^ 53, 4. März 1912. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 2843 Verlagsbuchhandlung Paul List in Leipzig erwidert unsere Feststellung, daß ihre Anzeige in Nr. 44 irreführend ist, weil sie die Tatsache ganz außer acht läßt, daß die Sriginal-Einzel-Ausgaben aller Werke Julius Wolfss nach wie vor in unserem Verlage er scheinen, und daß aus der bei ihr erscheinenden Gesamt-Ausgabe einzelne Bände vertragsmäßig nicht abgegeben werden dürfen, mit einer Gegen-Erklärung, die hauptsächlich der Reklame für ihre Ausgabe dient, in der sie aber nur verschweigt, daß sie die Berech tigung unseres Einspruchs doch anerkennen muß. Denn in der an gekündigten Wiederholung der beanstandeten Anzeige läßt sie neben dem Titel „Der Raubgras" das Wort „Subskriptionspreis" und bei den Bezugsbedingungen den Satz „Einzelne Bände werden nicht ab gegeben" einfließen. „Aufmerksame Leser" finden beides in ihrer ersten Anzeige nicht. Aber auch den „Raubgraf", von dem sie „gebundene Exemplare in jeder Anzahl in Kommission" offeriert, darf sie einzig und allein nur unter der Verpflichtung zur Abnahme der ganzen Serie anbieten und abgeben. Wir werden jeden Einzelverkauf als Verletzung unserer Verlagsrechte verfolgen. Damit erklären wir die Sache als an dieser Stelle für uns erledigt. Berlin, 1. März 1912 G.Grote'sche Verlagsbuchhandlung