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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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15312 Börsenblatt s. d. Dtschn Bachhand«! > Svrechsaal. ^ 285, 9. Dezember 1910. sämtliche Bestellungen auf Propagandamaterial summarisch über Leipzig ausführten. Hochachtungsvoll <gez.) ppn. R. v. Decker's Verlag G. Schenck Königlicher Hosbuchhändler. Artur Ziehlke. Berlin, den 29. November 1910. Herrn Otto Plath, Buchhandlung, Stargard i. P. In Erledigung Ihrer geschätzten Zuschrift vom 28. d. Mts. erwidern wir Ihnen folgendes: Die von Ihnen gewünschten Propagandakarten haben wir am 26. über Leipzig an Ihre Adresse aus den Weg gebracht. Ihre Vermutung, daß uns Ihre Propaganda unangenehm wäre, trifft keineswegs zu. Wäre dies der Fall, so hätten wir Propagandamaterial überhaupt nicht herzustellen brauchen, denn wir sind hierzu nicht verpflichtet. Da wir nun aber Tausende von Karten für den Sortimentsbuchhandel drucken ließen, so können Sie daraus entnehmen, daß wir den Zweck damit ver folgten, daß der Buchhandel, also auch Ihre geschätzte Firma, sich dieser Karten bedienen möge. Was nun den übrigen Inhalt Ihres Briefes anbelangt, so fällt das von Ihnen Gesagte in sich zusammen, wenn Sie das Folgende objektiv betrachten. In Nr. 263 des Deutschen Reichs-Anzeigers vom 8. November befindet sich die vom Herrn Reichskanzler erlassene Bekanntmachung betr. die V. Ausgabe des »Deutschen Arzneibuches. In dieser Anzeige ist bedauerlicherweise nicht angegeben, an welchem Termin die neue Ausgabe des »Arzneibuches» zur Ausgabe gelangen wird. Da nun die Bekanntmachung in andere Fachblätter übernommen wurde, so ergoß sich über uns eine große Anzahl von Anfragen, sei es von Buchhändlern, sei es von Apothekern und anderen inter essierten Personen. Wenn wir alle diese Karten aus dem Wege der Korrespondenz beantwortet hätten, so hätten wir unnütz viel Zeit verschwendet und es wären uns auch unnötig hohe Kosten entstanden Wir haben infolgedessen die beifolgende Karte drucken lassen, die wir an Fragesteller versandten und auch an andere Interessenten, insbesondere um den überaus häufigen Anfragen vorzubeugen und auch um überhaupt aus das Er scheinen der neuen Auflage aufmerksam zu machen. Wir sind u. a. auch deswegen gezwungen, solche Bekanntmachungen zu versenden, weil wir leider nicht von dem gesamten Buchhandel unterstützt werden. Es gibt bekanntlich unter den Buchhandlungen in kleineren Städten eine ganze Reihe, welche überhaupt nicht das Börsenblatt halten. Diese können infolgedessen gar keine Auskunft über Neuerscheinungen geben, wenn sie um solche er sucht werden. Wollen Sie sich nun, bitte, die Karte durchsehen und Sie finden folgenden Vermerk vor: » so dürfen wir Sie bitten, an gebogene Karte an eine Buchhandlung oder an R. v. Deckers Verlag zu senden«. Auf der Antwortkarte finden Sie nicht unsere Firma vorgedruckt, sondern die Adresse beginnt mit: »An die Buchhandlung «. Was war nun das Resultat der versandten Karten? Sie werden gewiß der Meinung sein, daß wir einen erheblichen Prozentsatz der Bestell karten mit Bestellungen von Privatpersonen zurückerhalten haben; aber gerade das Gegenteil ist der Fall. Wir haben z. B. heute ganz erhebliche Buchhändler-Bestellungen erhalten und dann auch einige wenige, zu dem Gros der Be stellungen in keinem Verhältnis stehende, private Bestellungen. Unsere Propaganda hatte auch nicht den Zweck, den Sortiments buchhandel zu schädigen, sondern sie war dazu berufen, den Sortimentsbuchhandel zu unterstützen. Es ist ja auch leicht er klärlich, daß sich die Interessenten eher an eine Buchhandlung wenden, als an den Verlag selbst, da sie im ersteren Falle das Porto zu zahlen haben, während sie von einer Buchhandlung das Buch frei ins Haus geliefert erhalten, und insbesondere die Apotheker haben wohl alle ihre bestimmte Buchhandlung, die ihnen in Rechnung liefert. Jetzt kommen wir noch auf die etwas verspätete Zusendung der Propagandakarten an Ihre geschätzte Firma zurück. Wie wir schon erwähnten, erhielten wir nach dem 8. November viel An fragen von Buchhändlern usw., und es wurde auch damals schon Propagandamaterial verlangt. Wir ließen infolgedessen einige tausend Exemplare der Karten drucken, mußten aber bald die Er fahrung machen, daß vom Buchhandel weit mehr dieser Karten verlangt wurden, als wir vorausgesetzt hatten. Infolgedessen mußten wir zu einer neuen Auflage der Propagandakarten schreiten. Dies hatte wieder im Gefolge, daß wir die Karten nicht so schnell expedieren konnten, als wir es gewünscht hätten. Zum Schluß weisen wir noch daraus hin, daß nach unserer Meinung dem Sortimentsbuchhandel vielleicht eine geringe An zahl Bestellungen verloren gegangen ist, während Hunderte ja Tausende von Bestellungen aus unserer Propaganda dem Sor timentsbuchhandel zugeflossen sind. Per Kreuzband erhalten Sie noch 20 Propagandakarten. Hochachtungsvoll <gez.) xpa. R. v. Decker's Verlag G. Schenck, Königlicher Hofbuchhändler. Arthur Ziehlke. Lieferung an die Angehörigen des Buchhandels zu Vorzugspreisen. (Vgl. Nr. 277, 281, 283 d. Bl.) Trotz der warmen Worte, die Herr Rahm der Gehilfenschaft widmet, möchte ich doch die dankenswerte Anregung des Herrn C. dringend unterstützen. Ich verkenne keineswegs den großen Einfluß, den die lebhafte Empfehlung eines Gehilfen auf den Absatz von Büchern haben kann, und bin überzeugt, daß jeder ein sichtige Verleger bereit sein wird, sich dem Gehilfen gegenüber erkenntlich zu zeigen, der ihm den Nachweis erbringt, daß er sich für den erzielten Absatz eines Buches interessiert hat. Eine brief- liche Anfrage dürfte die Sache wohl wert sein, statt eines einfachen Bestellzettels! Aber um solche vereinzelten Fälle handelt es sich hier gar nicht, sondern um ein zur Unsitte gewordenes Verfahren, von dem wohl fast jeder Verleger gangbarer und begehrter Bücher ein Liedchen singen kann. Es kommen auch nicht nur die von Herrn C. hervorgehobenen Gesichtspunkte in Frage, sondern noch ganz andere Gründe, die die Notwendigkeit eines Einschreitens noch viel mehr bedingen. Wird heute ein Buch angezeigt, so läuft schon morgen eine Unzahl von Bestellungen »mit 50 Prozent zu eigenem Gebrauch« von Gehilfen ein, die zu einem großen Teil offenbar gar nicht Bücher zum eigenen Gebrauch von Gehilfen betrifft, sondern nur einen Trick des Geschäftsinhabers darstellt, der sich durch Ver- mittlung seines Gehilfen günstigere Bezugsbedingungen zu ver schaffen sucht. Bei manchen Firmen kehren solche Versuche regel- mäßig wieder, selbst bei schwer-wissenschaftlichen Werken, die für einen Buchhandlungsgehilfen ganz ungeeignet sind. Die Reihe der Gehilfen, die angeblich wissensdurstig sind, ist in einer Firma manchmal größer als die Geduld des gefälligen Verlegers! Aber auch in den Fällen, wo wirklich der Gehilfe selbst der Interessent ist, dürste durch die Gewährung nur dem privaten Handel seitens der Gehilfen, ohne Vorwissen des Prinzipals, Vorschub geleistet werden, wie er in Leipzig vorzugsweise blüht und schon öfter die Veranlassung zur Aussprache gegeben hat. Ich möchte aus den angeführten Gründen daher dringend empfehlen, derartige Gesuche um Vorzugsbedingungen abzulehnen. Da ein einzelner Verleger aber leicht in den Ruf der Ungefällig keit kommt, dürfte es sich für den Verlegerverein empfehlen, dazu Stellung zu nehmen. S. 8. Zur Beachtung. Wir warnen alle Zeitschriften-Verleger und Grossisten vor der »Süddeutschen Journalexvedition«, Inhaber William Powell und Otto Nußberger in Mannheim, Stamitzstr. 5. Die Inhaber dieser Firma haben in Gemeinschaft mit dem Buchhandlungs reisenden Fritz Aschenbach Bestellungen gefälscht und gefälschte Bestellungen wissentlich als in Ordnung befindlich bestätigt. Wir sind zu näherer Auskunft bereit. Berlin 66, Wilhelmstr. 45. Verlag Kolonialpolitischer Zeitschriften G. m. b. H.
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