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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1912-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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pv 55, 7. März 1912 Nichtamtlicher Teil. BllrseMatt f. d. Dtschn. Suchb-Ndil. 2929 Gerhard Stalliug in Oldenburg i Gr. 2956 laueonä. 1 Gebe. Ltessc» in Limburg <Lah«>. ^ 2938 Dabollen von Uürer. 6 -r8. IVidbolt, 3 ^8 60 ged. 4 60 «erlag für Fachliteratur G. m. b. H. in Berlin. 2951 (12 Holte) 24 Uro Hold 2 »erlagSanstalt Alexander Koch in Larmstadt. 2946 I. I. Weber (Geschäftsstelle der Jllustrirteu Zeitung) in Leipzig. 2955 (Nr, 368«"rom 21. dl-tre 1912). 2 Gustav Weise «erlag in Stuttgart. 2958 — I-avn Donnis. 6. ä.uü^ 1 50 Westdeutsche «crlagSgesellschast m. b. H., Heimkulturverlag in Wiesbaden. 2939 Lxpotbslr? 6l.—70. Daus. 1 gob. 7 50 ,i. Verbotene Druckschriften. Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Land gerichts I in Berlin vom lO. November und 29. November 1911 gegen die in Wien erscheinende periodische Druckschrift »Pschütt! Caricaturen« binnen Jahresfrist zweimal Verurteilungen auf Grund der §§ 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des § 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt S. 65 die fernere Verbreitung dieser Druck schrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. Berlin, den 2. März 1912. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 57 vom 4. März 1912.) Nichtamtlicher Teil. Los von der Lagereiberufsgenossenschaft!') Dieser Ruf ertönt fortgesetzt seit dem Jahre 1907 von Detaillistenverbävden Rheinlands und Westfalens, fortgesetzt sind bei der Reichsregierung und bei dem Reichstage Peti tionen eingereicht worden, um die Errichtung einer Detail berufsgenossenschaft oder, wie es heute heißt, einer Klein handelsberufsgenossenschaft zu betreiben. Bisher haben diese Eingaben leinen Erfolg gehabt, und die Frage, ob sür die neuversicherungspflichtigen Kleinbetriebe eine eigene Bcrufs- genossenschaft gegründet, oder ob sie der bereits bestehenden Lagereiberufsgenossenschaft angeschlossen werden sollen, ist nach Annahme der Reichsoerstcherungsordnung in ein neues Stadium getreten. Man sieht daher der dem Bundesrat nach Artikel 43 des Einführungsgesetzes zu stehenden Entscheidung in dieser Frage nrit großem Inter esse entgegen. Für den Fall, daß die neue Berussgenossenschaft ins ') Das Reichs-Versicherungsamt hat vor kurzem eine Anleitung erlassen sür die Anmeldung Unfallversicherung^pflichtiger Betriebe, die durch § 537 der Reichsversicherungsordnung der reichsgesetzlichen Unfallversicherung neu oder erst in vollem Umsange unterstellt worden sind, und sie im Reichsanzeiger am 26. Januar ISI2 »er. öffentlich!. Die Frist für die Anmeldung bei dem zuständigen Versicherungsamt bzw. bei der örtlich zuständigen Behörde wurde gleichzeitig aus die Zeit bis zum 15. März 1912 einschließlich festgesetzt. Wird die Anmeldung versäumt oder ist sie unvollständig, so hat die zuständige Behörde die Angaben nach eigener Kenntnis der Verhältnisse zu machen oder zu ergänzen. Sie ist besugt, die Unternehmer durch Geldstrase bis zu 100 anzuhalten, binnen einer gesetzten Frist Auskunft zu erteilen. Die Versicherung der srüheren »Lagerungsbetriebe- ist wesentlich umgestaltet worden. Früher waren derartige Betriebe nur hinsichtlich der eigentlichen Lagerungsarbeiten und nur unter der Voraussetzung versichert, daß sie mit einem Handelsgewerbe verbunden waren, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen war. Jetzt sind alle Betriebe zur Handhabung und Be handlung der Ware versichert, sosern sie mit einem über den Umsang des Kleinbetriebs hinausgehenden kaufmännischen Unternehmen verbunden sind. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. Leben tritt, würden die versicherungspflichtigsn reinen Sorti mentsbetriebe ebenfalls der Kleinhandelsberufsgenofsenschast überwiesen werden müssen, und eine Untersuchung der Fragen vom Standpunkt des Buchhandels aus, was sür, was gegen die Loslösung von der Lagereiberufsgenossenschast spricht, ist nicht ohne ökonomische und ideelle Bedeutung. Die Detaillistenverbände, die die Errichtung einer be sonderen Kletnhandelsberufsgenossenschast anstreben, führen als Vorzüge für die neue Berufsgenossenschaft an: I. Praktische und technische Gesichtspunkte: 1. Die wesentlich günstigere Gestaltung der Unfallziffern, als bei den unfallgefährlichen Betrieben der Lagerei- berufsgenofsenschaft. 2. Die Verhältnisse in den Lagereiberufsgenossenschaften widersprechen den Ansichten der Detaillisten; die Schwierig- Hieraus ergibt sich die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf eine Reihe von Tätigkeiten, die bisher der Versicherungspflicht nicht unterlagen. Denn der neue Begriff »Handhabung und Behandlung der Ware« umfaßt sowohl die eigentlichen Lagerungs- arbciten, wie; Aus- und Abladen und Hineinschaffen der Ware in die Geschäftsräume, Aus-, Ein- und Umpacken, Umsüllen, Auf süllen des Handlagers, Sortieren, Vermessen und Aus zeichnen der Ware, Handhabung der Ware bei der Be standsausnahme, Besörderung der Ware aus einem Ge schäftsraum in den anderen, Behandlung der Ware, um sie in verkausssähigen Zustand zu versetzen und darin zu er halten, sowie die Instandhaltung der Warenräume, als auch alle übrigen dem technischen Teile des Betriebs an gehörenden Verrichtungen, die zu der bisher unversicherten Ver- kausstäligkeit in näherer Beziehung stehen, wie: das Herbeiholen der Ware aus dem Hand- oder sonstigen Lager, das Vorlegen und Vorzeigen der Ware zum Zwecke des Verkauft, das Umgehen mit der Ware während der Verkaufsverhandlungen, das Abmessen, Abwiegen, Ver packen oder Bereilstellen der Ware zum Zwecke des Ver packens, der Übergabe der Ware an die Käufer und das Zurücklegen der unverkausten oder nicht passenden Ware in das Lager usw. Unversichert bleiben auch jetzt noch die nur dem Handel dienenden Tätigkeiten, die mit der eigentlichen Behandlung und 382
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