/gegenüber der irreführenden Anzeige der Verlagsbuchhandlung xN Paul List in Leipzig in Nummer 44 des Börsenblattes vom 22. Februar 1912 erklären wir hiermit, daß die Einzelausgaben von allen Werken Julius Wolfss nach wie vor in unserem Verlage erscheinen und nur von uns bezogenwerdenkönnen und daß vertragsgemäß aus der im Verlage von Paul List erscheinenden Gesamt-Ausgabe der Werke Julius Wolfss „Der Raubgraf" oder irgendeine andere Dichtung einzeln nicht angeboren oder abgegeben werden darf, weder in Lieferungen noch in Bänden. Wir werden jeden Eingriff in unsere Verlagsrechts und jede Verletzung derselben mit allen Mitteln verfolgen. Berlm, 23 Febr,912. G Grote'sche Verlagsbuchhandlung.