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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1915
- Strukturtyp
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- 1915-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1915
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Redaktioneller Teil. ^ 35, 12. Februar 1915. 10 in Amerika. Italien hatte 5 (Mailand, Genua, Florenz, Nom, Vene dig), Belgien 3 (Antwerpen, Brüssel, Lüttich), Spanien und Portugal je-2 (Barcelona, Madrid, Lissabon und Porto), Rußland, England, Ru mänien, die Schweiz, Dänemark, Holland und die Europäische Türkei halte« je 1 deutsche Schule (Riga, Londou, Bukarest, Davos, Kopen hagen, Rotterdam, Konstantinopel). In Asten gab cs höhere Lehran stalten in Smyrna, Aleppo, Jerusalem, Teheran, Täbris, Tsinanfu und je 2 in Schanghai und Tsingtau; in Afrika in Swakopmund, Windhuk, Kairo und Johannesburg. Auf Amerika verteilen sich die betreffenden Schulen wie folgt: 4 in Argentinien (Belgrano, Blumenau und 2 in Buenos Aires), 3 in Brasilien (Joinville, Rio de Janeiro und Santa Cruz), 2 in Chile (Valparaiso und Concepcion), je 1 in Venezuela und Peru (Caracas und Lima); selbst in Guatemala und auf der Insel Haiti bestand je 1 deutsche Schule. Mit Ausnahme der Anstalt in Davos, die gymnasialen, und der Schulen in Brüssel, Nom und Tsingtau, die real- gymnasialen Charakter haben, handelt es sich um Realschulen. Zur Aus stellung des Zeugnisses für die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst waren 14 deutsche Auslandsschulen berechtigt. Die Schiilcrzahl schwankte im allgemeinen zwischen 150 und 300. Den höchsten Besuch wiesen die allgemeine deutsche Schule in Antwerpen mit 802 und die deutsche Schulanstalt der evangelischen Gemeinde in Buka-, rest mit 2405 Schülern und Schülerinnen auf. Nimmt man zu diesen 46 höheren Lehranstalten noch die nach vielen Hunderten zählenden deutschen Volksschulen im Auslande hinzu, die meist von der schon bodenständig gewordenen deutschen Bevölkerung der Fremdländer aus eigener Kraft gegründet und unterhalten werden, und erwähnt man, daß auch diese Schulen ihre Lehrkräfte zu einem erheblichen Teil aus dem alten Muttcrlande beziehen, oder durch dessen Bildungsanstalten aus- bildcn lassen, so ergibt sich, wie die »Mitteilungen des Vereins für das Deutschtum im Ausland« schreiben, ein Strom deutschen Geistes- und Kulturlebens, der befruchtend die Länder aller Zonen berührt und dem an Tiefe und Mächtigkeit wohl kein anderes Kulturvolk Ähnliches an die Seite stellen kann. Die Verschleuderung deutschen Eigentums in Frankreich. — Die »Humanito« protestiert gegen den Mißbrauch, den einige Zwangsver- waltcr von Gütern deutscher und österreichisch-ungarischer Staats angehöriger in Frankreich bei der Ausübung ihres Amtes treiben. Sie führt Beispiele dafür an, daß wiederholt Wohnungseinrichtungen von Deutschen zu Schleuderpreisen versteigert wurden, obwohl die Verwal ter wußten, daß die Besitzer der Wohnungseinrichtungen bei französi schen Banken Guthaben besitzen, mit denen die Verwalter den Mietzins zahlen könnten. Gegen ein derartiges Vorgehen sei bereits Einspruch erhoben worden, aber bei den augenblicklich in Frankreich herrschenden Verhältnissen sei es zweifelhaft, ob davon Erfolg zu erhoffen sei. Ausrechnung von Forderungen uud Schulden zwischen Angehörigen feindlicher Staaten. — Die Chemnitzer Handelskammer faßte zu der wichtigen Frage der Aufrechnung von Forderungen und Schulden zwi schen Angehörigen kriegführender Staaten einen Beschluß, in dem zum Ausdruck gebracht wird, daß eine amtliche Feststellung der Forderungen und Schulden zur Gewinnung eines klaren Überblicks über Zahlungsbi lanz, Umfang und Verteilung des Ausgleichs, sowie zur Vorbereitung der Entschließungen über alles weitere und die Durchführung selbst schon jetzt geboten erscheint. Die Kammer empfiehlt unter Anhörung des Deutschen Handelstages baldigen Erlaß eines die Anmeldung vor schreibenden, falsche Anmeldungen und Verschweigungen unter Strafe stellenden Gesetzes mit reichs- und landesrcchtlichen Vorschriften und Ausführungsbestimmungen über Form und Gegenstand der Anmeldung, Stichtag, Valuta, etwaige Zinsberechnung, Kurswert u. dgl., iiber An meldestellen, Umfang und Richtung der vorzunchmcnden Prüfung, Be stellung und Zusammensetzung der Prüfungsorgane. 8k. Ein falscher »Buchdruckcreibesißer«. llrtcil des Reichsgerichts vom 26. Januar 1915. (Nachdruck verboten.) — Wegen unlauteren Wettbewerbs (Vergehen gegen 8 4 des Wettbcwerbsgesctzes) hat das Landgericht Berlin am 7. Oktober 1914 den Vermittler Adolf Dan- ziger auf Strafantrag von buchgewerblicher Seite zu 20 Geld strafe verurteilt. Danziger beschäftigt sich gewerbsmäßig mit dem Aus stichen und Einsammcln von Aufträgen von Druckarbeitcn, die er je doch an fremde Bnchöruckercien zur Ausführung weitergibt, da er kei nen eigenen Bnchdrnckcreibctrieb besitzt. Die ihm znr Last gelegte Straftat der wissentlich irreleitcnden Reklame besteht nun darin, daß Danziger in der Hanstornische des Hauses, in dem er wohnte und seine Geschäftsstelle unterhielt, ein Schild mit der Aufschrift »Buchdruckerei kontor Adolf Danziger« hatte anbringen lassen, während seine Brief umschläge mit dem Aufdruck »Bnchdruckerei« versehen waren, und auf den Briefbogen die Firma »Buch- und Kunftdruckcrci Adolf Danziger« zu lesen stand. Es handelt sich hier um öffentliche Bekanntmachungen, da sie zur Kenntnisnahme für jedermann zugänglich sind. Die darin enthaltenen Angaben Danzigers über seine geschäftlichen Verhältnisse, insbesondere die Herstellungsart seiner gewerblichen Leistungen, sind unwahr, insoweit darin die Behauptung enthalten ist, daß Danziger der Inhaber einer Buch- und Kunstdruckerei sei. Tatsächlich ist Dan ziger kein selbständiger Buchdruckereibesitzer gewesen, sondern nur ein Vermittler von Druckaufträgen für fremde Buchdruckereicn. Er hat so mit, wie er wohl wußte, kein Recht zu obiger Firmicruug gehabt. Durch seine unrichtige Ankündigung wollte er beim Publikum den Anschein eines besonders günstigen Angebots Hervorrufen, da er mit der Ver kehrsauffassung rechnete, daß ein Druckereibesitzer Druckarbeiten billi ger liefern kann, als ein Vermittler, der seine Aufträge an fremde Be triebe weitek'geben muß. Danzigers Behauptung, das Publikum habe seine Geschäftsverhältnissc gekannt und sei daher nicht getäuscht worden, ist widerlegt. Danzigers Revision, die die Ablehnung eines Beweis- antrages rügte und die Feststellung des unlauteren Wettbewerbs be stritt, hat jetzt das Reichsgericht auf Antrag des Neichsanwalts als unbegründet verworfen. (Aktenzeichen 2 v. 1019/14.) Personalnachrichten. Gestorben: am 31. Januar im Lazarett zu Douai Herr Walther Donner, Sanitäts-Unteroffizier im t. bayer. 1. Neserve-Jägcrbataillon, an den Folgen einer am 22. Januar erlittenen Verwundung. Der Verstorbene war über zehn Jahre Mitarbeiter in den Fir men Albert Langen, Verlag, und Simplizissimus-Vcrlag in München und hat sich durch Fleiß und Tüchtigkeit die Anerken nung und Zuneigung seiner Vorgesetzten erworben. Richard Ncuhauß -f. — Am 9. Februar ist in Lichterfelde Prof. 1)r. mell. Richard Neuhauß im Alter von 59 Jahren gestorben. Weite Reisen führten ihn in die Südsee, wo er Hawai 1886 besuchte, und 1908—10 nach Deutsch-Neu-Guinea. Über die Reise nach Ncu-Guinea I hat er in einem dreibändigen, großangelegten Werke berichtet. Neu- 1 Haus; war auch einer der ersten, der farbige und Momentphotographien und selbst verschiedene sehr brauchbare Apparate für die Zwecke der Photographie herstellte. Seine Tätigkeit erstreckte sich auf alle Gebiete der Photographie. Neben der Farben- und Moment photographie war es die Mikrophotographie und die Projektion von Photographien, über die er Lehrbücher herausgab. Sprechfaul. «Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.» »Openeä dy cen8or.- Es ist in letzter Zeit öfters der Fall beobachtet worden, daß von Griechenland nach Deutschland, von Amster dam nach Köln a. Rh., von Cupeu nach Amsterdam, von Wien nach dem Haag adressierte Briefe mit dem ominösen »Openeck Eeu80r« ankamen. Bis jetzt hat es sich wohl immer um Korrespondenz zwi schen zwei Ländern gehandelt, von denen wenigstens eins zu den krieg führenden zählt. Nun kann ich einen solchen Fall im Verkehr zwischen zwei neutralen Staaten nennen: ein von einem meiner Autoren in Barcelona aufgcgcbcner, der Vorsicht halber eingeschrie bener, an mich nach A rnhe m adressierter Brief kam geöffnet und mit dem Streifen »Opened bz? 0en8or« wieder zugcklcbt an. Also auch zwischen zwei nentralen Ländern keine Sicherheit mehr gegen englische Übergriffe! Ich habe den Briefumschlag durch Vermittlung des deutschen Gesandten im Haag an den spanischen Gesandten daselbst gelangen lassen. Arnhe m , 6. Februar 1915. H. Welter, Buchhändler aus Paris. Nach einer im Bbl. Nr. 30 abgeöruckten Erklärung der niederlän dischen Negierung sollen Jrrtümer in der Briefzustellung darauf zurückzusührcn sein, daß ein großer Teil der niederländischen Post beamten zu den Waffen cinberufen und durch ungcschultes Personal ersetzt worden sei. Infolgedessen seien Briefe in falsche Postsäcke ge raten, so daß z. B. für Deutschland bestimmte Briefe irrtümlicher weise nach England und umgekehrt für England bestimmte Briefe nach Deutschland gesandt worden seien. Neu an der Einsendung des Herrn Weiter ist daher nur, daß sich diese Verwechslun gen auch ans für Holland selbst bestimmte Briefe erstrecken. Bei der loyalen Haltung der niederländischen Negierung wird man nicht daran zweifeln dürfen, daß es sich auch hier um ein Versehen handelt. Indes legt auch dieser Fall den dringenden Wunsch nahe, daß recht bald Vorkehrungen zur Abstellung dieser postalischen Unregelmäßig keiten getroffen werden. Red. D
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