Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19101017
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191010174
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19101017
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-10
- Tag1910-10-17
- Monat1910-10
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 241. 17. Oktober 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. l^Mschn. Buchhandel. 12185 Nichtamtlicher Teil Einige Worte zu vr. de Gruyters Vorschlägen in seiner Broschüre: Zur Reform des Buchdruck Preistarifs. Von Arthur Leß in Stuttgart. (Vergl. Börsenbl. 1910, Nr 224.) Es ist erfreulich, daß nun — endlich — auch öffentlich unfere führenden Verleger selbst gegen die zwangsweise Durchführung der künstlichen Verteuerung des Buchdruckes das Wort ergreifen: mit großer Sorgfalt hat Herr vr. Walter de Gruyter eine ruhige, sachgemäße Darstellung der einzelnen Streitpunkte, deren Ursachen und Folgen ausgearbeitet und sie der Öffentlichkeit unterbreitet. Richtiger sollte eigentlich der Titel lauten: Zur Reform des Preistarifs und der Organisation der deutschen Buchdrucker, denn, wie der Verfasser Seite 14 treffend aus führt, ist davon auszugehen, daß die Preismaßnahmen des Buchdruckervereins ohne die künstliche Verteuerung und ohne die Einrichtung der Zwangsorganisation niemals auf solch scharfen Widerstand bei den Drucksachenbestellern gestoßen wären, eine Reform hat sich also gegen beide Übelstände in gleichem Maße zu richten. Herr de Gruyter schlägt nun vor, dem Verlag solle ein Mit wirkungsrecht und sogar ein Vetorecht bei der Rechtsprechung gegen schleudernde Buchdrucker eingeräumt werden. Dieser Vorschlag hat für den ersten Augenblick etwas Bestechendes, dürfte aber zu sehr ernsten Konsequenzen führen und es verlohnt sich, an dieser Stelle eine Aussprache herveizuführen. Wenn die Buchdrucker eine derartige Konzession ge nehmigen, werden sie, wie von den Schriftgießereien — die in der Broschüre vergleichend angeführt werden — bestimmte Gegenleistungen fordern, und mit vollem Recht. Es würde dem Verlag die Verpflichtung auferlegt, keiner offiziell als Schleuderer bezeichneten Druckerei Aufträge zu geben, es würde soweit kommen, daß keine tariftreue Druckerei Aufträge annimmt von Verlegern, die auch bei Schleuderern drucken lassen; das Preßgesetz gestattet eine zuverlässige Kontrolle, da auf jedem Werk die Druckerei angegeben sein muß. Der Verlag würde also die Hand dazu bieten, daß alle billiger liefernden Druckereien verschwinden; diese Mithilfe können sich die Buchdrucker wohl gefallen lassen. Wer garan tiert aber dafür, daß nach vollbrachter Arbeit — wenn die billiger liefernden Drucker verschwunden sind — nicht abermals der Preistarif erhöht wird, der Mohr-Verlag hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr-Verlag kann gehen und die erhöhten Druckpreise bezahlen. Dagegen genügt es vollständig, wenn die anderen Vor schläge Herrn de Gruyters ausgeführt werden. In demselben Maße, als die unnatürlichen Vorschriften des Buchdrucker- Vereins aufgehoben werden, wird die Tätigkeit seiner Ehren- und Schiedsgerichte von selbst eingeschränkt werden, verständigen Maßnahmen wird auch am meisten Rechnung getragen werden. Man lasse die Preisvorteile der technischen Neuerungen auch den Konsumenten (Drucksachenbestellern) zukommen, noch in keinem Gewerbe hat sich dies auf die Dauer verhindern lassen. Man lasse sich die Vorschrift, nur teuer zu bezahlende Setzer an Tastmaschinen zu verwenden, nicht gefallen (in Schweden geht es ja auch anders),»sonst kommen die Herren noch so weit wie ihre Kollegen in Turin, die, des fort währenden Haders müde, kurzer Hand ihren Setzern die Setzmaschinen vermieteten. Gewiß soll es keinem Gewerbe verwehrt werden, daß Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. es sich gegen Schleuderer organisiert. Nie aber darf irgendwelche Vereinigung, welche es auch sei, Maß nahmen verfügen mit der bewußten Absicht den Geschäftsbetrieb eines anderen durch Entzug der Arbeitskräfte vermittelst Zwangsorganisation lahm zulegen. Das wird bei Streiken strafrechtlich ver folgt (8 153 Gewerbe-Ordnung) und kann auch im vor liegenden Fall mit Gefängnis bestraft werden. Überdies hat eine Organisation, die das Recht bean sprucht, gegen sogenannte Schleuderer in- und außerhalb des Verbandes oorzugehen. die doppelte Verpflichtung, nur solche Preise als Norm aufzustellen, die mit einer rationellen Ge- schäftsführung in Einklang zu bringen sind, und nicht soweit darüber hinaus den Preis zu steigern, wie dies jetzt tat sächlich durch Erzwingung des Handsatzpreises für Setz- maschinensatz*) versucht wird. Den Herren im Vorstand des Buchdrucker-Vereins haben offenbar die amerikanischen Trusts und Syndikate als Muster vorgeschwebt. Sie gedachten wohl Amerika noch zu über trumpfen, haben aber nur eins in ihrer Berechnung außer acht gelaffen, nämlich das Wichtigste: die Herren mögen sich vor Augen halten, was der bekannte Stahltrustmagnat Car negie über die Trusts im Kapitel VIII seines trefflichen Buches") sagt: »Gleiche Konkurrenz vorausgesetzt, haben bis jetzt noch alle Vereinigungen und Trusts, die von den Kon sumenten einen höheren als den volkswirtschaftlich gesetz mäßigen Gewinn für Kapital und Arbeit herauszuschlagen suchten, sich dadurch die Urkunde ihrer eigenen Niederlage ausgestellt. »Niemand kann auf die Länge der Zeit mehr als den durchschnittlichen Gewinn für Anlagekapital Herauspressen, weder ein Monopol, noch ein Verkehrsmittel, noch eine Fabrik. Jeder darauf zielende Versuch muß mit einem Fehlschlag, der mit dem vorübergehenden Erfolg eines so törichten Beginnens im Verhältnis steht, endigen. Es ist einfach lächerlich, wenn Leute glauben, sie können da durch, daß sie in einem und demselben Zimmer beraten und Resolutionen fassen, die großen Gesetze ändern, die die menschlichen Angelegenheiten in der Geschäftswelt regie ren, ganz gleichgültig, ob solche Leute Eisenbahnpräsidenten, Bankiers oder Fabrikanten sind.< Mögen diese Erfahrungen eines der erfolgreichsten Trust magnaten Amerikas beim Deutschen Buchdrucker-Verein auf fruchtbaren Boden fallen und möge auf solcher Grundlage eine Verständigung versucht werden, dann haben auch Herrn de Gruyters eindrucksvolle Worte ihren Zweck erreicht. Die Zeitungen und Zeitschriften in den deutschen Schutzgebieten. Mit gütig erteilter Erlaubnis der »Deutschen Kolonialzeitung« entnommen. Auf Grund der vielen an uns gelangenden Anfragen, die Zeitungen in unseren Schutzgebieten betreffend, geben wir nach stehend ein Verzeichnis derselben nebst Bezugsbedingungen und Anzeigenpreisen. *> Es wird nirgends mehr bestritten, daß Setzmaschinensatz billiger ist als Handsatz. Gegenteilige Äußerungen, wie in Nr. 77 der Zeitschrift sür Deutschlands Buchdrucker, die dagegen schlechte Manuskripte und sonstige Ausnahmefälle anführen, sind nicht ernst zu nehmen. **) Carnegie, Kaufmanns Herrschgewalt (Lwpire ok buginsss). Deutsch von E. E. Lehmann. Verlag von C. A. Schwetschke L Sohn. Berlin 1903. 5.— ; geb. 6.— ord. 1581
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder