Börsenblatt sür ben Jentschen BaHnnbel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg, ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten' und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 59. Leipzig. Dienstag den 12. MärzHI912. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler ;u Leipzig. An die Vorstände der Rreis- und Ortsvereine. Aus dem Vereins-Ausschuß scheidet von den vier Vertretern der Kreis- und Ortsvereine Ostcrmesse 1912 aus: Herr Heinrich Roemer-Wiesbaden. Infolgedessen ist die Wahl eines Vertreters der Kreis- und Ortsvereine für den Vereins-Ausschuß erforderlich. Herr Roemer ist satzungsgemäß nicht wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Alexander Ganz-Köln, Gustav Küstenmacher-Berlin. Gustav Nusser-München. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der 15—19 der Geschäftsordnung in der Sonnabend, den 4. jVlai 1912, vormittags 9 Okr im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses zu Leipzig (Eingang Portal I) stattfindenden Wahlmänner-Versammluug. Der Unterzeichnete Wahl-Ausschuß schlägt vor, Herrn Heinrich Boysen, i. Firma Boysen L Maasch in Hamburg zu wählen, und fordert die verehrlichen Vorstände auf, hierzu 1) den Wahlmann ihres Vereins zu bestimmen; 2) die Vollmacht für diesen bis spätestens den 27. April 1912 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu Leipzig, Hospitalstraße 11. einzusenden; 3) sich dazu des versandten Formulars zu bedienen; 4) ein Verzeichnis der Mitglieder ihres Vereins nach dem neuesten Stande beizufügen. Vereine, welche keinen Wahlmann entsenden oder ihn nicht vorschriftsmäßig und rechtzeitig beglaubigen, gehen für dieses Mal des Wahlrechts verlustig. Leipzig, den 9. März 1912. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschutz des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ru Leipzig. vr. E. Lhlermann, Vorsitzender. Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang- 414