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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1914
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 145, 28. Juni 1914. als ihn die Satzungen gestalten, mindestens aber nach einem Jahre, und ebenso bei Abzahlungen, die länger als 20 Monate dauern, tritt ein um 107> höherer Verkaufspreis in Kraft«. Ich halte diese Formulierung für einfacher und zweckentsprechender. Die Berechnung von Zinsen führt leicht zu Differenzen und wird eventuell gerichtlich nicht anerkannt, während die jetzige Fassung meines Erachtens einen gültigen, klaren Kaufvertrag darstellt. Kein Kunde kann verlangen, daß ihm von einem Geschäftsmann ohne jede Entschädigung all inkiiütum gepumpt wird. Jeder hat es dann aber selbst in der Hand, den Aufschlag zu verhüten, indem er prompt reguliert. Ein Jahr Ziel ist Frist genug, und alle Handelskammern und gewerblichen Vereinigungen drängen darauf, auch das Publikum zu prompterer Erfüllung seiner Ver bindlichkeiten zu erziehen, wie ja auch der Geschäftsmann an be- stimmte kurzfristige Zahlungsbedingungen immer mehr gebunden wird. Solange wir freilich den Standpunkt einnehmen, der mir auch begegnet ist, datz wir uns mit anderen »Kausleuten« nicht in eine Reihe stellen dürfen, kommen wir nicht weiter. Die Furcht vor einer Stärkung der vorhandenen unlauteren Elemente und die voraussichtliche Abneigung von Leipzig und Berlin darf uns in unserni Beschlüsse nicht beirren. Im Gegen teil, sorgen wir erst recht dafür, das; die Satzungen immer mehr eine klare Handhabe gegen diejenigen bieten, die dem ehrlichen Buchhändler in den Rücken fallen und wie heute, so auch weiter im Trüben fischen. Ich bitte Sie nun, meine Herren, sich vor allen Dingen in der Diskussion darüber zu Lustern, ob sich für den Buchhandel ein Zweipreise-Shstem erreichen läßt. Herr Paul Nitschmann, Berlin: Meine Herren! Der Antrag der Herren vom Mitteldeutschen Verbände ist meiner Ansicht nach, wenn ich ihn zunächst einmal im ganzen betrachte, gänzlich unannehmbar. (Sehr richtig!) Er würde eine vollständige Revolutionierung des Börsenvereins be deuten. Vorausgehen müsste eine gänzliche Umarbeitung der Ver kaufsordnung und zum Teil auch der Satzungen, ehe der Antrag überhaupt zur Diskussion gestellt werden könnte. In zweiter Linie kommt hinzu: er würde bedeuten eine Aufhebung des Selbstbestimmungsrechts der Kreis- und Ortsvereine, aus dem die Organisation des Börsenvereins beruht. Es ist ferner ganz zwei fellos, daß die verschiedenen Kreis- und Ortsvereine bei Aus führung von Vorschriften, wie sie diesem Anträge zugrunde liegen, zu ganz verschiedenen Resultaten kommen werden und kommen müssen. Der Kreisverein, der in unmittelbarer Nähe eines Handelszentrums liegt, wird ganz anders in der Lage sein, Rabatt zu geben, als einer, der weiter an der Peripherie gelegen ist und mit höheren Spesen zu rechnen hat. Aber ich glaube, auch die Mehrzahl der Kreis- und Ortsvereine, die nicht gerade Berlin und Leipzig sind, werden zum gleichen Resultat mit mir kommen. Ferner im einzelnen betrachtet: die Herren Antragsteller wünschen, daß bei Inanspruchnahme von Kredit nach Ablauf von einem Jahre 5 7» Zinsen berechnet werden müssen. Meine Her ren, das geht doch gar nicht; dem widerspricht das Gesetz. Zin sen können Sie erst zwangsweise anrechnen nach Einleitung einer Klage. Dagegen könnten Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Kunden treffen: wenn du nicht in Jahresfrist zahlst, berechne ich dir 5 7» Zinsen. Ja, da wird ein guter Kunde, von dem Sie unterschriftlich Derartiges verlangen, die Türklinke in die Hand nehmen; ein schlechter Kunde aber wird sagen: ich werde zu nächst den Kredit erst einmal ein Jahr ausnutzen, und dann wollen wir uns weiter unterhalten. Aber das Allerschlimmste ist der Schluß des Antrags: die Abzahlungsgeschäfte sollen 10 7° Aufschlag machen dürfen. Meine .Herren, wenn die Abzahlungsgeschäfte etwa die Annahme dieses Antrages erführen, würden sie vor Vergnügen an die Decke sprin gen. Heute werden die Abzahlungsgeschäfte in gewissen Gren zen gehalten durch K 8 Absatz 1 der Verkaufsordnung. Die Be stimmung ist allerdings sehr kautschukartig, und ich weiß nicht, ob der Börsenverein schon einmal zu einer Entscheidung auf Grund dieses Paragraphen gekommen ist. Aber die Abzahlungs geschäfte haben doch immer mit der Anwendung des Paragra phen zu rechnen; sie müssen sich immer sagen: wenn wir zu langen 1038 Kredit gewähren, so wird das als verkappter Rabatt angesehen, und der Börscnverein kann einschreiten. Run wollen Sie, meine Herren, die Abzahlungsgeschäfte aus dieser schwierigen Lage be freien, wollen ihnen jeden Kredit gestatten, wenn sie nur 10 7° auf den Preis aufschlagen? Die Abzahlungsgeschäfte werden sich hüten, dem Publikum zu sagen: bei längerer Zahlungsfrist kommt ein Aufschlag von 10 7,, sondern es wird einfach heißen: der Ladenpreis ist nicht 100 .//, sondern 110 ./k. 10 7« Aufschlag bedeutet doch zunächst einmal einen Zinsgenus; von zwei wollen Jahren. Also durch diese 10 7, ist das Abzahlungsgeschäft schon in der Lage, zwei Jahre länger zu kreditieren, ohne sich selbst zu belasten. Es ist absolut ausgeschlossen, daß wir darauf eingehen können. Die Abzahlungsgeschäfte könnten ihre Raten festsetzcn, wie sie wollten, niemand könnte ihnen irgend etwas anhaben; sie würden immer sagen: hier steht, daß wir alles dürfen, wenn wir nur 10 7» Ausschlag machen. Der Antrag ist also aus diesen und noch vielen anderen Gründen gänzlich unannehmbar, und ich glaube, es hat Wohl wenig Zweck, daß wir über ihn debattieren. Vielleicht ziehen die Herren den Antrag zurück, damit er später in anderer Form wiederkehren kann. Herr Adolf Schulpe, Münster: Ich wollte mich auch gegen diesen Antrag aussprcchen. Ich halte es für überaus gefährlich, daß wir die bisher üblichen 2 7» bei Barzahlung fallen lassen; denn dann werden wir es erleben, daß das Barzahlungsgeschäft noch mehr zurückgeht, als es schon bisher der Fall gewesen ist infolge der Beschränkung des Bar- rabalts von 5 auf 2 7°. Außerdem werden wir dadurch weite Kreise, namentlich die Professorenkreise, von neuem veranlassen, sich an die sogenannten Antiquare zu wenden, die durch rück sichtslose Manipulationen besonders die Universitätskuudschast zu gewinnen suchen. Aus diesem Grunde möchte ich mich ganz entschieden gegen die Aufhebung der 2 7«, die wir jetzt noch geben, aussprechen. Vorsitzender: Dann hat Herr Staar das Wort. Herr Bernhard Staar, Berlin: Ich ziehe meine Wortmeldung zurück. Ich wollte gegen den Antrag sprechen; aber bei der vorgeschrittenen Zeit glaube ich dem Wunsche der Versammlung zu entsprechen, wenn ich daraus verzichte. (Bravo!) Vorsitzender: Herr Weitbrecht hat das Wort. Herr Theodor Weitbrecht, Hamburg: Ich wollte auch dagegen sprechen, aber ich verzichte ebenfalls. Vorsitzender: Meine Herren! Dann ist die Rednerliste erschöpft. — Wünscht der Herr Antragsteller noch das Schlußwort? Vielleicht Herr Scheller? (Herr Gottlieb Braun, Marburg: Ich bitte noch »ms Wort!) — Nein, lassen Sie Herrn Scheller noch reden. Sie haben ja schon für den Antrag gesprochen. (Heiterkeit.) Herr Gottlieb Braun, Marburg: Vom Mitteldeutschen Verbände ist erklärt worden: das ist ein Antrag des Mitteldeutschen Verbandes, und ich bin beauf tragt worden, den Antrag zu begründen. Wenn nun gegen den Antrag gesprochen worden ist, so würde ich es für illoyal von dem Herrn Vorsitzenden halten, wenn er mir nicht auch das Schluß wort erteilen wollte. Vorsitzender: Wenn Sie es wünschen, bitte sehr! Aber eigentlich hat der Antragsteller das Schlußwort. Herr Gottlieb Braun, Marburg: Meine Herren! Daß Herr Nitschmann so sehr gegen den Antrag spricht, hat mich eigentlich gewundert; denn der Antrag Prager, den er vorhin so warm befürwortet hat, will ja im Grunde auch nichts anderes. Herr Prager will auch ein Zweipreise- Shstem dadurch, datz der vom Verleger festgesetzte Preis erhöht wird, wenn das Werk geringer als mit 25 7» rabatticrt ist, und er will die Preiserhöhung sanktioniert haben, wenn vonvorn - herein an den Büchern nichts verdient wird. Ich will eine Preiserhöhung erst haben von dem Moment an, wo nichts mehr verdient wird.
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