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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1915
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 2, 4. Januar 1915. Redaktioneller Teil. den breitesten Raum eucntmml. Daran ichlceszen pch oce Avleuungett Religiöse Pracylwerke, ^>aus- und Unlerrcchtsvücyer, Apotogeusche Schrlslen über religiöse Zeltfragen, Bwgrapyien, Religiöse Kulisl, Wlssenlchast (Geschichte, Predigten, Poesie, Musik), Iugeuöichrlsteil Uiid ^eyrmillel. <jm zweiten ^auptteil »Profane Bücher« finden wir Belletri,nt, Kunst, Lvtlseuichast (Pädagogik, Geschichte und Geographie, Musik, Poesie, Theater-, Iugeii0ichrlflen,Leyrmitlek,Haushaltungsvucher, Periodische crr,a-etnungen und Gelegenheltspubkitauonen in mehr oder minder reicher Anzahl vertreten. Der Satz des Katalogs ist zwei- spaltig. Fast überall stehen unter den Titeln kurze Erklärungen, AuSzuge aus Besprechungen ujw., die zur näheren Charakteristik der Bücher bettrageii. Elite groge Anzahl, z. T. tu Dreifarbendruck ge druckte La,etn geben ein Bild oou dem äußeren Aussehen der Bücher und der besonderen Lelstungssählgkell der Firma in der Herstellung gediegener und geschmackvoller Einbände. Der Katalog, der in zwei Ausgaben — die eine aus dünnerem Papier — gedruckt isl, zeigt in allen seinen Teilen die Merkmale sorgfältigster Buchherstellung und Erfahrung in zweckmasjlger und wirkungsvoller Prvpagandaarbelt. T. Kleine Mitteilungen. Schwedische Kricgskouterbaude. — Bon einem aus Schweden Zu- riickgetehrten Berufsgenossen wird uns mitgeteilt, daß die Firma PiloS Bvkhandel in Gothenburg die vor kurzem erschienene englische Schmähschrift »1'üe srvollsn üeacleck 1111 am« an das schwedische Sortiment ausliefere. Es handelt sich um eine englische Nachbildung des deutschen »Struwwelpeters«, dessen Held hier aber Kaiser Wilhelm ist. In dem Machwerk werden alle sogen. »Greueltaten« der deutschen Soldaten ausgezählt und dem »Helden tum« der Verbündeten gegenübergestellt. Auf dem Umschlag ist der Kaiser als Struwwelpeter mit fürchterlich geschwollenem Kopfe abge bildet. Es braucht wohl nicht gesagt zu werden, daß das Buch von Entstellungen und Lügen strotzt. Un.verständlich ist uns nur, daß ein schwedischer Buchhändler sich .zu solcher Bermittlung hergibt. Offenbar heißt es hier: Geschäft ist Geschäft. Da wir nicht dem selben Grundsätze huldigen, so werden wir im Einverständnisse mit dem Ausschüsse für das Börsenblatt eine etwa beabsichtigte Erneue rung der Inserate von Pilos Bvkhandel über »Englisches Sortiment, spez. ^Var-I'udlleatlorw«, wie sie im November v. I. im Börsenblatt erschienen, solange ablehnen, als uns keine Sicherheiten dafür gegeben werden, daß englische Schmähschriften von der Art des Lvvollsn- Ireackeä >V1111am vom Vertriebe durch die Firma ausgeschlossen sind. Weihnachtsgabe der Allgemeinen Bereinigung Deutscher Buch handlungs-Gehilfen. — In Nr. 26 der »Buchhändler-Warte« erließ der Zentral-Vorstand der A. V. nachstehende Bekanntmachung: »Das Weihnachtsfest fällt in diesem Jahre für viele stellenlose Kollegen und zahlreiche Familien von Kriegsteilnehmern in eine Zeit schwerer Notlage. Daher halten wir cs für unsere Pflicht, die Mittel der Organisation bereit zu stellen, um diesen allen eine kleine Weih- nachtsfreude zu bereiten. Wir habeil uns deshalb entschlossen, eine besondere Weih nachts-Unterstützung zu bewilligen. Die von uns durch regelmäßige Monatsraten unterstützten Fa milien der Kriegsteilnehmer erhalten eine Monatsrate, die stellen losen Kollegen — auch die bereits ausgesteuerten, aber noch stellenlosen — eine Unterstützung in Höhe einer halben Monatsunterstützung (15 Tage) aus der Stellcnlosenkasse zu den Sätzen, mit denen sie Unter stützung erhielten bzw. erhalten würden, falls sie noch bezugsberechtigt wären. „ . ^ Wir sind überzeugt, daß unser Beschluß die Billigung aller Kol legen finden wird und sie erneut anspornt, durch freiwillige Spenden unsere Arbeit dauernd weiter zu unterstützen.« Wie uns dazu noch mitgetcilt wird, ist es trotz der hohen Anforde rungen, die an die Stellcnlosenkasse gestellt wurden, möglich gewesen, die ursprünglich auf 40°/o der Regclleistnngen herabgesetzten Auszah- lnngssätzc inzwischen auf 60°/, zu erhöhen und die Differenz nachzn- zahlen. Verzögerungen österreichischer Postsendungen (vgl. Nr. 291). — Ans eine Beschwerde des Herrn Kommerzialrats Wilhelm Müller, Inhabers der Firma N. Lechner's Hof- u. Univ.-Buchhandlung in Wien, ist dein Beschwerdeführer unterm 22. Dezember folgender Be scheid von der k. u. k. Post- und Telegraphen-Direktion für Österreich unter der Enns zugegangen: Zur Zuschrift vom 14. Dezember l. I. und zu den am 12., 13., 15. und 18. Dezember übersendeten Briefumschlägen: Die beklagte lange Befördernngsdaner von Briefen ans Deutsch land ist eine natürliche Folge der durch den Kriegszustand geschaffenen Verhältnisse. Gleichwie in Österreich ist auch im Deutschen Reiche die Zugs- dichte wesentlich vermindert, und die Briese erleiden aus diesem Grunde allein ichon Verzögerungen. Hierzu kommt, daß sämtliche in Deutschland ansgegebene für Österreich bestimmte Briefe — wie es auch hier rücksichtlich der Briefe nach Deutschland der Fall ist — zu Zensurzwecken gewisse Sammel stellen (München, Dresden, Breslau) durchlaufen müssen. Ist schon mit dem Umwege über diese Sammelstellen in den meisten Fällen eine Verzögerung der Briefe verbunden, so verursacht die dort geübte Zensur bei dem Umfange des zu behandelnden Materials eine weitere, wohl am schwersten ins Gewicht fallende Verlängerung der Laufzeit. Wie die über Ihre Beschwerde eingeleiteten Erhebungen ergaben, trafen beispielsweise in Wien am 17. Dezember aus Dresden mit einer Post Briefe ein, die in Berlin am 11. und 14. Dezember, in Hamburg am 11., 12., 13. und 15. Dezember aufgegeben worden waren. Daraus geht hervor, daß die Verzögerungen in erster Linie auf ein Stillagern bei den Zensurstellcn, somit auf Maßnahmen zurückzn- fiihren sind, deren Abänderung außerhalb des Wirkungskreises der Postverwaltnng liegt. Der in Ihrer Zuschrift vom 14. Dezember erwähnte Umstand, daß Briefe ans Süddeutschlaud, d. h. solche, die über München in Wien einlangen, eine verhältnismäßig kürzere Laufzeit aufweisen, ist hier bekannt. Der Grund liegt wohl in dort günstigeren Verkehrs verhältnissen und in einer rascheren Abfertigung der Briefe von der Zensurstelle. Wiewohl über die Ursachen der langen Beförderungsdauer von Briefen aus Deutschland hier kein Zweifel besteht, so wurde dennoch die Kaiserl. Deutsche Oberpostdirektion in Berlin in der Angelegen heit um nähere Mitteilung ersucht. Wegen der beklagten Paketverspätungen wurden die Erhebungen eingeleitet. Der k. k. Präsident: (Name). Ter Ortsverein der Buchhändler in Hannover - Linden hält am Montag, den 4. Januar, abends pünktlich 9 Uhr, im Brauergildehaus eine Versammlung mit nachstehender Tagesordnung ab: 1. Preis festsetzung für Schülerkalender Ostern 1915. — 2. Kalender- und Bücheraustausch nach Art unserer vorbildlich gewordenen Schulbücher börse. — 3. Besprechung über das Weihnachtsgeschäft (Börsenblatt Nr. 300). — 4. Verschiedenes. Post. — Von jetzt ab können Postpakete nach Columbien, Costa Rica, Panama (Republik) und Venezuela zur Beförderung über die Schweiz und Italien (Genua) wieder eingeliefert werden. Ferner sind nach Durazzo und Valona in Albanien (italienische Postanstalten) Postpakete zulässig. Der Paketverkehr nach Argentinien, Paraguay, Portugal und Uruguay muß einstweilen noch gesperrt bleiben; nach Spanien sind bis auf weiteres nur Postfrachtstücke zulässig. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. Bekanntmachung, betreffend die Zahlungsvcrbotc gegen England, Frankreich und Rußland. Vom 20. Dezember 1914. — Auf Grund des 8 7 Abs. 1 der Verordnung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 (Neichsgesetzbl. S. 421) und des Artikel 1 der Bekanntmachungen, betreffend Zahlungsverbot gegen Frankreich und gegen Rußland, vom 20. Oktober und vom 19. November 1914 (Reichs- gesetzbl. S. 443 und 479) wird folgendes bestimmt: Die gegen England, Frankreich und Rußland erlassenen Zahlungs- Verbote (8 1 der Verordnung vom 30. September 1914, Neichsgesetzbl. S. 421; Artikel 1 der Bekanntmachungen vom 20. Oktober und vom 19. November 1914, Neichsgesetzbl. S. 443 und 479, in Verbindung mit 8 1 der genannten Verordnung) gelten nicht für Zahlungen aus einem Schuldverhältnissc gegenüber einem im feindlichen Ausland ansässigen Unternehmen, sofern die Zahlung an einen Deutschen erfolgt, der In haber oder Teilhaber des Unternehmens ist und anläßlich des Krieges das feindliche Ausland verlassen hat. Berlin, den 20. Dezember 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Personalnachrichten. Gefallen: im Kampfe fürs Vaterland am 27. November in der Nähe von Npcrn bei einem Sturmangriff auf die englischen Schützengräben Herr Theodor Paul Müller, Unteroffizier im Rcserve-Jn- 7
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