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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1912
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- 1912-03-04
- Erscheinungsdatum
- 04.03.1912
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^ 53. 4. März 1812 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 2819 Kleine Mitteilungen. Der Buchhändler. Verband Hannover - Braunschwetg hält seinen 30. Verbandstag am Sonntag, den 10. März, in Hannover im Künstlerhaus ab. Die Beratungen beginnen um I I Uhr vormittags; um 3 Uhr nachmittags schließt sich ein ge meinsames Mahl an. Treffpunkt der Teilnehmer am Vorabend (Sonnabend) ist das Brauergildehaus (Georgsplatz). Das Germanische Nationalmnseum in Nürnberg hat im letztverflossenen Jahre für seine Bücherei eine Anzahl sehr wert voller alter Stammbücher erworben. Die meisten stammen aus der berühmten Sammlung des Geheimen Rats Friedrich Warnecke und wurden auf einer Versteigerung in Leipzig erstanden aus Mitteln, die der Opfersinn alter Nürnberger Patrizierfamilien zur Verfügung gestellt hat. Als die wertvollsten Stücke seien angeführt: das Stammbuch des Predigers an der Spitalkirche Nürnberg Georg Werner, das Einträge von Nikodemus Frischlin, Johann Praetorius, Hans Leo Häßler (eine kleine Komposition) usw., dazu auch eine von Melanchthons Sohn beglaubigte Aufzeichnung Luthers enthält, ferner das auch künstlerisch ausgestattete Stammbuch des Ulrich Johann Starck und dasjenige des Hieronymus Kreß mit einer Eintragung Wallensteins aus dessen Altdorfer Studentenzeit und verschiedenen Darstellungen aus dem Studentenleben in Aquarellmalerei. Diese drei Bücher gehören noch dem 16. Jahrhundert an. Aus dem 17. Jahrhundert wären hervorzuheben zwei Harsdorffersche Stamm bücher sowie die des Marcus Carl Tücher, Leonhard Grundherr, Paulus Christoph Gugel und des Gebhard Gerdner, eines Altdorfer und dann Jenenser Studenten mit großem Bekanntenkreise, aus dem 18. Jahrhundert endlich ein Stammbuch des Nürnberger Theo logen Friedrich Kordenbusch, des Altdorfer Studenten Georg Dehler und insbesondere das reichhaltige Stammbuch des Karl Friedrich Treuttel, eines jungen Straßburgers, der in den Jahren 1788—91 eine große Reise durch Deutschland machte und bei dieser Ge legenheit zu den Berühmtheiten der verschiedenen Städte in Beziehung trat. Dieses letztere Stammbuch, in das sich auch Wieland, Goethe, Schubart, Pfeffel, Salzmann, Uz, Joh. Rein hold Förster u. a. eingetragen haben und das auch künstlerisch reich ausgestattet ist, wurde nicht auf der Auktion Warnecke, sondern anderweitig erworben. Statistisches über daS Frauenstudium. — Wie die von Geh. Rat Tilmann vom preußischen Kultusministerium in der »Zeitschrift für höhere Schulen« veröffentlichte Statistik mitteilt, studierten im letzten Winterhalbjahr an den preußischen Universi täten 2892 Frauen; im vorigen Jahre waren es 2639. Auf die einzelnen Fakultäten verteilt, setzt sich die Zahl folgendermaßen zusammen: Theologie studierten im letzten Wintersemester 43 Frauen gegen 41 im Vorjahre, Jura 23 gegen 17, Medizin 329 gegen 325, Philosophie 2497 gegen 2266. Von den 2892 im letzten Winterhalbjahr studierenden Frauen waren 1986 imma trikuliert, die übrigen als Gasthörerinnen zugelassen. Von den 1986 ordnungsmäßig immatrikulierten Frauen studierten 11 Theo logie, 18 Jura, 312 Medizin, 1616 Philosophie. «L. Born Reichsgericht. Ist Schweigen stets Geneh migung. Antworten stets Pflicht im Geschäftsleben? (Nachdruck verboten.) — Im geschäftlichen Leben gilt zwar vielfach Stillschweigen als Genehmigung, und des weiteren ist auch schon oft ausgesprochen worden, daß mitunter für den einen Teil eine direkte Pflicht besteht, auf Schreiben der anderen unter allen Umständen zu antworten. Ganz allgemein können diese Forderungen aber, wie die neueste Entschei dung des Reichsgerichts lautet, nicht aufgestellt werden. Es ist vielmehr stets erforderlich, daß zwischen den Parteien mindestens schon bestimmte Abmachungen getroffen sind. So z. B. ist niemand verpflichtet, auf Schreiben einer Firma, durch die ihm irgendeine Bestellung bei diesem oder jenem Reisenden der Firma untergelegt wird, zu antworten. Letzteres gilt vor allem in den Fällen, wo einer Firma von ihren Reisenden fingierte oder von der Firma mißzuverstehende Aufträge übersandt werden. Der Geschäftsreisende O. einer Holzfirma G. hatte dieser mitgeteilt, er habe mit der Firma Z. über 4000 edw Texasholz abgeschlossen. Am 30. August 1909 bedankte sich die Firma Z. für diesen Auftrag und teilte mit, sie werde und könne den Auftrag ordnungsgemäß ausführen, da sie soeben von ihrer amerikanischen Lieferantin ein Kabelakzept erhalten habe. Die Firma Z., die sich bewußt war, mit dem Reisenden O. noch nichts fest abgeschlossen zu haben, schwieg bis zum 3 September voll ständig. Erst an diesem Tage teilte sie mit, die Erfüllung des Auftrags, der noch gar nicht fest erteilt gewesen sei, sei durchaus nicht so eilig, da sie noch für lange Zeit mit amerikanischem Kiefernholze eingedeckt sei. Die Firma G. machte nun geltend, wenn auch der Auftrag nicht fest abgeschlossen gewesen sei, so sei er doch dadurch zustande gekommen, daß die Firma Z. auf ihr Bestätigungsschreiben nicht binnen 24 Stunden geantwortet gehabt habe, obwohl sie gewußt habe,! daß sich die Firma G. ihrerseits telegraphisch an ihre amerikanische Lieferantin gewendet habe. Es wäre unter diesen Umständen geschäftliche Anstandspflicht der Firma Z. gewesen, unverzüglich zu antworten. Das Land gericht Düsseldorf hatte auf einen Eid der beklagten Firma erkannt, zu beschwören, daß sie sich dem Reisenden gegenüber noch gar nicht bereit erklärt gehabt habe, die 4000 ebw Holz zu kaufen, sondern daß sie dem Reisenden nur zugesagt habe, die Firma G. könne ihr eine diesbezügliche Offerte machen. In der Berufungsinstanz machte die Klägerin geltend, auf einen solchen Eid komme es gar nicht an, denn im geschäftlichen Verkehre sei in solchen Fällen Widerspruch Pflicht, und Schweigen gelte als Genehmigung. Aber auch das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Be rufung der Klägerin zurück. Das Berufungsgericht führte zu nächst aus, daß das Schreiben der Beklagten vom 3. September durchaus nicht nur in dem Sinne verstanden werden müsse, als habe die Beklagte die Klägerin nur Hinhalten wollen. Es folge aus diesem Schreiben mit Bestimmtheit, daß die Beklagte jedenfalls ihre Zustimmung zu der Offerte der Klägerin abgelehnt habe. Allerdings gelte in manchen Fällen Schweigen als Zu stimmung und Antworten als geschäftliche Anstand^pflicht. Soweit reiche aber die Bedeutung eines Bestätigungsschreibens nicht, daß in jedem Falle nun unverzüglich geantwortet werden müsse. Dies gelte insbesondere nicht für die Fälle, wo derjenige, der ein solches Bestätigungsschreiben erhalte, sich zuvor in keiner Weise gebunden gehabt habe. Im übrigen habe die Beklagte ja auch geant wortet. Ein Handelsbrauch, daß Bestätigungsschreiben binnen 24 Stunden beantwortet sein müßten, könne nicht anerkannt werden, vor allem nicht in solchen Fällen, wo der andere auch wissen müsse, da unter den Parteien noch gar nichts fest abge macht gewesen iei. Auch das Reichsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Revision der klagenden Firma zurück. (Akt. II, 469/11.) Förderung des Unterrichts im Russischen in Deutschland. — Durch eine den zuständigen Zentralbehörden für Handels- und gewerblichen Unterricht sowie den deutschen Handelskammern zu gegangene Umfrage sucht der Deutsch-Russische Verein E. V. den gegenwärtigen Stand des russischen Unterrichts in Deutschland sestzustellen. Gleichzeitig soll ermittelt werden, an welchen Plätzen und in welchen Handels- und Jndustriekreisen ein starkes Bedürf nis nach Einführung und Ausdehnung guter russischer Unterrichts, gelegenheit vorhanden ist 17. internationaler medizinischer Kongretz. — In Berlin fand dieser Tage die konstituierende Sitzung des deutschen Reichs komitees für den 17. internationalen medizinischen Kongreß in London 1913 statt. Zum Vorsitzenden wurde Waldeyer gewählt, zum Generalsekretär Professor Posner. In London wird, zum ersten Male eine Abteilung für medizinische Radiologie errichtet werden, ferner neue Unterabteilungen für pathologische Chemie und für allgemeine und lokale Anästhesie. Der 3. deutsche JugeudgerichtStag wird vom 10. bis 12. Oktober in Frankfurt a. M. stattfinden. Das Hauptthema der Tagesordnung wird sein: »Notwendigkeit und Dringlichkeit gesetz geberischer Maßnahmen gegenüber der anwachsenden Kriminalität 368*
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