Umschlag zu 54. Dienstag, den 6. März 1917. Zur gefälligen Leachtung! Segenstände de5 Duchhandels zur Aufnahme in die Libliogl-aphie des Döl-senblattes das wöchentliche Denreichnis das staidjahrsverreichnis das Deutsche Lüchervel-reichnis sind unter Nngade des Zcvecks nur zu senden an unsere Libliographische Abteilung — Nnschriftstreifen stehen zur Verfügung — Den Sendungen ist eine Rechnung mit Laden- und ständlerpreisen beizufügen: ist dem Werke das Erscheinungsjahr nicht aufgedruckt, so ist dieses zu nennen. Segenstände, die sonst nur gegen dar geliefert werden, sind auf der Rechnung ausdrücklich zu bezeichnen. Einsendungen an die j. E. stinrichs'sche Luchhandlung in Leipzig, die mit 1. januar lylö ihre gesamten bibliographischen Unternehmungen mit stusschlust der gestände dem Lörserwerein übertragen hat, erleiden Verzögerung. fluch an die Schriftleitung des Lörsenblattes geleitete Einsendungen für die Libliographische Abteilung gelangen mit Verspätung zur Aufnahme. Werke für die Deutsche Lücherei, die gleichzeitig bibliographischen Zwecken dienen sollen, sind am besten an die Libliographische stbteilung zu richten, von hier aus werden sie nach erfolgter bibliographischer Verzeichnung an die Deutsche Lücherei weitergeleitet. Es ist also nicht erforderlich, zu dem doppelten Zweck zwei Exemplare — eins an die Libliographische stbteilung und ein zweites an die Deutsche Lücherei — einzusenden: ein an die Libliographische Ddteilung gerichtetes Exemplar genügt. Seschästsstelle des Lörsenvereins der Deutschen Luchhändler zu Leipzig