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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1914-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ,4k 145. 26. Juni 1914. Die Versammlung beauftragt den Präsidenten Heinrich von Gagcrn, ihre dankbare Annahme dieses Anerbietens der Cotta- schen Buchhandlungen zu erkennen zu geben und den Katalog zu weiterer Veranlassung in die Ausschüsse zu verweisen. Der gleiche Auftrag wird auf Antrag des Abgeordneten Vogt für die etwa von anderen Buchhandlungen zu erwarten den Anerbietungen gleichen Inhalts dem Präsidium ein für alle Male erteilt. Bald verhält sich nun auch die Nationalversammlung selbst nicht länger mehr untätig zuwartend. Das Rcichsministerium wendet sich mit der Bitte um Förderung der Sache an die deut schen Staatsregierungen und findet dort verständnisvolles Gehör. In der 96. Sitzung der Nationalversammlung vom 13. Oktober 1848 läßt der Vorsitzende Heinrich von Gagern sofort nach ihrer Eröffnung durch den Schriftführer eine Mitteilung des Reichs- Ministeriums der Finanzen verlesen, die den Transport derjeni gen Bücher betrifft, die der Nationalversammlung durch verschie dene Buchhandlungen Deutschlands für die Reichsbibliothek Übermacht werden, und bemerkt, daß die Mitteilung als Bei lage zum heutigen Protokoll werde gedruckt werden (Beilage ä). Die Beilage L lautet: Reichsministerium der Finanzen. Frankfurt, den 10. Oktober 1848. An de» Herrn Präsidenten der Netchsversammlung! Bon dein Sekretariat der hohen Reichsversannnlung auf den Umstand aufmerlsam gemacht, daß der Reichsvcrsammlung von ver schiedenen Seiten zur Begründung einer deutschen Reichsbibliothek Bllchergefchenke zngesagt werden, deren Portofreie Beförderung wünschenswert erscheine, sind wir diescrhalb mit den Einzelregie rungen ins Benehmen getreten. Demzufolge haben bereits die Regierungen von Preußen, Königreich Sachsen, Bagern, Baden, Braunschweig, Lübeck und Hamburg für Pakete, welche an die Nationalversammlung adressiert sind und deren Inhalt als Bücher für die Reichsbibliothek bezeichnet wird, die Portofrciheit bewilligt und ihre Postbehörden darnach angewiesen. Bon Seite Preußens wird dabei vorausgesetzt, baß die be tressenden Sendungen nach Gewicht und Umfang zur Beförderung mit der Post überhaupt geeignet sind. Die Regierungen vom Groß- herzogtum Hessen, Sachsen-Weimar, Anhalt-Bernburg, Echwarzburg- Sondershausen, Schwarzburg-Nudolstadt, Waldeck und Hamburg (sür die nicht städtische Post) haben angezeigt, daß das Postrcgal in den genannten Staaten teils die Krone Preußen, teils der Fürst von Thnrn und Taxis ausübt. Da Preußen nach Obengesagtcm und die Thurn und Taxisschc Gencralpostdirektion dahier schon früher für alle gedruckten Sachen ohne Unterschied an die Nationalversammlung Portobcsreiung bewilligten, so steht der portofreien Versendung von Büchern für die Reichsbibliothek auch in jenen Staaten, sowie in den ferneren zum Thnrn und Taxisschen Postverbanbe gehörenden, näm lich Württemberg, Kurhessen, Nassau, Coburg-Gotha, Sachsen- Meiningen, beide Hohenzoller», beide Neuß, Schanmburg - Lippe, Lippe-Detmold und Hessen-Homburg kein Hindernis entgegen. Die übrigen Regierungen von Österreich, Hannover, Holstein und Lauenbnrg, Luxemburg und Limburg, beiden Mecklenburg, Sachscn-Altcnburg, Oldenburg, Anhalt-Dessau und Köthen, Lichten stein und Bremen sind mit ihren Erklärungen noch im Rückstände. Wir werden aber nicht versäumen, dem Präsidium der Reichsver sammlung nach deren Einlauf weitere Mitteilung zu machen. von Beckerath. B e h a g h e l. Im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 103 vom 28. November >848 erschien nun eine Bekanntmachung, die porto freie Versendung von Bücherpaketen für die Reichsbibliothek be treffend. Diese ist von dem inzwischen ernannten Bibliothekar vr. Johann Heinrich Plath in Frankfurt a. M. unterzeichnet und hat folgenden Wortlaut: »Nachdem das großartige, patriotische Anerbieten mehrerer der bedeutendsten Buchhandlungen Deutschlands, der Herren Hahn, Veit, Schwetschke, Cotta, Banmgärtner, Du Mont Echanbcrg, Brönncr n. a., zur Gründung einer deutschen Reichsbibliothek ein Exemplar ihres gesamten Verlags derselben zur beliebigen Auswahl zur Disposition zu stellen, die Gründung einer solchen Reichsbibliothek veranlaßt hat, macht der Unterzeichnete, zum Bibliothekar derselben ernannt, vom Präsidio der Nationalversammlung beauftragt, und nach Benehmen mit dem Reichsminister der Finanzen, den Herren Buchhändlern, die so freigebige Anerbieten der Reichsbibliothek gemacht haben und denen ihrer Herren Kollegen, die dem patriotischen Beispiele der- 1034 selben folgen möchten, bekannt, daß zufolge nachfolgender beider Er lasse des Reichsministers der Finanzen den derartigen Sen dungen von Büchern und Paketen der Herren Buch händler an die Reichs bibliothek durch die deutschen Regierungen Portosreiheit z» gesichert ist. Frankfurt a. M., den 28. November 1848. v r. Io h. Heinrich Plath.« Zugleich Wird darunter der oben schon wiedergegebene Erlaß vom 10. Oktober 1848 und weiter noch ein zweiter vom 15. No vember 1848 abgedruckt, nach dem auch von Hannover, Holstein, beiden Mecklenburg, Oldenburg und Bremen, sowie Luxemburg Portofreiheit gewährt wird, letzteres mit Einschränkung auf bro schierte Bücher, soweit die Pakete nach Umfang mit Post befördert werden können, während größere Pakete und gebundene Bücher durch die Diligence von Luxemburg nach Trier versandt werden müssen, deren Unternehmer für diesen besonderen Fall auch aus diese Entschädigung verzichtet hat. Ferner wird nach ein gelaufenen Anzeigen das Postregal in Altenburg durch das Königreich Sachsen, in Anhalt-Dessau und Cöthen durch Preußen ausgeübt, die schon Portosreiheit zusagten. Nur Limburg be dauert, weil die Post Privatunternehmen sei. Eine zweite Bekanntmachung, vom 1. Dezember 1848 datiert, läßt vr. Joh. Heinrich Plath im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 106 vom 8. 12. 1848 folgen, in der er betont, daß er sich, »da die Zahl der Buchhandlungen, welche der Reichsbibliothek ihre Verlagsartikel zur beliebigen Auswahl so patriotisch anbieten, sich zusehends mehrt, indem in diesen Tagen fast sämtliche Verlagsbuchhandlungen Frankfurts, 12 an der Zahl, Sauerländer, Zimmer, die Hermann'sche, Andreä'ische Buchhand lung, die Literarische Anstalt usw., ein Exemplar ihres sämtlichen Verlags angeboten haben«, verpflichtet glaubt, noch eine Mit teilung der Fürstlich Thurn und Taxis'schen Generalpostdirektion kund machen zu müssen. Diese Mitteilung beantwortet eine Bitte um Auskunft über das Gewichts-Maximum der portofreien Postsendungen, die Bü cher für die Reichsbibliothek enthalten. Die großmütige Post direktion meint, daß es zweckmäßig sein wird, die einzelnen Kolli nicht schwerer, als bis zum Gewichte von »100 Pfund« zu for mieren, indem bei mehreren deutschen Postvcrwaltungen Pakete von größerem Gewichte zur Versendung durch die Post nicht an genommen werden. vr. Plath erklärt sich bei dieser Gelegenheit dem Verlags buchhandel gegenüber noch bereit, weitere Anbietungen gern ent gegenzunehmen und zur Kenntnis der Reichsversammlung zu bringen. Er ersucht, die Kataloge dann nur »an die Reichs bibliothek«, möglichst in zwei Exemplaren, zu adressieren. In der 136. Sitzung der Reichsversammlung vom 15. Dezem ber 1848 unter dem Vorsitz von H. von Gagenr und H. W. Beseler wird ferner angezeigt, daß folgende Buchhandlungen: 1. A. Baumgartner, Leipzig, 2. Du Mont Schauberg, Cöln, 8. Klammer L Hoffman», Pforzheim, 4. Brönner, Frankfurt a. M., 5. Philipp Krebs (Varrentrapp'sche Buchhandlung), Frankfurt a. M., 8. G. F. Kettembeil (früher Hermann'scher Verlag), Frankfurt a.M., 7. Andreä'ische Buchhandlung, Frankfurt a.M., 8. Carl Hepder, Erlangen, 9. Joseph Bär (vorm. Oswald), Frankfurt a. M., 10. M. A. Eltzmann (Gebhard L Korber), Frankfurt a. M., 11. Jäger'sche Buch- und Landkartenhandlnng, Frankfurt a.M., 12. vr. Löwsnthal L Rütte», literarische Anstalt, Frankfurt a. M., 18. Mcidinger, Frankfurt a. M., 14. August Ostcrricth L Weschs, Frankfurt a. M., 15. Dietrich Renß (Comptoir f. Literatur u. Kunst), Frankfurt a. M., 18. Ferdinand Boselli, Frankfurt a.M., 17. Heinrich Keller (Firma Schmerber), Frankfurt a.M., 18. Carl JUgel, Frankfurt a. M., 19. Johann Christian Hermann'sche Buchhandlung, Frankfurt a.M., 20. Heinrich Zimmer, Frankfurt a.M., ihre Kataloge zur unentgeltlichen Auswahl für die Reichsbiblio thek eingesandt haben. Das Bureau wird ermächtigt, den Dank der Nationalversammlung dafür auszusprechen. Auf Hartmanns Antrag, eine Kommission zur Auswahl der offerierten Bücher zu bestellen, wird auf die Be merkung des Vorsitzenden, daß diese Angelegenheit unter Aufsicht
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