen-bücherei Der Inhalt dieses Bandes erstreckt sich auf das naturwissenschaftliche Gebiet, und zwar wird Phpflk »ns Chemie Lm Weltkrieg von /i. Kistner, Professor am Gr. Gymnasium in Karlsruhe, behandelt. Näheres bitte ich meinem Rundschreiben, das dieser Tage an alle Firmen, die bei mir Jahresrechnungskonto haben, direkt versandt wird, zu entnehmen. 1 Deutsches ogend 1 8 unL t>au0tt>chero I ( Eand 15 ) Besonderer Beachtung empfehle ich die inzwischen eingetretene Preiserhöhung für Band 11 und folg.» die namentlich solchen Firmen namhaften Nutzen bringen wird, welche Band 11, 12 und 14 in größerer Zahl jeweils bei erster Ankündigung bestellten und zu nachhaltiger Verwendung ständig auf Lager halten. Nach Empfang meiner Ankündigung empfehle ich Ihnen, mir Ihre Bestellung zur Berücksichtigung bei erster Versendung direkt zugehen zu lassen. Lahr (Badens, 12. März 1917. Moritz Schauenburg. Carl Hchmanns Verlag, Berlin W.8, Mauerstraße 43.44 E) Am 15. März verläßt die Presse: Dll§ MerlönWe Hilfs-iMM)! nebst den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats, des Kriegsamts und Preußens von Dr. Hr. Hostmann, Wirk!. Geh. Oberregierungsrat. Ladenpreis 2.— M., bar 135 M., Freiexemplar 7/6 Die Ausgabe gibt eine völlig erschöpfende Erläuterung des Gesetzes und aller Gesetzesmaterialien von der ersten Autorität auf dem Gebiete des Gewerberechts. Der vaterländische Hilfsdienst greift in öffentlich rechtliche und privatrechtliche Verhältnisse tief ein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Handel und Industrie, Gewerbe und Landwerk werden davon betroffen. Bei der Durchführung des Gesetzes werden viele Zweifel und Rechtsfragen austauchen, besonders bezüglich der Kündigungsbefugniffe und Lohnansprüche. Aür alle Behörde«, Gewerbeaufsichtsbeamteu, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Gewerkschaften, kaufmännische, gewerbliche und industrielle Betriebe ist die Kenntnis des Gesetzes unbedingt Pflicht. Es ist mir leider unmöglich, die Loffmannsche Ausgabe des Lilfsdienstgesetzes bedingt abzugeben; damit aber das Sortiment das Buch vorlegen kann, liefere ich 1 Stück mit 50°/° Nachlaß aber nur, wenn Bestellung auf dem weißen Bestellzettelbogen deS Börsenblatts erfolgt. Berlin W. 8. den 5. März 1917 Carl Leymanns Verlag.